Schärfung des Profils

Tagesschau
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht klaren Auftrag im digitalen Zeitalter

Der Kampf um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland tritt demnächst in eine entscheidende Phase. Noch belauern sich die beteiligten Akteure aus der Medienpolitik und den Sendern, schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu für die Verantwortlichkeiten im Reformprozess. Im Zentrum des Streits steht nicht nur die Höhe des künftigen Rundfunkbeitrags. Es geht auch um eine Neudefinition des Auftrags der Sender vor dem Hintergrund der digitalen Revolution.

Seit gut zwei Jahren spitzt sich der Konflikt zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio einerseits sowie den Medienpolitikern in den Staatskanzleien der Länder andererseits zu. Im März 2016 hatten die Länder die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ installiert. Schnelles Handeln schien nötig, nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem Bericht angekündigt hatte, spätestens mit Beginn der nächsten Beitragsperiode 2020 werde der Rundfunkbeitrag beträchtlich steigen müssen – wenn der ÖRR sich bis dahin nicht grundlegend reformiere. Dabei war von einer Erhöhung um mindestens einen Euro auf 18,50 Euro ab 2021 die Rede.

Obgleich der Beitrag seit 2009 unverändert ist, zuletzt sogar leicht gesenkt wurde, hatte die KEF die Anstalten zu massiven Sparanstrengungen aufgefordert. An diese Forderungen knüpften nun die Ministerpräsidenten an. Vor allem die Landesfürsten der ostdeutschen Länder stehen unter dem Druck der AfD. Den Rechtspopulisten ist der gesamte ÖRR ein Dorn im Auge. Ginge es nach ihnen, würde der „Zwangsbeitrag“ ganz abgeschafft, die Finanzierung der Anstalten durch ein Pay-System ersetzt. In weiten Teilen des strukturschwachen Ostens fallen solche Forderungen auf fruchtbaren Boden. Die politische Strategie der Regierungsparteien dieser Länder läuft folglich darauf hinaus, den Anstalten einen strikten Sparkurs aufzuerlegen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu vermeiden.

Bei dieser Rechnung spielen ARD, ZDF und Deutschlandradio allerdings nicht mit. Bereits zu Jahresbeginn hatte der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm klargemacht, dass bei ausbleibendem „Teuerungsausgleich“ ab der kommenden Beitragsperiode kein Weg an massiven Einschnitten im Programm vorbeiführen werde (vgl. M 1/18). ARD und ZDF verweisen auf ihren immensen Sparkatalog, den die Sender den Ländern im Herbst des letzten Jahres vorgelegt haben. Knapp 270 Millionen Euro will das ZDF bis 2028 sparen, bei der ARD sind es etwa 951 Millionen. Zu wenig, argumentiert Heike Raab, die in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im Auftrag von Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Medienpolitik der Bundesländer koordiniert. Sie verweist auf das Vorbild Schweiz. Dort plane der ÖRR – namentlich die SRG – nach glorreich überstandenem No-Billag-Referendum eine „Schärfung des Profils“ mittels „Budgetkürzungen von mehr als fünf Prozent“. Die von ARD und ZDF vorgelegten Sparvorschläge, so sagte Raab unlängst der „WirtschaftsWoche“, kämen demgegenüber nur auf ein Prozent Kürzung.

Zusätzliche Arbeitsgruppe

Eine Annäherung beider Seiten scheint derzeit nicht in Sicht. Aber es geht um mehr. Seit Ende Januar existiert eine zweite Arbeitsgruppe der Länder, die sich speziell mit einer „Neufassung der Beauftragung“ des ÖRR befasst. Hinter diesem Titel steckt der „überparteiliche“ Versuch von fünf Ländern, einige der oben erwähnten Fragen zu klären und in ein Gesamtkonzept, letztlich in den Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrags zu gießen. Der AG gehörten zunächst Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, später auch Hamburg und Sachsen an, also Länder, in denen Union, SPD oder Grüne in der Regierung stehen. Mit dem kürzlich dazu gestoßenen Thüringen ist auch eine von der Linken geführte Regierung vertreten.

Nach Ansicht der beteiligten Länder soll – so der selbst gesteckte Arbeitsauftrag – die anvisierte Neufassung der Beauftragung „bei Wahrung des funktionellen Auftrags der KEF sowohl Elemente der Flexibilisierung als auch der Budgetierung“ enthalten. Denn es stehen komplexere Sachverhalte zur Debatte als lediglich die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags. Es geht um eine Neubestimmung der Aufgaben des ÖRR, um eine klare Definition seines Auftrags im digitalen Zeitalter. Geklärt werden muss, wie der Rundfunk künftig seine Rolle in einem demokratischen, pluralistischen Meinungsbildungsprozess ausfüllen soll, unter besonderer Berücksichtigung neuer digitaler Plattformen. Erst auf Grundlage eines präzisen Auftrags – diese Auffassung kristallisiert sich in der Politik allmählich heraus – sollte dann in einem zweiten Schritt die Frage geklärt werden, wie viel ein solcher Rundfunk der Gesellschaft wert ist, wie viel er folglich kosten darf.

