Passbilder im Internet nur mit Zustimmung

Fotos unterliegen dem Urheberschutz. Wer sie ins Internet stellen will, muss dafür das Nutzungsrecht des Fotografen erwerben. Das gilt auch für ganz normale Passbilder. In einem jetzt öffentlich gemachten Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde dies am 19. Dezember 2003 festgestellt (Az.: 6 U 91/03).

Ein Handwerksverlag hatte Passfotos seines Geschäftsführers anfertigen lassen und zwölf Abzüge zum Preis von je 2,50 Euro bestellt. Als der Fotograf zwei Fotos im Internet entdeckte, verlangte er Schadensersatz und klagte schließlich. Das OLG sprach ihm in letzter Instanz 1160 Euro zu.

Die Verlagsanstalt berief sich auf § 60 Urheberrechtsgesetz. Danach hat derjenige, der von sich ein Porträtfoto (im UrhG heißt es „Bildnis“) anfertigen lässt, das Recht, davon Vervielfältigungen zu machen und diese zu verbreiten. Das OLG Köln sah das anders: „Die Bestimmung dient dem aus der persönlichen Verbundenheit herrührenden Interesse des Bestellers und – soweit er mit diesem nicht identisch ist – auch des Abgebildeten, die bildliche Darstellung einer oder mehrerer Personen, die auf seine Bestellung entstanden ist und / oder ihn selbst zeigt, auch selbst vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu können. Demgegenüber erfasst sie die öffentliche Wiedergabe des Bildes … nicht.“ Außerdem schütze die Vorschrift nur natürliche Personen, nicht aber eine GmbH.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

Junger Journalismus: Lernen, vernetzen und schützen

Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu, online wie auf der Straße. Umso wichtiger, Pressefreiheit nicht nur als Prinzip zu verstehen, sondern sie im Alltag zu verteidigen. Mit diesem Anspruch lud die Jugendpresse Deutschland Anfang November rund 80 junge Medieninteressierte nach Dresden ein. Bei der „YouMeCon kompakt“ ging es um journalistisches Handwerk, Verantwortung und darum, wie man Menschen schützt, die berichten.
mehr »