Rundfunkzulassung für Bild Digital Live TV

Screenshot: Bild auf Youtube

Das neue lineare Streaming-Angebot „Bild Digital Live TV“ hat die Rundfunkzulassung bekommen. Die Lizenz sei am 31. März erteilt worden, teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Donnerstag in Berlin mit. Die Bild GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, hatte Ende Januar bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Zulassung gilt unbefristet, sie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt einer medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Das geplante Programmangebot werde laut Antrag mehrere lineare Sendeformate umfassen, die sich von der Live-Berichterstattung über Ereignisse sowie kommentierende Sendungen und Talk-Formate bis hin zur Berichterstattung über Sportereignisse erstrecken werden, teilte die Kommission weiter mit. Über die Aufnahme und das Ausscheiden eines jeden linearen Streams aus dem Angebot hat die Bild GmbH die Medienanstalt Berlin-Brandenburg demnach unverzüglich zu informieren.

Das Unternehmen hatte bei der Medienanstalt eine Rundfunkzulassung für alle linearen „Bild“-Video-Formate beantragt. Der Antrag galt laut MABB sowohl für aktuell verbreitete Live-Video-Formate wie „Bild live“ und „Die richtigen Fragen“ als auch für neu hinzukommende Angebote. Die Video-Formate sollen auf der Internetseite der „Bild“, in den „Bild“-Apps sowie auf weiteren Plattformen wie Facebook und Youtube veröffentlicht werden.

Mit der Antragstellung entsprach die Bild GmbH einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 2019. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass es sich bei den „Bild“-Livestreams um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. Die Aufsichtsbehörde MABB hatte den Springer-Konzern zuvor aufgefordert, für Livestreams der „Bild“-Zeitung eine Rundfunklizenz zu beantragen, dagegen hatte das Medienunternehmen geklagt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Springer verzichtete vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus von Livestreaming-Angeboten jedoch auf die Berufung.

Ein live verbreitetes, journalistisch-redaktionell geprägtes Programm, das sich an mehr als 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, gilt in der Regel als lizenzpflichtig. Angebote, die zwar nicht live verbreitet werden, bei denen aber der Zeitpunkt des Sendestarts festgelegt ist, können nach dem Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls der Zulassungspflicht unterliegen. Angebote auf Abruf (on demand) benötigen keine Lizenz.

Die MABB ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr.

 

 

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