Schaler Geschmack

Die schwierige Suche nach der historischen Wahrheit bei DuMont Schauberg in Köln – kein Fall des Presserechts

Lange hat es gedauert. Und ganz freiwillig wirkt auch das jetzige Engagement nicht: Über sechzig Jahre nach dem Untergang des Dritten Reiches will der Kölner Großverlag M. DuMont Schauberg (MDS) nun endlich seine Geschichte in der Nazizeit „differenziert“ aufarbeiten lassen. Vor Gericht beginnen indes die Prozesse gegen verschiedene Medien wegen kritischer Äußerungen zur Vergangenheit des Konzerns.

Auserkoren für die Geschichtsaufarbeitung haben die Gesellschafter und die Geschäftsführung des Familienunternehmens den Frankfurter Wirtschaftshistoriker Manfred Pohl. Der 62-jährige Leiter des Historischen Instituts der Deutschen Bank sei ein Wissenschaftler, „dessen Unabhängigkeit und Integrität durch zahlreiche Veröffentlichungen und Forschungsprojekte unangefochten ist“, verkündete Ende Mai der Medienkonzern, zu dessen Portfolio unter anderem die Zeitungstitel Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau, Express und Mitteldeutsche Zeitung zählen.
Die Berufung Pohls ist allerdings nur eine Reaktion auf die immer lauter werdende Kritik an dem bisherigen Umgang von MDS mit der eigenen, nicht gerade unbefleckten Vergangenheit. Eine andere bekommen in diesen Tagen zahlreiche Journalisten und Zeitschriftenherausgeber zu spüren. Sie sehen sich juristischen Sanktionen ausgesetzt, weil sie es gewagt haben, mit despektierlichen Berichten zu Geschäften im Nationalsozialismus, die „Ehre“ der Familie des Seniorchefs Alfred Neven DuMont zu beflecken. Laut Auskunft von MDS, dessen Aufsichtsratschef der 78-Jährige ist, sind insgesamt „inzwischen etwa ein Dutzend einstweilige Verfügungen gegen verschiedene Medien und Personen erlassen worden“.

Mit Verfügungen überhäuft

Betroffen sind unter anderem der Spiegel, die FAZ, die Bild-Zeitung und der journalist des Deutschen Journalisten-Verbandes. Ebenso Ärger haben auch Albrecht Kieser vom in Köln ansässigen Rheinischen JournalistInnenbüro und der frühere Kölner Stadt-Anzeiger-Redakteur Peter Kleinert, die in dem kleinen Online-Magazin Neue Rheinische Zeitung (NRHZ) einen Text unter dem – inkriminierten – Titel „Kein ‚Widerstand’, sondern Arisierungs-Profite“ veröffentlicht hatten. Ihr Widerspruch gegen die gegen sie verhängte Verfügung war der erste, über den die Pressekammer des Kölner Landgerichts zu befinden hatte: Mitte Mai entschieden die Richter – zugunsten von Alfred Neven DuMont. Danach muss die NRHZ einige der bisherigen Darstellungen unterlassen. Doch der Streit, um den es geht, hat sich auch durch dieses Urteil nicht entscheiden lassen. Denn er ist kein Fall des Presserechts: Es geht um die schwierige Suche nach historischer Wahrheit.
Ingo Niebel hat versucht, es Anfang März in der FAZ zu erklären: „Geschichtsklitterung ist die Stiefschwester der Geschichtswissenschaft. Letztere sucht Antworten auf Forschungsfragen zu geben, während der ersteren die Antworten vorliegen, für die sie sich die dazu passenden Fragen ausdenkt. So kann eine tiefe Kluft entstehen zwischen einem lang gehegten Geschichtsbild und den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung.“ Niebel ist der Ausgangspunkt jener Berichte, gegen die die Neven DuMonts gegenwärtig zu Felde ziehen. Der Journalist und Historiker – auch er mit drei einstweiligen Verfügungen überzogen – hatte im Februar auf einem Symposium des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln über Recherchen berichtet, in denen er Grundstücksgeschäften der Neven DuMonts in der Zeit des Nationalsozialismus nachgegangen war. Die Quintessenz seiner Ausführungen brachte anschließend der „Spiegel“ auf den Punkt: Die traditionsreiche Verlegerfamilie inszeniere sich „gern als Opfer der Nazis“, habe tatsächlich jedoch „zu den Profiteuren der ,Arisierungen’“ gehört.
Ein Vorwurf, den das Verlagshaus umgehend sowohl empört als auch wortreich zurückwies. Und gegen den der Firmenpatriarch mit aller Macht juristisch vorgeht. Seine Hausanwälte von der renommierten Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler schreiben in ihren Schriftsätzen im Verfahren gegen Kieser und Kleinert von „verleumderischen Behauptungen“ und einer „Kampagne“, bei der es nicht um Information, sondern „einzig und allein darum“ gehe, Alfred Neven DuMont „niederzuschreiben“. Denn dieser sei der Gegenseite ein „verhasstes Subjekt“. Niebels Arbeit sei ohnehin völlig unseriös: „An diesen historischen Forschungen ist kein einziges Wort wahr.“ Zudem sei Niebel, der sich bereits 2003 unter der Überschrift „Sir Alfred, die Geschichte und die Nazis“ auch in „M“ mit der MDS-Geschichte auseinandergesetzt hatte, nur ein „Pseudo-Historiker“.

Jüdische Grundstücke in der Nazi-Zeit erworben

Dabei ist der Kern seiner Recherchen unstrittig. Tatsächlich erwarben die Neven DuMonts und die Versorgungskasse des Verlags ab 1938 mehrere Grundstücke, die sich zu Beginn der Nazi-Barbarei noch in jüdischem Besitz befunden hatten. Tatsache ist auch, dass diese Grundstücke nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst von den Alliierten mit einem Sperrvermerk versehen worden waren. An der Interpretation dieser Fakten scheiden sich jedoch die Geister. Und das liegt an der Frage, was unter dem Begriff „Arisierung“ zu verstehen ist. Unter Berufung auf die anerkannte Bonner Historikerin Britta Bopf versteht Niebel darunter „einen Prozess mit unterschiedlichen Phasen und Arten der Ausplünderung zwischen 1933 und 1941/45“. So seien bereits vor der ab 1938 gesetzlich forcierten „Arisierung“ jüdische Bürger in finanzielle Notlagen gebracht worden, die es verhinderten, dass überhaupt noch Geschäfte auf Augenhöhe zwischen Nicht-Juden und Juden stattfinden konnten.
Die Anwälte Neven DuMonts argumentierten demgegenüber, es käme „nicht darauf an, wie der Begriff ,Arisierung‘ unter Umständen möglicherweise in der Wissenschaft verwendet wird“. In einer presserechtlichen Auseinandersetzung sei vielmehr „alleine entscheidend, wie ein unvoreingenommener Durchschnittsleser den Begriff bzw. den Presseartikel versteht“. Dabei gehen sie von einer Beschränkung des Begriffs „Arisierung“ auf staatliche Repressionsmaßnahmen aus, wie die der Zwangsenteignung. Danach habe es sehr wohl im privatrechtlichen Bereich „normale“ Käufe geben können. Dazu zählten auch diejenigen der Neven DuMonts – auch wenn dabei, wie in einem Fall geschehen, ein staatlich eingesetzter „Abwesenheitspfleger“ anstelle des geflohenen jüdischen Eigentümers den Verkauf tätigte: „Es muss allerdings mit Nichtwissen bestritten werden, dass der eingesetzte Abwesenheitspfleger nicht die Interessen des Herrn Ottenheimer wahrgenommen hat.“
Eine Sichtweise, die Eberhard Reinecke, der Anwalt Kleinerts und Kiesers als auch Niebels, für skandalös hält: „Überhaupt daran zu zweifeln, dass ein solcher Pfleger nur und ausschließlich der Verfolgung von Juden diente, ist absurd“, so Reinecke in seiner schriftlichen Erwiderung. Kein vom nationalsozialistischen Staat in eine solch lukrative Position eingesetzte Person habe die Interessen ausgewanderter Juden wahrgenommen: „Das wird im Übrigen auch dadurch belegt, dass offensichtlich niemals versucht worden ist, den Kaufpreis dem Eigentümer zukommen zu lassen.“
Die Betrachtungsweise von MDS will sich auch der Spiegel nach wie vor nicht zu eigen machen. „Wir wollen die Frage im Hauptsacheverfahren geklärt wissen“, sagt der Leiter der Rechtsabteilung des Spiegels, Dietrich Krause. Statt nur Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gegen den Artikel „Klüngeln im Krieg“ einzulegen, will das Hamburger Nachrichtenmagazin gleich in einem Hauptsacheverfahren, das die Möglichkeit einer umfassenden Beweisaufnahme bietet, die Deutungsfrage der „Arisierung“ klären lassen. „Wir meinen, dass der Stoff eine vertiefende Betrachtung verdient“, so Krause gegenüber „M“. Denn es gehe „im Kern um die Frage, ob Arisierungen erst ab 1938 mit den konkreten Enteignungen jüdischen Eigentums begonnen haben oder ob bereits ab 1933 Arisierungen stattgefunden haben – in der Form, dass die ökonomischen Umstände für die jüdische Bevölkerung derart erschwert wurden, dass sie ihr Eigentum aufgeben mussten“.