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Strittig ist vor allem die Neugestaltung des „Tele­medienauftrags“ der Öffentlich-Rechtlichen, also die Frage, was sie im Netz dürfen und was nicht. Dass die bisherige „Sieben-Tage-Regel“ für die erlaubte Verweildauer ausgestrahlter Inhalte gekippt wird, scheint Konsens. Ebenso sollen den Anstalten flexiblere Möglichkeiten eingeräumt werden, Inhalte nur für das Netz zu produzieren. Umkämpft ist dagegen nach wie vor die Frage der „presseähnlichen“, also stark text­basierten Angebote des ÖRR im Netz.

Der Front von Verlegern und ihrer Sprachrohre in den Medienredaktionen will von einer Lockerung bisheriger Restriktionen nichts wissen. Wie zum Beispiel FAZ-Mann Michael Hanfeld, der weiterhin im Kampagnenstil gegen die „Expansion“ der Öffentlich-Rechtlichen wettert. Natürlich dürfe die Politik keine Programmvorgaben machen, „sie darf aber den Rahmen setzen, der bei ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einer Belegschaft von 41.500 ´Vollzeitäquivalten, 66 Radio-, 21 Fernsehprogrammen und vielerlei Onlineauftritten sehr weit gesteckt ist“, schrieb er kürzlich unter der Überschrift „Die große öffentlich-rechtliche Blockade“. „Blockade“ meint die Position von ARD und ZDF, dass nach den zurückliegenden Sparrunden und der Vorlage neuer Langzeitsparpläne der Spielraum für weitere Kürzungen erschöpft und nunmehr die Politik am Zug sei.

Für mehr Eigenverantwortung

Bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni sollten erste Empfehlungen vorliegen. Bislang sind nur Einzelmeinungen erkennbar. Aus sozialdemokratischer Sicht hat Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher beim „Mediendialog“ Mitte Mai ein paar Leitlinien vorgegeben. Der ÖRR brauche „eine klare und belastbare Legitimationsgrundlage“, argumentierte er. Diese finde er „ausdrücklich nicht bloß in einer Rolle als Ausfallbürgschaft für Vielfaltsdefizite im privaten Rundfunk, sondern als systemische Alternative zu diesem“. Angesichts der Dynamik medialer Umbrüche wäre es „plausibel, die Beauftragung öffentlicher Angebote von der allzu konkreten Beschreibung einzelner Leistungen abzurücken und auch hier lieber die Prinzipien zu klären, auf deren Grundlage die Sender dann selber tätig werden“. Tschentscher plädiert für mehr Eigenverantwortung der Sender. Die Politik solle lediglich beschreiben, was sie von den Sendern inhaltlich und strategisch erwarte, sie aber dafür mit einem Budget ausstatten, „das ihnen die Erreichung dieser Ziele ermöglicht, aber zugleich die Freiheit lässt, die dafür besten Programminhalte und Verbreitungswege selbst festzulegen“.

Man darf gespannt sein, ob die Anhänger der „17,50 Euro-Fraktion“ unter den Länderchefs sich auf diese Linie eintakten lassen. Einstweilen überwiegen dort die Positionen der Hardliner, die auf der Forderung nach noch mehr Einsparungen von ARD und ZDF beharren – im Dienste der sogenannten Beitragsstabilität. Einige Medienpolitiker scheinen durchaus bereit, dafür auch Einschnitte im Programm in Kauf zu nehmen.

Weniger könne mehr sein, argumentierte Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt unlängst im Berliner Tagesspiegel. Er wundere sich, „dass anscheinend jede Einzelheit des Programms für sakrosankt erklärt wird“. Zugleich monierte er die angeblich mangelnde Präsenz ostdeutscher Belange im ÖRR. Es sei zunehmend „schwer, in einer Veranstaltung mit Rechtspopulisten Beitrag und System zu verteidigen“. Getrieben von der AfD adaptieren Konservative wie Robra offenbar selbst immer mehr populistische Positionen. „Brauche ich all das Öffentlich-Rechtliche noch? Alles, was mich interessiert und was ich brauche, das kriege ich doch erschöpfend online“, erklärt der CDU-Mann. Dass davon zwar „nicht alles redaktionell verantwortet und qualitätsgesichert“ sei, räumt er ein, „andererseits gibt es viele verlässliche Anbieter“.

Teilhabe der Öffentlichkeit

Angesicht derart divergierender Vorstellungen erscheint eine kurzfristige Verständigung der Länder auf eine gemeinsame Lösung eher unwahrscheinlich. Als Ausweg aus dem Patt schlägt Tabea Rößner, Medienpolitikerin von Bündnis90/Die Grünen neuerdings die Einsetzung einer unabhängigen Experten-Kommission vor. Sie müsse Antworten auf zentrale Fragen erarbeiten: „Welche Leistung muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer netzbasierten Welt erbringen? Welche Angebote mit welchen Standards muss er seinem Publikum machen? Wo liegt die spezifische Stärke eines öffentlich-rechtlichen Angebots für eine freiheitliche Gesellschaft?“

Noch weiter geht Frauke Gerlach, Direktorin des Grimme-Instituts. Der Volksentscheid in der Schweiz habe gezeigt, „dass man Bürgerinnen und Bürger mobilisieren kann, wenn es um die Existenzfragen eines öffentlich finanzierten Mediensystems geht“. Sie fordert daher „mehr Teilhabe der Öffentlichkeit“ im Rahmen einer breiten und transparenten gesellschaftliche Debatte über die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio

 

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