Öffentlicher Straßenraub

Der Medienrechtler Albrecht Götz von Olenhusen zum Fall „Kabinenluft”

Wie bewerten Sie die Konflikte um den WDR-Beitrag über Kabinendämpfe in Flugzeugen?

GÖTZ VON OLENHUSEN | Die Nutzung von O-Ton und Originalbildern von freien Autoren gegen deren Willen und gegen den Willen von Interviewpartnern – das hat eine neue Qualität, es ist eine Art von öffentlichem Straßenraub. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung, und die Missachtung von Recht am eigenen Wort und Bild, und dazu noch ein Plagiat in Unreinkultur.

Dr. jur. Götz von Olenhusen Foto: M. Goesmmann
Dr. jur. Götz von Olenhusen Foto: M. Goesmmann

„Die Story” hätte so nicht gesendet werden dürfen?

Wenn der Interviewpartner Auflagen macht oder wenn er Wert darauf legt, dass derjenige, mit dem er spricht, dann auch tatsächlich mit dem Bericht zu tun hat, dann muss ein Sender das achten. Das ist eine Rechtspflicht des Senders gegenüber den Betroffenen und gegenüber dem Autor. Denn eine Rechtsübertragung ist nur dann wirksam, wenn tatsächlich die Auflagen, die der Interviewpartner gemacht hat, erfüllt worden sind. Der Betroffene muss andernfalls zustimmen, dass der Sender dessen Aussagen nutzen darf.

Kann denn ein freier Mitarbeiter solche Vereinbarungen über Auflagen treffen?

Ja, die sind gültig. Der freie Mitarbeiter erwirbt als Vertreter des WDR die Rechte, unter bestimmten Bedingungen. Wenn der Protagonist sagt, ich will vorher sehen, was ihr damit macht, dann kann der Sender nicht machen, was er will. Weder der Interviewpartner, noch der Autor sind Freiwild für einen Redakteur.

In diesem Fall hat der Autor gesagt, ich will nicht genannt werden, wenn der Film nicht von mir gebilligt werden kann.

Aber der WDR kann nicht davon ausgehen, dass das Material, die Idee, das Thema, die Recherche, das Recherchematerial, der O-Ton, und die Sendefassung ihm gehören und die Anstalt damit machen kann, was sie will. Das ist rechtlich nicht in Ordnung.

Die Sender haben nach dem Urhebertarifvertrag das Bearbeitungsrecht für die Werke?

Schon, aber die Bearbeitung darf nicht den Sinn und den Zweck verfälschen.

Da ging es aber nur um kleine Änderungen, meint man beim WDR.

Dann müssten sie erklären, warum sie die Wiederholung des Films abgesetzt haben, wenn nichts dran wäre an den Einwendungen des Autors, der Protagonisten und ihrer Anwälte. Die Sendung ohne Zustimmung der Beteiligten ist natürlich auch ein grober Verstoß gegen das Landesmediengesetz.

Der WDR-Redakteursausschuss hat sich zu dem Fall keine Meinung gebildet, weil Aussage gegen Aussage stehe.

Das Redaktionsstatut soll genau solche inhaltlichen Konflikte zwischen Angestellten und auch mit Freien lösen. Da kann man also nicht einfach sagen, „na ja, unangenehm, ist ja eine peinliche Sache, da wollen wir uns gar nicht auf die eine oder andere Seite schlagen.” Das Ganze ist wie in dem Kriminalfilm von Hitchcock: „Eine alte Dame verschwindet.” Hier heißt es „Ein Autor verschwindet.” Plötzlich wird der Autor zum angeblichen Täter gemacht, in Wirklichkeit ist er Opfer einer Medienkultur, die immer rabiater mit der Ware Information umgeht.

 Das Gespräch führte Ulli Schauen

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