Sozialstandards als Förderkriterium

ver.di-Verbesserungsvorschläge zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes

Zur Novellierung des Ende 2008 auslaufenden Filmförderungsgesetzes (FFG) hat der Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, Anfang März einen Vorentwurf vorgelegt. ver.di hat eine entsprechende Stellungnahme dazu abgegeben, in der sie neben Zustimmung zu etlichen geplanten Veränderungen sechs Kritikpunkte mit Verbesserungsvorschlägen unterbreitet.

  1. Grundsätzlich moniert ver.di, dass „die Stärkung des Films als Kulturgut immer noch keinen ausreichenden Niederschlag“ im FFG findet. Denn die in der FFG-Novelle festgelegten Entscheidungsprozesse würden weder der äußerst komplexen Entstehung von Filmen unter Beachtung der Stellung der Urheber (neben Drehbuchautoren und Regisseuren) noch des Charakters von Filmen als „kreative Gesamtleistung“ von Szenenbildnern, Kameraleuten, Filmeditoren und Schauspielern gerecht.
  2. „Zahlungsverpflichtungen der Rundfunkanstalten“ sollten gesetzlich fixiert werden und nicht im Nachgang vertraglich vereinbart werden.
  3. Die vorgesehene Förderung der Kinodigitalisierung dürfe nicht nur auf „technische Umstellung“, sondern auch auf „Qualifikation der Beschäftigten“ gerichtet sein. Dies, so ver.di, müsse für Postproduktionsbetriebe sowie für Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigungslage in Filmkopierwerken gelten.
  4. Angesichts der Aufstockung des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt (FFA) auf 34 Sitze fordert ver.di 35 (bisher teilt ver.di einen Sitz mit dem DJV), weil ver.di als die „größte Organisation in allen Sektoren der Branche“ mehrere tausend Beschäftigte und Kreative vertritt und seit Jahren Sozialpartner für Tarifvereinbarungen in allen FFG-Bereichen ist. Nur so werde der FFA-Verwaltungsrat seinem Anspruch als „Filmparlament“ gerecht.
  5. Für die Vergabekommission schlägt ver.di nicht nur eine Unterkommission für Low-Budget-Produktionen (bis 80.000 Euro) vor, sondern auch, dass alle Kommissionen paritätisch mit Kreativen und Urhebern statt überwiegend mit Filmwirtschaftsvertretern besetzt werden. Dem Gremienkriterium „Sachkundigkeit“ müsse die FFG-Novelle auch dadurch gerecht werden, dass verstärkt Vertreter von Berufsverbänden wie Drehbuch, Regie, Kamera und Filmschnitt einen Sitz erhalten.
  6. „Unzureichende Beachtung“, so ver.di, findet in der FFG-Novelle der Zusammenhang von Filmwirtschaft und Beschäftigungssituation in der Branche. Damit „öffentliche Mittel zur Wirtschaftsförderung“ beim Film ihren Zweck erfüllen, müssten die in der Branche „vereinbarten Sozialstandards“ berücksichtigt werden. So sollte die Einhaltung von Tarifverträgen als „allgemeine Fördervoraussetzung“ festgelegt werden, meint ver.di, besonders bei Großprojekten und internationalen Koproduktionen. Nur so könnten „Marktverzerrung“, Kreativitätsverlust und Entprofessionalisierung verhindert werden.

Der Vorentwurf zur FFG-Novelle sowie die Begründung dazu finden Sie hier.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »