Trotz Empfehlung der KEF geht Gezerre um Rundfunkbeitrag weiter
Es geht nur um 86 Cent. Aber selbst diese geplante moderate Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags ist einigen konservativen Landespolitikern ein Dorn im Auge. Vor allem im Osten Deutschlands regt sich Widerstand. Da alle Länder mitmachen müssen, steht eine bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf der Kippe.
Im März hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen. Sie folgten damit einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Allein Sachsen-Anhalt enthielt sich der Stimme. Sein Land habe von den Anstalten immer wieder Sparanstrengungen gefordert, aber keine zufriedenstellenden Angebote erhalten, begründete seinerzeit CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff diese Verweigerungshaltung. Sein Staatskanzleichef Rainer Robra verlangt eine „verbindliche Zusage“ von ARD und ZDF zum Sparen, am besten in Form einer Selbstverpflichtungserklärung. Dass auch die Linke Sachsen-Anhalts in Sachen Beitragserhöhung mauert, macht die Sache nicht besser.
Schien das kleine Sachsen-Anhalt (2,2 Millionen Einwohner) mit dieser Position zunächst allein auf weiter Flur, findet diese Debatte mittlerweile in verschiedenen Ländern statt. Auch die CDU-Fraktionen von Sachsen und Thüringen finden plötzlich, man müsse mehr über die Aufgaben der Öffentlich-Rechtlichen reden. Das sei wichtig, „um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern“, insistierte zuletzt Andreas Nowak, der medien-politische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsens. Eskortiert werden solche Aussagen neuerdings sogar von Teilen der CDU-Bundestagsfraktion. In einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder forderten sie kürzlich mit Blick auf die aktuelle Pandemie populistisch eine Verschiebung der Beitragserhöhung. „Während in Betrieben und Privathaushalten durch die Corona-Pandemie gespart werden muss, darf der Rundfunkbeitrag nicht erhöht werden“, heißt es in dem Schreiben. Ein solcher Schritt passe nicht in diese Zeit und könne den Bürgern nicht erklärt werden.
Erste Erhöhung seit elf Jahren
Eine mehr als scheinheilige Begründung, belegt doch gerade das enorm angewachsene Interesse der Bevölkerung an den Informationsangeboten von ARD und ZDF während der Corona-Krise die Notwendigkeit eines bedarfsgerecht ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Angesichts der massiven Störmanöver von konservativer Seite sehen sich auch die Befürworter genötigt, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben. Auch wenn Gebührenerhöhungen nie populär seien, gebe es sehr gute Gründe für die jetzt geplante geringfügige Anhebung, konterte Carsten Schneider, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Sie sei die erste seit elf Jahren, zudem empfohlen von einer unabhängigen Kommission. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Substanz erhalten und stärken wolle oder ob man ihn schwäche.
„Gerade in Zeiten wie diesen sind seriös aufbereitete Fakten und ordentlich bezahlte, professionell ausgebildete Journalisten enorm wichtig“, sagte ver.di-Mitglied Schneider der Saarbrücker Zeitung. Der saarländische Landtag hat unterdessen Mitte Mai dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Der trat am 1. Juni in Kraft und sieht unter anderem die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen vor. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Nicht weiter verwunderlich, denn die Rechtsextremisten streben nicht nur eine Schwächung des öffentlich-rechtlichen Systems an, sondern dessen Abschaffung. Das zeigte sich beispielhaft bei der Debatte um den Rundfunkstaatsvertrag im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Dort verglich ein AfD-Mann die Berichterstattung der Öffentlich-Recht-lichen allen Ernstes mit NS-Propaganda.
Die Abstimmung über den Rundfunkbeitrag werde in allen Ländern ein „Lackmustest“ dafür werden, wie ernst es der CDU mit der Abgrenzung zu der rechts-extremen Partei sei, konstatierte SPD-Mann Schneider. Einige CDU-Landesverbände in Ostdeutschland „wackeln schon längst in Richtung AfD“, warnte er.
In Sachsen-Anhalt bekommt der anhaltende Widerstand der CDU gegen die Beitragserhöhung auch noch eine standortpolitisch motivierte Note. Schließlich hatte Landes-vater Haseloff die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgefordert, mehr Rundfunk-Gemeinschaftseinrichtungen in den Osten zu verlegen. „Osten“ meint in diesem Zusammenhang wohl sein eigenes Bundesland. Sachsen hat die Zen-trale des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) in Leipzig, Thüringen den Kinderkanal in Erfurt, Sachsen-Anhalt dagegen ging bislang leer aus. Das wird sich bald wohl ändern. Unter Federführung des MDR soll demnächst – voraussichtlich in Halle – eine gemeinsame Kulturplattform der ARD entstehen, in Kooperation mit dem ZDF und Deutschlandradio. Dieser Beschluss der ARD-Intendanten sorgt für neuen Zoff, diesmal innerhalb der ARD. Denn die geplante Plattform war jahrelang das Lieblingskind von Ulrich Wilhelm, dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Der schmollt nun und mag sich an dem Projekt und dessen Finanzierung nicht beteiligen. Eine Verknüpfung zwischen der Beitragserhöhung und der Standortentscheidung sei nicht legitim, ließ Wilhelm verlauten. Und fuhr ein schweres Geschütz auf: Ein solches Junktim sei ein verfassungsrechtlich problematischer „unangemessener Umgang mit der Rundfunkfreiheit“. Am 17. Juni woll(t)en die Ministerpräsidenten über die Beitragserhöhung entscheiden. Danach müssen alle 16 Länderparlamente zustimmen
Gute Argumente für den Rundfunkbeitrag
Gerade die Pandemie liefere gute Argumente für die Rechtfertigung einer Beitragssteigerung. Zu diesem Schluss kam ein von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten. Es untersucht die „Rolle der Politik und den Einfluss der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf das Verfahren der Beitragsfestsetzung“. Der große Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie werde in der Corona-Krise deutlich, konstatiert das Gutachten. Die Mediennutzung sei gestiegen. Zudem werde in Folge der Krise auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine negative Beitragsentwicklung erleben. Eine Beitragsanpassung sei daher umso dringlicher. Deutlich betont wird: Die Zustimmung zur Beitragserhöhung durch die Politik an Bedingungen gegenüber den Anstalten zu knüpfen, verletze die Rundfunkfreiheit. Mehr zum Gutachten auf https://mmm.verdi.de und https://rundfunk.verdi.de