Neue Regelungen für METIS beschlossen

Deutlich zugenommen hat die Zahl der Website-Betreiber und Verlage, die sich an dem Online-Meldesystems METIS (Meldung von Texten auf Internet-Seiten) beteiligen. So erreichten 2010 von knapp 1,5 Millionen mit Zählpixeln versehenen Web-Texten rund 190.000 (im Jahr davor etwas mehr als 100.000) die nötige Mindestzugriffszahl von 1.500 Sessions, über 58.000 sogar mehr als 10.000 Sessions.

Deshalb wurde der Ausschüttungsbetrag pro Stufe um jeweils fünf Euro gegenüber 2009 gesenkt. Ausgeschüttet wird im Herbst 2011 an die Urheber 8,82 Euro pro Text in der niedrigsten Kategorie, 11,76 Euro bei 3.000 bis 9.999 Sessions und 14,71 Euro ab 10.000 Zugriffen.
Auch bei der METIS-Sonderausschüttung gab es einen deutlichen Teilnehmeranstieg. 2010 haben mehr als 4.700 Autoren, die ihre Internet-Texte nicht verpixeln können, über 300.000 meldefähige Texte gemeldet. 2009 waren es über 180.000 Texte von 2.300 Autorinnen und Autoren. Sie erhalten für den jeweils ersten Beitrag (mindestens 1.800 Zeichen) 11,60 Euro, für weitere jeweils 2,60 Euro.
Insgesamt wurde die METIS-Tantiemen für Internet-Texte aus der CD-/DVD-Brenner-Vergütung jetzt detailliert in den Verteilungsplan aufgenommen. So gibt es spezielle Regelungen für Werke mit mehr als 250.000 und Großwerke mit mehr als zwei Millionen Zeichen.
Für die Sonderausschüttung wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt: Gemeldet werden muss nicht mehr jeder einzelne Online-Text, sondern die Anzahl der Texte auf einer Domain. Für die Ausschüttung gilt nun eine Regelung in sechs Stufen, so der einfache Betrag für bis zu 20 Texte pro Domain (Stufe 1) bis zum 48fachen Ausschüttungsbetrag für über 480 Texte pro Domain (Stufe 6). Für die METIS-Ausschüttung 2012 müssen Internet-Texte bis zum 31. Januar 2012 online gemeldet werden.

 lü 

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