Der Europäische Rat hat sich heute mehrheitlich zugunsten der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt entschieden. Das positive Abstimmungsergebnis war nicht sicher. Kritiker*innen der Urheberrechtsreform – wie Julia Reda – hatten bis zuletzt gehofft, die Reform noch zu kippen, sei es mit der Gegenstimme Deutschlands. Jedoch votierte auch die deutsche Bundesregierung mit ja.
Hätte sich Deutschland enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt (Stichwort: Upload-Filter), war vor allem in Deutschland groß. Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist nach Meinung der Kritiker nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Umstritten war ebenfalls Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), also das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage geführt hat.
Die Initiative Urheberrecht dankt der Bundesregierung dafür, dass sie im EU-Ministerrat der Urheberrechtsrichtlinie zugestimmt hat. „Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und seine notwendige Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Informationsgesellschaft auf europäischer Ebene.“ Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) sieht in der beschlossenen Richtlinie zur Vereinheitlichung des Urheberrechts einen wichtigen Schritt für die Stärkung der vertraglichen Situation und der Interessenvertretung für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in Europa. „Die Richtlinie stellt klar, dass das Urheberrecht auch in Zeiten von Digitalisierung und Internet beachtet, respektiert und vergütet werden muss. Der Grundsatz, dass die Schöpferinnen und Darsteller von Kunst und Kultur am ökonomischen Erfolg ihres Schaffens zu beteiligen sind, wird durch die Richtlinie europaweit gestärkt“, erklärte Lena Falkenhagen, die Vorsitzende des VS in ver.di.