Die aktuelle Urheberrechtsnovelle macht Social-Media-Plattformen für den von Nutzern hochgeladenen Content Dritter verantwortlich. So soll auch die ordnungsgemäße Lizenzierung von hochwertigem Bildmaterial professioneller Urheber sichergestellt werden. Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) schlagen gemeinsam ein umfassendes Lizenzangebot für Plattformen vor. Durch umfassende Kollektiv-Lizenzen würden die sogenannten „Upload-Filter“ obsolet.
Kürzlich haben VG Bild-Kunst und BVPA den mit dem Gesetzesentwurf zu einem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zur Regulierung der Plattformverantwortlichkeit befassten Ministerien in einer Stellungnahme ihre mögliche Kooperation angezeigt. Gleichzeitig werden die Ministerien aufgefordert, die neuen Vorschriften so zu fassen, dass sie eine Bildlizenzierung nicht behindern.
Die VG Bild-Kunst, in deren Gremien auch Mitglieder der dju in ver.di mitentscheiden, und der BVPA, mit dem die dju in der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM) zusammenarbeitet, stehen dazu in intensivem Austausch. Ihr Ziel ist, den Social-Media-Plattformen umfassende Lizenzen für die Nutzung professionell erstellter, hochwertiger Bilder durch Privatnutzer der Plattformen aus einer Hand anbieten zu können.
Noch sind nicht alle Details für eine solche ganzheitliche Lösung zur Lizenzierung professionellen Bildmaterials durch private Nutzer geklärt. Doch könnte eine solche Lizenz das gesamte internationale Bildangebot über einen einzigen Vertrag abdecken, denn sowohl die VG Bild-Kunst als auch die Bildagenturen vertreten auch Fotografen und Bildagenturen außerhalb Deutschlands. Die Lizenz würde sich sogar, wie bereits im Entwurf des Gesetzes zur Plattformhaftung vorgesehen, auf sogenannte „Außenseiter“ erstrecken, also Fotografen und Agenturen, die der Vereinbarung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Damit würde den Plattformen und ihren Privatnutzern umfassende Rechtssicherheit geboten.
„Lizenzieren geht vor Filtern“, sagt Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst. „Wir finden es richtig, dass professionelle Urheber, deren hochwertiges Bildmaterial maßgeblich zur Steigerung der Attraktivität der Plattformen beiträgt, zukünftig honoriert werden.“
Torsten Hoch, BVPA-Vorstandsvorsitzender, unterstreicht: „Unsere Mitgliedsagenturen wollen sich einer privaten Nutzung ihrer Bilder grundsätzlich nicht in den Weg stellen. Jedoch ist eine entsprechende Honorierung aus unserer Sicht selbstverständlich, denn professionelles Bildmaterial wertet die Social-Media-Plattformen auf und trägt somit wesentlich zum Erlös der Plattformen bei.“
Auf die Nutzungsbedingungen der Plattformen, die etwa regeln, welche Rechte ein Nutzer der Plattform an seinen eigenen, selbst geschaffenen Fotos einräumt, hätte das gemeinsame Lizenzmodell von BVPA und VG Bild-Kunst keine Auswirkungen.