„Kölnische“ für Frontsoldaten

Als vor drei Jahren die MDS-Publikation „Köln unterm Hakenkreuz“ erschien, schrieb Alfred Neven DuMont in seinem Geleitwort, dies sei „ein Buch gegen das Vergessen und – vielleicht schlimmer noch – das Verdrängen, das seinerseits Törichtes, wenn nicht gar Schlimmeres gebiert“. Sein Kölner Stadt-Anzeiger trägt seit 1962 den Untertitel der mit dem Hitler-Regime untergegangenen, einst nationalliberalen Kölnischen Zeitung. Mit ihr hatte der Verlag sogar noch aus dem deutschen Angriffskrieg Kapital schlagen können: Die „Kölnische“ gehörte zu den wenigen Zeitungen, die die Propagandaabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) für derartig linientreu hielt, dass sie sie den Frontsoldaten zukommen ließ. In einer 1969 erschienenen Verlagschronik heißt es dazu: „Das OKW war nicht nur ein sicherer Zahler, sondern auch ein bequemer Abonnent: Vertrieb und Versand gingen zu seinen Lasten.“ Weiter ist dort zu lesen: „Solche Umstände haben – von der moralischen Widerstandskraft der Verleger und ihrer Mitarbeiter ganz abgesehen – dazu beigetragen, dass die Kölnische Zeitung und der Stadt-Anzeiger noch bis kurz vor dem Einmarsch der Alliierten herausgebracht werden konnten.“ Noch 1969 war die offizielle Abkürzung für die Kölnische Zeitung übrigens „KZ“.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Verlag ein publizistischer Erfüllungsgehilfe der Nazis war. Der „überzeugte Demokrat und Liberale“ Kurt Neven DuMont hatte seine Zeitungen für nationalsozialistische Hetzpropaganda hergegeben. „Um zu verstehen, wer er wirklich war“, schrieb 1967 der damalige Chefredakteur des Kölner Stadt-Anzeigers, Joachim Besser, über den Vater Alfreds, „muss man sich einmal überlegen, wie leicht es sich Kurt Neven DuMont hätte machen können“. Denn, so die Geschichtsklitterung weiter, was hätte es „gekostet, sich bei der Partei anzumelden“? Laut Besser war er aber „so aufrecht und unvernünftig, es nicht zu tun“. Eine glatte Lüge.
Ob sich Alfred Neven DuMont wenigstens privat je mit seinem Vater über das Versagen des liberalen Bürgertums vor der Herausforderung der Nazidiktatur auseinander gesetzt hat, die eben auch dessen ganz persönliches Versagen war? Im heutigen Verlagsflagschiff Kölner Stadt-Anzeiger – dessen erster Chefredakteur nach dem Krieg übrigens zuvor ebenso wie Kurt Neven DuMont das Parteibuch der NSDAP besaß – sucht man jedenfalls eine selbstkritische Aufarbeitung bislang vergebens. Erst wenn sich das ändert, wird sich Alfred Neven DuMont und sein Verlagshaus nicht mehr dem Verdacht ausgesetzt sehen müssen, mit juristischen Mitteln einfach nur unbequeme Kritiker mundtot machen zu wollen.
Doch bis heute fehlt dem Kölner Ehrenbürger und Ehrenpräsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger jene kritische Distanz, die zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme notwendig wäre. Solange jedoch MDS nach wie vor selbst Belastendes verschweigt, bleibt mehr als ein schaler Geschmack, wenn gleichzeitig anderen vorgeworfen wird, Entlastendes nicht erwähnt zu haben: Dass Kurt Neven DuMont gleichwohl seinerzeit versucht hat, Menschen zu schützen, und auch Menschenleben gerettet hat, wie das der „nicht arischen“ Mutter der heutigen Grünen-Politikerin Anne Lütkes. Das bleibt sein großer Verdienst – und doch leider eben nur die halbe Wahrheit.

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