Deutschland evaluiert seinen reformierten Jugendmedienschutz
Vier Jahre nach der Reform des Jugendschutzrechts stellt Deutschland sein System der kontrollierten Selbstkontrolle auf den Prüfstand: Umfassende Studien zeigen, dass die populistischen Sprüche von den „Killerspielen, die unsere Jugend verderben“ und die immer wieder kehrenden Rufe nach Totalverboten von Fernsehformaten oder nach Sperrung ganzer Internet-Bereiche völlig fehl am Platze sind.
„Der Jugendmedienschutz muss nicht verschärft, aber effektiver werden“. Auf diese griffige Formel hat die Bundestagsabgeordnete der Bündnisgrünen, Grietje Bentin, vor wenigen Wochen die Debatte um die Wirksamkeit des 2003 reformierten Jugendmedienschutzes gebracht. Vorlage für ihre Beurteilung sind zwei neue Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Nebeneinander von staatlicher Kontrolle, Regulierung durch beauftragte Gremien und Institutionen sowie freiwilliger Selbstkontrolle der Branchen sollte in ein verzahntes Miteinander von „regulierter Selbstregulierung“ überführt werden. Motto: So viel Eigenverantwortung der Produzenten, Anbieter und Nutzer wie möglich, so wenig staatliche Regulierung wie nötig. Dabei sollte durchaus eine neue, zeitgemäße Balance verschiedener grundlegender Rechte und Pflichten erprobt werden – etwa die Verpflichtung des Staates zu wirksamem Jugendschutz im Verhältnis zum Zensurverbot und zur Kommunikationsfreiheit der Bürger.
Dem entsprechend hat das Hans-Bredow-Institut in Hamburg sich in seiner Gesamtanalyse auf die Gesetzeswirkung konzentriert. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in München hat dabei eine eigenständige Studie zur Akzeptanz des Jugendmedienschutzes bei Eltern, Jugendlichen und pädagogischen Fachkräften beigesteuert. Beide wurden Ende Oktober veröffentlicht, wobei zu Jugendschutz und Computer-/Videospielen die Hamburger schon im Juni eine Teilstudie vorlegten – „wegen der in der Politik unterstellten Dringlichkeit“, wie die Forscher von der Alster süffisant anmerken. Da hatte der Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Prof. Christian Pfeifer, gerade den „Killerspielalarm“ durch simple, monokausale Zusammenhänge zwischen neuen Gewalttaten und Medien-/Gameskonsum ausgelöst. Sein Fazit: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) klassifiziere Spiele falsch, weshalb nun der Staat härter durchgreifen müsse.
In die gleiche Richtung wie Pfeifers „Befunde“ gehen Thesen wie die von Manfred Spitzer, Chef der Psychiatrischen Uniklinik Ulm. Der prophezeit unter Berufung auf neuere Ergebnisse der Hirnforschung gar, dass es „aufgrund der Bildschirm-Medien in Deutschland im Jahr 2020 etwa 40.000 Todesfälle“ geben werde und viele zusätzlichen Morde, Vergewaltigungen und andere Gewaltdelikte. Auch bei ihm die Forderung nach dem eingreifenden Staat! Abgesehen von vielen Experten, die diesen Befunden vehement widersprechen, kommen auch die Evaluationsforscher aus Hamburg und München nicht zu solchen Schlussfolgerungen. Im Gegenteil. Die „Neukonzeption 2003 hat das Niveau des Jugendschutzes verbessert“, das „neue System der regulierten Selbstregulierung“ habe sich eingespielt, konstatiert das Hans-Bredow-Institut: Allerdings gebe es „Defizite im Vollzug der gesetzlichen Regelungen“ und innerhalb des Systems „Optimierungsbedarf“.
Kritischer fällt die Analyse des JFF München aus: „Gravierende Missverständnisse“ und „mangelnden Einblick vieler Eltern in das Medienhandeln ihrer Kinder“ konstatieren die Medienpädogogen, weshalb „für den effektiven Schutz gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen“. Das betreffe vor allem Computerspiele, Handy und Internet und verstärke sich durch den Inhaltetausch jenseits traditioneller Verbreitungswege sowie die konvergente Medienwelt. Ähnlich sieht es das Bredow-Institut – beide haben eine Reihe Verbesserungen angeregt. Dazu gehören etwa „dringend mehr Unterstützung“ für Eltern und Lehrer bei den neuen Medien. Schließlich seien sie „die tragende Säule des Jugendmedienschutzes“. Hilfreich dabei seien „medienübergreifende und alltagsangemessene Altersklassifizierungen“ für Medienprodukte, die im Vertrieb strikt durchgesetzt werden müssen.
Bewährt hat sich laut Bredow die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), zuständig vor allem für privaten Rundfunk und Telemedien, in der seit 2003 Vertreter der Landesmedienanstalten, des Bundes und der Länder vereint sind. Allerdings ist sie in ihren Verfahren „zu komplex“ und die Ahndung von Verstößen durch die Landesbehörden seien nicht immer schnell und effektiv. Auch müsse die Zusammenarbeit mit der zehnjährigen Stelle jugendschutz.net der Länder und der bundeseigenen Prüfstelle BPjS optimiert werden, ergab die Hamburger Analyse. Ebenfalls Reserven gibt es beim Zusammenwirken mit den KJM-lizenzierten Selbstkontrolleinrichtungen FSF und FSM. Letztere hat gerade Verhaltendskodizies für Suchmaschinen, Mobilfunk und Chats entwickelt – weltweit einmalig. Und einen Optimierungswunsch hat der KJM-Chef Wolf-Dieter Ring selbst auch noch: Einheitliche Jugendschutz-Kontrolle im dualen Rundfunksystem.
Selbstkontroll-Gremien elektronische Medien
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
- Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
- DT-Control(elektr. Datenträger im Pressevertrieb)