Rundfunk für alle

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks, zum neuen Beitrag für öffentlich-rechtliches Fernsehen, Radio und Telemedien

In vielen Medien bekommt der neue Rundfunkbeitrag mächtig Gegenwind. Oft ist die Rede von einer „Beute-Politik der GEZ“ oder von einer „Abzocke“ bei Behinderten. Hat Sie dieses negative Medienecho überrascht?

Hermann Eicher: Nein. Jede Reform weckt Widerstände, zumal bei einer Abgabe. Unfair finde ich allerdings Überschriften, wie die von Ihnen genannten. Da wird ein völlig falscher Eindruck erweckt, denn es fällt unter den Tisch, dass die Reform auf der Grundlage eines Staatsvertrages passiert, der von 16 Landesparlamenten ratifiziert wurde.

Sie bemängeln sachliche Fehler in der Berichterstattung – welche zum Beispiel?

Ich nenne Ihnen mal meine Top 5. An erster Stelle steht die Behauptung von Bild: „Die GEZ stellt 400 neue Spione ein.“ Das ist gleich doppelt falsch. Erstens werden keine neuen Spione eingestellt, sondern es sind Mitarbeiter, die im Innendienst den umstellungsbedingten Verwaltungsaufwand auffangen. Auch die Zahl 400 ist falsch, denn es sind 250. Ferner wird geschrieben, es käme darauf an, wer in einem Haushalt mit wem zusammen wohnt. Die Bild macht daraus sogar, uns würde interessieren, „wer mit wem schläft“. Das ist natürlich blanker Unsinn. Ziel der Reform ist ja gerade, dass uns nicht mehr interessiert, was hinter einer Wohnungstür passiert. Das ist ja die Vereinfachung. Der Slogan lautet schlicht: Eine Wohnung, ein Beitrag. Last but not least: Es wird geschrieben, man könne die GEZ abschaffen und den Gebühreneinzug über die Finanzämter regeln. Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Zum einen ist es teurer. Bei der Kirchensteuer werden etwa zwischen drei und vier Prozent dafür an die Finanzämter gezahlt. Die Verwaltungskosten der GEZ betragen ca. 2 Prozent. Zum anderen liegen den Finanzämtern gar nicht alle Daten vor, die sie bräuchten, um den Gebühreneinzug regeln zu können.

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks Foto: SWR / M. Werneke / Montage Flamm
Dr. Hermann Eicher,
Justiziar des Südwestrundfunks
Foto: SWR / M. Werneke / Montage Flamm

Auch wenn sich für 90 Prozent der Rundfunkteilnehmer wenig ändert: Warum müssen jetzt Behinderte den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro bezahlen?

Es gibt dazu höchstrichterliche Rechtsprechung, die besagt, dass Befreiungen aus Gleichheitsgründen nur wegen Bedürftigkeit erfolgen dürfen und nicht aus gesundheitlichen Gründen. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass behinderte Menschen sich künftig mit einem Drittelbeitrag beteiligen. Die behinderten Menschen werden dafür aber auch eine verstärkte Gegenleistung erhalten, weil ARD und ZDF entschieden haben, ab 2013 den Anteil der barrierefreien Angebote merklich zu erhöhen.

In Berlin proben die Kleingärtner den Aufstand. Bis Mitte Oktober waren beim Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses fast 500 Einsprüche gegen die Erhebung des Beitrags bei den Laubenpiepern eingegangen. Zu Unrecht?

Dem liegt offenbar ein Missverständnis zugrunde. Die Frage der Beitragspflicht für Kleingartenanlagen, also für Datschen und Lauben, wie das so schön heißt, ist in der Begründung zum Beitragsstaatsvertrag klar geregelt. Es kommt auch nicht auf die Größe der Lauben an. Da gibt es Sondervorschriften nach altem DDR-Recht. Die Datschen und Lauben in Kleingartenanlagen sind eindeutig beitragsfrei. Das hängt damit zusammen, dass in den Satzungen der Kleingartenanlagen verboten wird, dort zu wohnen. Aus der Antwort zu einer Anfrage der Situation außerhalb von Kleingartenanlagen wurden völlig falsche Schlüsse gezogen und es begann der Sturm im Wasserglas. Inzwischen ist das alles klargestellt und damit werden auch die ganzen Einsprüche gegenstandslos.

Kritisch gesehen wird auch der Datenabgleich der GEZ mit den Meldebehörden. Ist der Datenschutz gefährdet?

Nein. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben vor geraumer Zeit „Eckpunkte zum Datenschutz“ aufgestellt und diese Eckpunkte mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Dabei ging es darum, die Ermächtigungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu konkretisieren. Diese Konkretisierungen sind wiederum in eine Beitragssatzung eingeflossen, die gerade der Rechtsaufsicht in den einzelnen Ländern zur Genehmigung vorliegt. Da ist allen datenschutzrechtlichen Anliegen der Datenschutzbeauftragten der Länder Rechnung getragen worden. In verschiedenen Presseberichten bezieht man sich auf Stellungnahmen der Datenschützer aus dem Jahre 2010, die aber durch unsere Aktivitäten längst überholt sind.

Rechnen die Sender mit Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag?

Nein. Die Reform der Rundfunkfinanzierung ist aufkommensneutral geplant. Wir haben dazu auch Berechnungen angestellt, die zu diesem Ergebnis kommen. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Bürger und Unternehmen massiv entlastet werden. Das wird häufig gern unterschlagen: So werden im privaten Bereich etwa 1,5 Millionen Haushalte entlastet, wo bislang Mehrfachgebühren gezahlt werden, z.B. wenn der Sohn mit eigenem Einkommen noch bei den Eltern lebt. Dort gilt eben auch künftig der einfache Satz „eine Wohnung, ein Beitrag“. Es wird nicht mehr doppelt gezahlt. Ein Beispiel für den nicht privaten Bereich: Die Hotels werden massiv entlastet. Bisher zahlten sie für jedes Fernsehgerät in einem Hotelzimmer die volle Rundfunkgebühr von 17,98 Euro. Künftig werden sie nur noch mit einen Drittelbeitrag zur Kasse gebeten. Belastungen und Entlastungen halten sich nach unseren Berechnungen in etwa die Waage. Daher unsere klare Aussage: Wir erwarten keine Mehreinnahmen.

Was passiert, falls das bisherige Gebührenaufkommen deutlich überschritten wird?

Welchen Finanzbedarf die Rundfunkanstalten haben und welches Geld sie ausgeben dürfen, das bestimmt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Würde jetzt mehr Geld reinkommen, dürfte dieses Geld nicht einfach von den Rundfunkanstalten verbraucht werden. Die KEF hat zwei Möglichkeiten: Entweder sie senkt den Rundfunkbeitrag oder sie überträgt dieses Geld auf die neue Gebührenperiode, sodass dann für den sich anschließenden Gebührenzeitraum dieses Geld zur Verfügung steht.

Zumindest bis Ende 2014 soll der Rundfunkbeitrag stabil bei 17,98 Euro bleiben. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen – inflationsbedingt – gleiche oder sogar erweiterte Aufgaben mit weniger Mitteln bestreiten. Halten Sie danach eine Gebührenerhöhung für notwendig?

Man kann Gebührenerhöhungen fordern und den Inflationsausgleich werden wir auch einfordern. Die KEF hat ja festgestellt, dass zum 1.1.2013 eigentlich eine Gebührenerhöhung von ca. 18 Cent notwendig gewesen wäre. Aber man kann die Sache natürlich auch nach der anderen Seite auflösen. Den Rundfunkanstalten ist schon länger klar, dass sie zu Einsparungen gezwungen werden, die eben gerade nicht durch Gebührenerhöhungen aufgefangen werden können. Deshalb geht der Südwestrundfunk davon aus, dass er bis zum Jahr 2020 ca.15 Prozent seiner Einnahmen wird einsparen müssen. Das ist ein Betrag von 166 Millionen Euro, den wir bis zum Jahr 2020 einsparen werden. Also auch mit einer Gebührenerhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs werden die Anstalten zum massiven Sparen gezwungen sein.

Auch bisherige TV-Totalverweigerer oder rundfunkabstinente Bürger werden ab 2013 mit dem vollen Beitrag zur Kasse gebeten. Ist das gerecht?

Foto: WDR / Herby Sachs
Foto: WDR / Herby Sachs

Zunächst mal frage ich immer: Wie viele von diesen Totalverweigerern kennen Sie eigentlich? Ich kenne keinen. Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen nach einem schwierigen Abwägungsprozess entschieden, das neue Modell geräteunabhängig auszugestalten. Und wenn man zu diesem Ergebnis gekommen ist, dann kann man natürlich nicht über die Hintertür den Gerätebezug wieder einführen, um die zu verschonen, die angeblich gar keine Geräte bereithalten. Ob jemand überhaupt Geräte vorhält oder nicht, können und wollen wir auch gar nicht mehr kontrollieren. Das ist ja der eigentliche Grund für die Reform. Sicher wird es weiterhin diese Fälle geben und die Betroffenen werden das auch als ungerecht empfinden. Der Gesetzgeber hat aber sein Reformmodell nicht an den Ausnahmen festgemacht, sondern am Normalfall und der ist nun mal, dass wir in einer Mediengesellschaft leben, in der die Menschen mehr als je zuvor von den Medien auch Gebrauch machen.

Was entgegnen Sie Menschen, die das neue System als verschärfte Zwangsabgabe geißeln?

Es ist in unserer Gesellschaft modern geworden, zu fordern: Ich zahle nur noch für das, was ich auch nutze. Genau nach diesem Modell funktioniert der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht. Im Handelsblatt stand neulich zu lesen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei schuld daran, dass der Bezahlsender „Sky“ rote Zahlen schreibe. Dahinter scheint das Bild auf, die Welt sei erst dann wieder in Ordnung, wenn sich die Republik künftig in arm und reich aufteilt: Diejenigen, die genug Geld haben, um sich das Bezahlfernsehen zu leisten und diejenigen, die dieses Geld nicht haben und dann halt auf den Medienkonsum verzichten müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert dagegen auf einem Solidargedanken und ermöglicht z.B. auch den 10 Prozent der Gesellschaft Medienkonsum, die von der Rundfunkgebühr befreit sind. Dieser Gedanke ist in unserer Gesellschaft aber immer schwieriger zu vermitteln.

Was passiert mit den bisherigen Schwarzsehern? Geht es ihnen an den Kragen oder gibt es eine Art „Generalamnestie“?

Erfahren wir über den einmaligen Meldedatenabgleich im Jahr 2014 von Schwarzsehern, gehen wir mit unseren Forderungen nur bis zum 01.01.2013 zurück. Das hat einen einfachen Grund: Wir wollen da niemanden verschonen, aber es ist hochgradig aufwändig, wenn nicht gar unmöglich, jemandem nachzuweisen, dass er z.B. im Jahr 2006 ein Rundfunkempfangsgerät bereitgehalten hat. Darin liegt ja gerade der Vorteil des neuen Systems, dass wir diesen Beweis nicht mehr führen müssen: Die Zeiten der Kontrolle sind mit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells ab 1. Januar 2013 endgültig vorbei.

Informationen unter:
www.rundfunkbeitrag.de
Ein weiterer Artikel in Publik 8 / 2012 und unter www.publik.verdi.de

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