Sozialstandards als Förderkriterium

ver.di-Verbesserungsvorschläge zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes

Zur Novellierung des Ende 2008 auslaufenden Filmförderungsgesetzes (FFG) hat der Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, Anfang März einen Vorentwurf vorgelegt. ver.di hat eine entsprechende Stellungnahme dazu abgegeben, in der sie neben Zustimmung zu etlichen geplanten Veränderungen sechs Kritikpunkte mit Verbesserungsvorschlägen unterbreitet.

  1. Grundsätzlich moniert ver.di, dass „die Stärkung des Films als Kulturgut immer noch keinen ausreichenden Niederschlag“ im FFG findet. Denn die in der FFG-Novelle festgelegten Entscheidungsprozesse würden weder der äußerst komplexen Entstehung von Filmen unter Beachtung der Stellung der Urheber (neben Drehbuchautoren und Regisseuren) noch des Charakters von Filmen als „kreative Gesamtleistung“ von Szenenbildnern, Kameraleuten, Filmeditoren und Schauspielern gerecht.
  2. „Zahlungsverpflichtungen der Rundfunkanstalten“ sollten gesetzlich fixiert werden und nicht im Nachgang vertraglich vereinbart werden.
  3. Die vorgesehene Förderung der Kinodigitalisierung dürfe nicht nur auf „technische Umstellung“, sondern auch auf „Qualifikation der Beschäftigten“ gerichtet sein. Dies, so ver.di, müsse für Postproduktionsbetriebe sowie für Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigungslage in Filmkopierwerken gelten.
  4. Angesichts der Aufstockung des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt (FFA) auf 34 Sitze fordert ver.di 35 (bisher teilt ver.di einen Sitz mit dem DJV), weil ver.di als die „größte Organisation in allen Sektoren der Branche“ mehrere tausend Beschäftigte und Kreative vertritt und seit Jahren Sozialpartner für Tarifvereinbarungen in allen FFG-Bereichen ist. Nur so werde der FFA-Verwaltungsrat seinem Anspruch als „Filmparlament“ gerecht.
  5. Für die Vergabekommission schlägt ver.di nicht nur eine Unterkommission für Low-Budget-Produktionen (bis 80.000 Euro) vor, sondern auch, dass alle Kommissionen paritätisch mit Kreativen und Urhebern statt überwiegend mit Filmwirtschaftsvertretern besetzt werden. Dem Gremienkriterium „Sachkundigkeit“ müsse die FFG-Novelle auch dadurch gerecht werden, dass verstärkt Vertreter von Berufsverbänden wie Drehbuch, Regie, Kamera und Filmschnitt einen Sitz erhalten.
  6. „Unzureichende Beachtung“, so ver.di, findet in der FFG-Novelle der Zusammenhang von Filmwirtschaft und Beschäftigungssituation in der Branche. Damit „öffentliche Mittel zur Wirtschaftsförderung“ beim Film ihren Zweck erfüllen, müssten die in der Branche „vereinbarten Sozialstandards“ berücksichtigt werden. So sollte die Einhaltung von Tarifverträgen als „allgemeine Fördervoraussetzung“ festgelegt werden, meint ver.di, besonders bei Großprojekten und internationalen Koproduktionen. Nur so könnten „Marktverzerrung“, Kreativitätsverlust und Entprofessionalisierung verhindert werden.

Der Vorentwurf zur FFG-Novelle sowie die Begründung dazu finden Sie hier.

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