PC-Urheberabgaben: Befragung gestartet

Die GEMA hat im Juli eine bundesweite Befragungsaktion unter PC-Herstellern und -Importeuren gestartet. Sie werden aufgefordert, die Zahl der seit Januar 2000 verkauften Geräte anzugeben. Im Auftrag aller Verwertungsgesellschaften will die GEMA die Zahlen ermitteln, um auch nachträglich Urheberabgaben für PC, aber später gegebenenfalls auch Modems sowie Netzwerk- und ISDN-Karten erheben zu können.

Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass Urheber für zulässige private Kopien ihrer Werke eine pauschale Entschädigung über die Verwertungsgesellschaften erhalten. Sie wird als Abgabe auf Geräten und Trägern erhoben, also beispielsweise auf Tonbandgeräte oder Videorecorder und ihre Aufnahmemedien. Seit Jahren sind aber digitale Aufnahme- und Kopiergeräte im Vormarsch und besonders in Verbindung mit dem Herunterladen aus dem Internet haben PC’s und Peripheriegeräte zu einer qualitativ und quantitativ neuen Dimension des privaten Kopierens geführt.

Für dieses massenhafte private Kopieren ihres geistigen Eigentums stünde den Urhebern deshalb ein berechtigter Anspruch auf eine Entschädigung zu, argumentierte GEMA-Geschäftsführer Reinhold Kreile. Dies wird auch vom zuständigen Bundesjustizministerium so gesehen. Ministerin Herta Däubler-Gmelin setzt sich nicht nur für eine Einbeziehung der digitalen Geräte in die Vergütungspflicht ein. In ihrem im Juli vorgelegten „Vergütungsbericht“ wird in mehreren Bereichen eine Erhöhung der Urheberabgaben für Geräte, Aufnahmemedien und Betreiber empfohlen – so zum Beispiel für zwei Pfennig pro Fotokopie Seite, für die seit vielen Jahren kein Inflationsausgleich stattgefunden hat.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »