Passbilder im Internet nur mit Zustimmung

Fotos unterliegen dem Urheberschutz. Wer sie ins Internet stellen will, muss dafür das Nutzungsrecht des Fotografen erwerben. Das gilt auch für ganz normale Passbilder. In einem jetzt öffentlich gemachten Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde dies am 19. Dezember 2003 festgestellt (Az.: 6 U 91/03).

Ein Handwerksverlag hatte Passfotos seines Geschäftsführers anfertigen lassen und zwölf Abzüge zum Preis von je 2,50 Euro bestellt. Als der Fotograf zwei Fotos im Internet entdeckte, verlangte er Schadensersatz und klagte schließlich. Das OLG sprach ihm in letzter Instanz 1160 Euro zu.

Die Verlagsanstalt berief sich auf § 60 Urheberrechtsgesetz. Danach hat derjenige, der von sich ein Porträtfoto (im UrhG heißt es „Bildnis“) anfertigen lässt, das Recht, davon Vervielfältigungen zu machen und diese zu verbreiten. Das OLG Köln sah das anders: „Die Bestimmung dient dem aus der persönlichen Verbundenheit herrührenden Interesse des Bestellers und – soweit er mit diesem nicht identisch ist – auch des Abgebildeten, die bildliche Darstellung einer oder mehrerer Personen, die auf seine Bestellung entstanden ist und / oder ihn selbst zeigt, auch selbst vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu können. Demgegenüber erfasst sie die öffentliche Wiedergabe des Bildes … nicht.“ Außerdem schütze die Vorschrift nur natürliche Personen, nicht aber eine GmbH.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Der Arbeitskampf im ÖRR geht weiter

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt ihre Tarifverhandlungen in den Sendern der ARD fort und hält an ihren Forderungen von sieben Prozent Honorar- und Gehaltserhöhungen, mindestens aber 300 Euro monatlich mehr, fest. Dies gelte ausdrücklich auch für den Westdeutschen Rundfunk (WDR), erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen, zuständig für Medien.
mehr »

Zukunftsoffensive für COSMO

Über 500 Organisationen, darunter die dju in ver.di, fordern bundesweite Zukunftsoffensive für ARD-Programm COSMO. Der WDR benennt seine  Radiowellen Cosmo und 1Live Diggi um und richtet die Programme neu aus. Ein einmaliges Großbündnis warnt die ARD davor, einen großen Teil der migrantischen Bevölkerung zu vernachlässigen.
mehr »

ARD-Generalsekretariat wird zur Geschäftsstelle

Noch hat die ARD mit Susanne Pfab eine Generalsekretärin. Doch Anfang 2027 gibt es diese Position nicht mehr. Das dazugehörende Generalsekretariat, angesiedelt beim RBB in Berlin, wird dann zu einer Geschäftsstelle.
mehr »