Noch zu wenig Schutz für Whistleblower

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgestellt, der Whistleblowern mehr Rechtssicherheit geben soll. Informanten, die ungesetzliche Praktiken enthüllen, sollen in der EU in Zukunft besser vor Entlassung oder sonstigen Repressalien geschützt werden. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wie man so schön kommentiert. Er kommt allerdings spät und ist schon vom Ansatz her mit Mängeln behaftet.

Bereits im Jahr 2014 hatte der Europarat seinen Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern empfohlen. Im Oktober hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen wirksamen EU-weiten Schutz von Informanten zu schaffen (M Online 25. Oktober 2017). Wenn auch knapp, könnte die neue Richtlinie so noch vor den Europawahlen im Mai 2019 verabschiedet werden. „Viele der jüngsten Skandale wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden. Dabei haben sie jedoch große Risiken auf sich genommen“, erklärte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans bei der Präsentation der Gesetzesinitiative. „Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden.“

Mit dem am 23. April 2018 vorgestellten Richtlinienentwurf (Download auf Englisch) soll ein besonderer Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Sektor und bei privaten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz erreicht werden. Dazu sollen „Meldesysteme“ geschaffen werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an Behörden weiterzugeben. Gleichzeitig sollen Hinweisgeber vor jeder Art von Vergeltung durch den Arbeitgeber geschützt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem eine Beweislastumkehr für den Fall vor, dass sie belangt werden. Dies soll nicht nur für Arbeitnehmer_innen, sondern auch für Praktikant_innen, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige gelten.

Das ist erstmal positiv. Schon der Name der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ macht allerdings deutlich, dass sich der Schutz auf Fälle beschränkt, in denen Hinweisgeber Verletzungen des EU-Rechts und der zu seiner Umsetzung erlassenen nationalen Rechtsvorschriften melden. Genannt sind Verstöße gegen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte, öffentliches Vergabewesen oder fiskalische Interessen der EU.

„Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar“, hat sogleich der DGB kritisiert. „Beschäftigte, die Missstände in ihren Unternehmen melden, benötigen Schutz, unabhängig davon, ob nationales oder EU-Recht verletzt wird. Das muss dringend korrigiert werden.“ Und zwar sollen mit der Richtlinie auch Hinweisgeber geschützt werden, „die investigativen Journalisten als Quelle dienen und damit dazu beitragen, dass die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit in Europa gewahrt bleiben“, so Timmermans, doch quasi nur „als ultima ratio und unter unklaren Bedingungen“, bemängelt die  Europäische Journalisten-Föderation (EJF), „was sowohl Whistleblower als auch Journalisten daran hindert, Fehlverhalten mit der Öffentlichkeit zu teilen.“ Sie fordert gemeinsam mit der Europäischen Rundfunkunion (EBU) und News Media Europe (NME) Regelungen, „die Hinweisgeber nicht davon abhalten, sich an die Medien zu wenden.“

 

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