Prozessbeginn gegen Chef von Kino.to

Vor dem Landgericht Leipzig hat am 8. Mai der Prozess gegen den Gründer und Chef des illegalen Streamingportals Kino.to begonnen.

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Außerdem soll er mit Werbeanzeigen auf der Seite fast sieben Millionen Euro kassiert haben. Der gelernte Bodenleger hatte bereits 2004 mit der Webseite „Saugstube“ ein ähnliches, wenn auch nicht so lukratives Portal betrieben. Damals wurde er zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro und ersatzweise fünf Monaten Gefängnis verurteilt. 2008 gründete er Kino.to, das 2011 gesperrt wurde. Über die Seite waren 135.000 Film- und Serienkopien erreichbar, vier Millionen User tummelten sich hier täglich. Auch die übrigen Drahtzieher von Kino.to sind mittlerweile verhaftet. Für den Prozess gegen Dirk B. sind vier Verhandlungstage anberaumt worden, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Ein Urteil wird zum 14. Juni erwartet.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »