Rundfunkräte vor Neudefinition?

Der Rundfunkrat des HR hat im März beschlossen, seine Sitzungen künftig öffentlich abzuhalten. „Mit einem Livestream soll die Öffentlichkeit einen transparenten Einblick in die Arbeit des Rundfunkrats bekommen und sich einen Eindruck verschaffen, wie er seine Aufgabe wahrnimmt, die Allgemeinheit zu vertreten“, erklärten der im Februar neu gewählte Vorsitzende Harald Freiling und die stellvertretende Vorsitzende Dr. Miriam Dangel. Foto: HR/Ben Knabe

Über Jahrzehnte hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk bewährt. Doch spätestens seit dem Krisenjahr 2022 wird das System grundsätzlich in Frage gestellt. Reformbedürftig erscheinen vor allem Rolle und Funktionsweise der Gremien. Die entsprechenden Weichen wurden von der Medienpolitik gestellt. Jetzt gilt es – auch für die gewerkschaftlichen Räte – dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Das Kontrollversagen der Gremien im RBB-Skandal, das streckenweise unkritische Wirken der Räte als reine Akklamationsorgane der Intendanzen – nicht nur im RBB – machen eine Neudefinition ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten erforderlich. Der kürzlich (am 17. Mai 2023) verabschiedete Entwurf des 4. Medienänderungs-Staatsvertrags (MÄStV) von der Ministerpräsidentenkonferenz nimmt diese Richtung. Darin haben sich die Politiker auf die Ausweitung von Regelungen zu Compliance und Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) verständigt. Es geht um einheitliche Mindeststandards für die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio. Jetzt muss der Vertrag noch von den 16 Landtagen ratifiziert werden, ehe er am 1.1.2024 in Kraft treten kann.

Erst im Herbst hatten die Ministerpräsidenten im ersten Schritt den 3. Medienänderungs-Staatsvertrags beschlossen, mit dem nach sechsjähriger Debatte endlich eine „Reform des Auftrags und der Struktur“ des ÖRR eingeleitet wurde. Auch dieser Vertrag muss noch von einigen Länderparlamenten abgesegnet werden und soll nach aktuellen Planungen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Im Gefolge des 3. MÄStV erfahren die Gremien einen beachtlichen Bedeutungs- und Machtzuwachs. Die Reform räumt ARD, ZDF und Deutschlandradio wesentlich mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Programmangebote ein. Anders als bisher sollen die Anstalten eigenständiger handeln. Sie dürfen beispielsweise Mittel von linearen zu neuen Online-Angeboten umschichten.

Im Gegenzug erhalten die Aufsichtsgremien mehr Kompetenzen in Bereichen wie Qualitätsstandards und Kostencontrolling. Selbst in der Frage, ob die Unterhaltungsproduktionen der Sender einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen, sollen sie künftig mitreden dürfen. Ob sie aber diesen neuen Herausforderungen gewachsen sind? An der entsprechenden Kompetenz mancher Räte bestanden schon vor der Affäre Schlesinger beim RBB Zweifel.

„Wir sind keine Experten, sondern bei Bedarf von Experten unterstützte Generalisten“, hatte Friederike von Kirchbach, die inzwischen abgetretene Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats (und Ex-Vizevorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz) auf dem Höhepunkt der RBB-Krise gesagt. Es fehle vor allem an Kompetenz und an den erforderlichen Mitteln, unabhängige Experten zu konsultieren. Eben darum forderten die Gremienvorsitzenden der ARD ein eigenes Budget, das die KEF festlegt, analog etwa zur Finanzierung der Landesmedienanstalten durch den Rundfunkbeitrag.

Vielfältig und ehrenamtlich besetzte Aufsichtsgremien, so argwöhnt ZDF-Verwaltungsrat Leonard Dobusch, dürften sich schwertun, „den Vollzeit-Medienprofis in den öffentlich-rechtlichen Anstalten Paroli zu bieten“. Kompetenzlücken könnten nicht allein durch Weiterbildung geschlossen werden, wie sie etwa die Deutsche Akademie für Fernsehen vorschlägt. Er plädiert für die „Einführung einer anstaltsübergreifenden Räte-Akademie“, die eine „verbindliche Weiterbildung der Räte in Medienwirtschaft, Medienrecht und Journalismus“ ermöglicht.

Nach Auffassung von Dobusch dagegen liegt die entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der Gremien in „radikaler Transparenz“. Ob Haushalts- und Vergütungsfragen, ob Investitionsentscheidungen oder gar die strategische Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Angebote“ – all diese Fragen müssten möglichst öffentlich diskutiert werden. Mit Unterstützung externer Fachleute unterschiedlicher Disziplinen, so Dobusch, könnten Rundfunkräte dann „auf Basis widerstreitender Experteneinschätzungen zu eigenen, gut begründeten Schlüssen kommen“.

Wirksames Compliance Management

Die Enthüllung zahlreicher Skandale im Rundfunk Berlin-Brandenburg und in anderen ARD-Sendern ließ es ratsam erscheinen, möglichst rasch mit einem weiteren Staatsvertrag nachzulegen. Insofern schließt der 4. MÄStV an den dritten an. Die Anstalten werden darin darauf verpflichtet, „ein wirksames Compliance Management System nach anerkannten Standards zu gewährleisten“. Hierfür muss jeweils eine unabhängige Compliance-Stelle oder ein Compliance-Beauftragter eingesetzt werden, der oder die regelmäßig an den Intendanten/die Intendantin sowie an den Verwaltungsrat berichtet. Diese Grundregeln zu Transparenz und Compliance werden auf Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen der Anstalten ausgeweitet.

Auch ver.di hatte im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahren eine Konkretisierung und bessere Durchsetzung der Transparenz- und Kontrollvorgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender begrüßt. Die Anstalten könnten ihrem gesellschaftlichen Auftrag nur gerecht werden, wenn sie selbst als glaubwürdig gelten würden. Ergänzend zu den in § 31a des 4. MÄStV vorgesehenen Transparenzregeln hält ver.di es in einer Stellungnahme für förderlich, wenn die Sender „grundsätzlich, wie andere Behörden auch, den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen der jeweils zuständigen Sender unterlägen – mit Ausnahme redaktionell-journalistischer Informationen“.

Besonderen Wert legt die Mediengewerkschaft darauf, die Wirksamkeit der Medienaufsicht zu verbessern. Die Enthüllungen über den RBB vom Sommer 2022 hätten gezeigt, „dass ein Kontrolldefizit Misswirtschaft an der Senderspitze begünstigte und mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden (Wolf) eine zur Kontrolle berufene Person selbst in die Misswirtschaft verwickelt ist“.

Radio und Fernsehen zum Anfassen und Ausprobieren: Im deutschlandweit einzigartigen „WDRStudio Zwei – Die Medienwerkstatt“ in Köln können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 13 (aller Schulformen) ihre eigene Radio-oder Fernsehsendung produzieren. Der WDR erweiterte damit sein medienpädagogisches Angebot, zu dem unter anderem das 2009 eröffnete Kinderstudio für die Klassen 3 bis 5 zählt.
Foto: WDR/Claus Langer

ver.di befürwortet daher die Regelung, in den Verwaltungsräten bestimmte fachliche Kompetenzen durch die Qualifikation einzelner Mitglieder – analog zum WDR-Gesetz – sicherzustellen. Eine verpflichtende Konsultation gewählter Belegschaftsvertreter*innen (Feste und Freie) vor allen finanzwirksamen Entscheidungen sei „eine erforderliche Ergänzung, um die Entscheidungen der Gremien mit den Arbeitsrealitäten im Sender rückzukoppeln“.

Nach dem 4. MÄStV werden entsprechend Mindestanforderungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte gestellt: etwa „ausreichende Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft“. Dazu eine regelmäßige – auch externe Fort- und Weiterbildung, für die angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Erfüllung ihrer Aufsichtsfunktion sind die ehrenamtlichen Gremien „auf unabhängige Informationen angewiesen“. Von daher unterstützt ver.di die staatsvertragliche Vorgabe, die Gremiengeschäftsstellen angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten. Auf diese Weise soll garantiert werden, dass diese bei der Zuarbeit für die Gremien nicht auf Unterstützung aus den – per se nicht neutralen – Rundfunkanstalten angewiesen seien. Bei Bedarf müssten die Gremien externe Gutachten in Auftrag geben können.

Für die ARD-Gremienvertreterkonferenz (GVK) ist eine angemessene Zuarbeit für die Aufsichtsorgane der ARD-Anstalten durch unabhängige Geschäftsstellen primär Aufgabe der ARD-Anstalten und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Allerdings sollten die jeweiligen Staatsvertragsgeber in den Ländern klarstellen, dass der Finanzbedarf der Aufsichtsgremien separat anzumelden sei. Als Modell könnten die Landesmedienanstalten dienen, die knapp 1,9 Prozent der durch den Rundfunkbeitrag erzielten Einnahmen erhalten. Analog dazu könnten ARD und ZDF bei der Anmeldung ihres Finanzbedarfs für die nächste Gebührenperiode einen festen Beitragsanteil für die Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte mit anmelden.

Freie in den Personalrat

Ob die in den beiden Medienänderungs-Staatsverträgen beschlossenen Reformen in der Praxis greifen, hängt nicht zuletzt von einer zügigen Umsetzung der jeweiligen Regeln in den Ländern ab. In Berlin/Brandenburg waren die Beratungen für eine Novellierung des RBB-Staatsvertrags schon weit fortgeschritten, als das laufende Verfahren vor zwei Jahren abrupt ausgesetzt wurde. Aus gewerkschaftlicher Sicht ein „verheerendes Signal an die freien Mitarbeiter*innen“, die in Zeiten großer Verunsicherung und unter erheblichem öffentlichen Druck die Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllen“. Denn der ausgebremste Staatsvertragsentwurf hatte vorgesehen, die bisherige Degradierung der Freien zu Beschäftigten zweiter Klasse endlich aufzuheben: durch ihre Einbeziehung in den Personalrat. Auch dieser überfällige Schritt scheiterte daher an den noch unausgegorenen Plänen der damaligen RBB-Geschäftsleitung, einzelne analoge Radioprogramme nur noch digital zu verbreiten. Pläne, denen allerdings jetzt im Rahmen der neuen flexiblen Möglichkeiten der Anstalten bei der Programmgestaltung nur noch wenig im Wege steht.

Immerhin enthält der zwischen CDU und SPD im April vereinbarte Koalitionsvertrag 2023–2026 („Für Berlin das Beste“) das Bekenntnis zu einer zügigen Novellierung des RBB-Staatsvertrags. Als Maßgaben nennt der Koalitionsbeschluss die „Stärkung der Arbeitsstrukturen, Unabhängigkeit und Professionalisierung der Aufsichtsgremien des RBB“. Außerdem den Willen zur „Verbesserung der Kontrolle über Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsprozesse, der Compliance, des Qualitätsmanagements, der Transparenz und verstärkte Prüfung durch die Landesrechnungshöfe über den RBB und dessen Beteiligungsunternehmen“. Darüber hinaus geloben die Koalitionäre, bei allen notwendigen Reformprozessen „die Interessen der festen und freien Beschäftigten im Blick zu behalten“. Das klingt einigermaßen vage. Spätestens wenn es darum geht, die Vertretung der „arbeitnehmerähnlichen“ Beschäftigten im Personalrat abzusichern, wird sich zeigen, wie ernst es dem CDU/SPD-Senat damit tatsächlich ist.

Mit der 2021 gestoppten Novellierung des RBB-Staatsvertrags war – gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien – auch eine Reform bzw. Erweiterung des Rundfunkrats geplant. Menschen mit Behinderungen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Queer (LGBTQ) sollten ebenfalls ihre Sichtweisen und Erfahrungen in den RBB einbringen. Inwieweit dieses Vorhaben beim Wegner-Senat in Berlin eine Chance bekommt, bleibt abzuwarten.

Auch ver.di sieht beträchtlichen Nachbesserungsbedarf, wenn es um die Herstellung von mehr Diversität im Rundfunk und seinen Gremien geht. Dabei stützt sich die Gewerkschaft auf die Ergebnisse einer kürzlich publizierten Untersuchung der Neuen Deutschen Medienmacher*innen (NDM). Demnach sind viele Räte weniger staatsfern als wünschenswert zusammengesetzt, etablierte Gruppen überrepräsentiert und große Teile der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Es sei daher, so die Forderung von ver.di, „sicherzustellen, dass Hörfunkrat, Fernsehrat und Rundfunkräte aus Personen unterschiedlicher Altersgruppen, sozialen Hintergrunds, Religion, sexueller Orientierung und Identität sowie Personen mit Behinderung zusammengesetzt sind“. Denn noch liegt in Sachen Inklusion und Pluralität manches im Argen.

Zum Beispiel der 30köpfige RBB-Rundfunkrat. Da haben Katholiken, Protestanten und die Jüdische Gemeinde je einen Vertreter, obwohl im „gottlosen“ Berlin nicht einmal jeder vierte Bürger noch einer der beiden großen christlichen Kirchen angehört. Über keinerlei Repräsentanz verfügt dagegen die rund 300.000 Menschen umfassende Gruppe der Muslime. Nichts gegen eine Vertretung für die rund 20.000 in Brandenburg lebenden Sorben. Aber dass die rund 1,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund nur durch einen einzigen Rat (entsandt von den Integrationsbeauftragten aus Berlin und Brandenburg für die „Ausländische Bevölkerung“) repräsentiert werden, erscheint denn doch kaum verhältnismäßig.

Schlimmer geht immer: im 50köpfigen Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks tummeln sich allein zwölf Parteienvertreter*innen, fünf Kirchenleute (darunter kein Muslim), zwei Vertreter des Bauernverbandes, einer von den Vertriebenen entsandter und gerade mal ein Repräsentant der AG der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte. Vor diesem Hintergrund fordern die Neuen Deutschen Medienmacher*innen „zeitnah“ die Überprüfung der Regeln für die Zusammensetzung der Gremien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten. „Aus unserer Sicht“, heißt es in der NDM-Stellungnahme zur Novellierung des Medienstaatsvertrags, müssten in jedem Gremium auch Vertreter*innen von muslimischen und jüdischen Verbänden, Sinti und Roma, der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, postmigrantischen Verbänden, Selbstorganisationen von Geflüchteten, Behindertenverbänden, Verbänden von queeren und Trans*Personen, Senioren- und Jugendverbänden und andere „Sitz und Stimme haben“.

Mehr Kontakt zum Publikum

Nach den Vorstellungen von ver.di sollten sich die Räte mehr öffnen und den Kontakt zum Publikum suchen. Denn: Je sichtbarer die effektive Kontrolle und Wirksamkeit der Hörfunk- Fernseh- und Rundfunkräte, desto höher möglicherweise „das Vertrauen der Nutzer*innen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Die 2021 im Bayerischen Rundfunk (BR) gegründete AG Dialog mit der Gesellschaft bemüht sich erfolgreich um eine direkte Kommunikation mit den Beitragszahler*innen. Schließlich wolle der Rundfunkrat nicht als „Anhängsel der Intendanz“ verstanden werden, sagte Ratsmitglied Luise Klemens, ver.di-Landesbezirksvorsitzende Bayerns, im Herbst 2022 auf der Medienpolitischen Tagung „Alle Macht den Räten?“, organisiert von ver.di und dem DGB. Daher organisiere der Rat oder einzelne der entsendenden Organisationen eigenständig öffentliche Veranstaltungen. Klemens: „Es geht um einen niedrigschwelligen Zugang des Publikums zum BR und auch zum Rundfunkrat.“ Ein Vorgehen, für das Nachahmer in anderen ARD-Anstalten wünschenswert wären.

Und dann wäre da noch der „Zukunftsrat“. Dieser von der Rundfunkkommission der Länder Anfang März ins Leben gerufene achtköpfige „Think Tank“ soll nach den Vorstellungen von Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, mit seiner Expertise „Impulse für die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzen“. Und zwar laut Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in den Themenfeldern „Digitale Transformation gestalten und Qualität stärken“, „Strukturen und Zusammenarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks optimieren und Beitragsstabilität sichern“ sowie „Good Governance weiter stärken“. Bis zum Herbst soll das unabhängig arbeitende Gremium der Kommission entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Niemand aus dem Maschinenraum

In den Rundfunkanstalten selbst und Teilen der Medienöffentlichkeit stieß die Installation des Zukunftsrats indes nicht gerade auf Begeisterung. Kritisiert wurde die konkrete Zusammensetzung sowie grundsätzlich die mangelnde Diversität: Zum Rat gehören der Schweizer Publizist Roger de Weck, Filmproduzentin Bettina Reitz, die frühere Gruner+Jahr-Chefin Julia Jäkel, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, Urheberrechtsexpertin Nadine Klass, Medienrechtler Mark D. Cole, Journalistin Maria Exner und Digitaljournalismus-Professorin Annika Sehl. „Großes Unverständnis“ äußerte die AG der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio (AGRA): Das Gremium versammle „Jurist*innen, Wissenschaftler*innen und Lobbygruppenvertretungen – aber niemanden aus dem ‚Maschinenraum‘ der Anstalten“.

In einem Offenen Brief an die Rundfunkkommission unter dem Titel #UnsereMedienMitgestalten forderte Anfang Mai ein breites Bündnis von Medien- und Branchenverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Kräften (Neue Deutsche Medienmacher, AGRA, Deutsche Akademie für Fernsehen, die ARD-Freien u.a.) eine „angemessene Beteiligung am aktuellen Reformprozess der öffentlich-rechtlichen Medien“. Als „Denkanstöße“ empfiehlt das Bündnis den Bruch mit hierarchischen Abhängigkeiten im Management der Anstalten, die Stärkung der inneren Rundfunkfreiheit durch Redaktionsstatute, die Erneuerung des Konzepts der Senderaufsicht, „etwa durch professionell vorbereitete Entscheidungen in kleineren Gremien sowie eine erweiterte Bürgerbeteiligung, zum Beispiel durch „die periodische Einberufung von Bürgerräten bei der Programmplanung und -evaluierung“. Eine Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, die auch die gewerkschaftlichen Rundfunkräte aufgreifen sollten.

 

Die gesamte M ist hier zu finden: Heft 2/2023 – M – Menschen Machen Medien (ver.di) (verdi.de)

 

 

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