Neuer Streit um alte Regelungen

Die alten Versorgungsregelungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die so genannte „Gesamtversorgung“, bleiben im Visier der Anstalten. Neue Änderungen im Sozial- und Steuerrecht wirken sich auf die komplizierten Versorgungssysteme aus. Mittlerweile droht der Streit um die Versorgung alle anderen tarifpolitischen Fragen im größten Tarifbereich von ver.di RFAV zu blockieren.

Bereits bei der Gehaltstarifrunde 2001 hatten die Rundfunkanstalten versucht, Änderungen in den alten, Anfang der 90er Jahre geschlossenen Versorgungsregelungen zu erzwingen. Nach heftigen Streiks und einem Verhandlungsmarathon einigte man sich im Frühjahr 2003 auf einen bundesweiten Tarifvertrag, der die Anstalten von den Belastungen durch die Riesterreform freistellte.

Mittlerweile hat die Sozial- und Steuerpolitik mit neuen „Reformen“ neue Unruhe in die komplizierten Versorgungswerke gebracht:

  • Das „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz“ führt neuerlich einen dämpfenden Faktor in die Rentenanpassungsformel ein. Die Rentenerhöhungen werden also in Zukunft noch deutlicher hinter denen der Gehälter zurückbleiben. Die Differenz führt zu einem „Auffülleffekt“ bei der Gesamtversorgung – die Anstalten müssen sie drauflegen.
  • Studien- und Berufsanfängerzeiten werden bei der gesetzlichen Rente geringer bewertet. Auch dies kann zu höheren Versorgungsleistungen der Rundfunkanstalten führen.
  • Die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten sind deutlich erhöht worden, die Pflegeversicherung zahlen die Rentner seit 1.4.2004 alleine – dies wirkt sich bei den verschiedenen Anstaltsregelungen unterschiedlich aus.
  • Größter Brocken ist das Alterseinkünftegesetz – die Umstellung auf die so genannte „nachgelagerte Besteuerung“. Die gesetzlichen Renten werden damit nach und nach vollständig steuerpflichtig (bisher nur mit dem so genannten Ertragsanteil). Zugleich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der aktiven Beschäftigten mehr und mehr steuerfrei gestellt – was zu einer Erhöhung der Nettolöhne führen müsste. Beide Maßnahmen haben einen erheblichen Auffülleffekt bei den Rundfunkanstalten mit Netto-Gesamtversorgung.

Die Rundfunkanstalten haben sich in dem Tarifvertrag von 2003 eine Verhandlungsoption bei weiteren Änderungen ausbedungen. Bisher sind ver.di und DJV jedoch zu konkreten Verhandlungen nicht bereit – denn noch verweigern der Bayrische Rundfunk, der rbb und die Deutsche Welle den Vergütungsabschluss mit dem Hinweis auf die Altersversorgung.

In bisher drei „Vorgesprächen“ wurde versucht, einen Ausweg aus der festgefahrenen Situation zu finden. Anfang Oktober hat sich der Tarifausschuss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneut mit der Problematik der Gesamtversorgungssysteme beschäftigt. Es wurde beschlossen, gemeinsam einen offensiven Weg zur Sicherung des Versorgungsniveaus zu gehen und zugleich die Versorgungssysteme von der Sozial- und Steuergesetzgebung unabhängig zu machen. Am 14. Oktober ist eine neue Gesprächsrunde mit den Rundfunkanstalten geplant.

 


Wendelin Werner ist Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes der RFAV. Kontakt über E-Mail:

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