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Urheberrechtsklage gegen ProSieben

“ … werden wir unserem Herrn Mandaten empfehlen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.“ Die Ankündigung des Münchner Rechtsanwalts Georg Romatka an den Privatsender ProSieben stammt aus dem Spätsommer letzten Jahres – und nun, im Mai ist es so weit: Dann wird wohl eine der größten Urheberrechtsklagen einer Einzelperson vor Gericht landen: Auf vorläufig geschätzte 750.000 Mark beziffert sich der Streitwert, den der Journalist Fred König für die unberechtigte Weitergabe und Fremdnutzung seiner Filminhaltsangaben verlangt, die er von 1990 und 1997 für ProSieben und zeitweise auch für dessen 100prozentige Tochter Kabel 1 geschrieben hat.6480 Filmsynopsen hat König in diesen sieben Jahren verfaßt – als Freier, ohne schriftlichen Vertrag. Der Verwertungzweck: Filmjournalistinnen und -journalisten auf einen bei ProSieben oder in Kabel1 gesendeten Film aufmerksam zu machen – und diesen zu empfehlen. Von einer anderweitigen als dieser einmaligen Verwertung war nie die Rede.

1997 schlug ProSieben König vor, einen „freien Mitarbeitervertrag“ zu unterschreiben. Dessen Inhalt – unter anderem: die zukünftige Einräumung umfassender Nutzungsrechte. Das war im Mai 1997. Ein Jahr darauf, mit einem Personalwechsel bei ProSieben, endete die Zusammenarbeit.

Entsprechend erstaunt reagierte König, als er im Spätsommer 1998 in verschiedenen Datenbanken und Printmedien Texte fand, die er Jahre vor seinem Mitarbeitervertrag geschrieben hatte. Zum Beispiel bei der Deutschen Mailbox, bei rtv, Tele-Online-Austria, Prisma Online und schließlich auch in der Münchner „Abendzeitung“, die ihre Texte mitunter aus der Schweizer Ringier Datenbank entnimmt – Abnehmer, für die er nie geschrieben hatte.

Darauf aufmerksam wurde König durch einen ärgerlichen Fakt: Er selbst plante den Aufbau einer kostenpflichtigen Datenbank mit seinen Filmsynopsen – und mußte feststellen, daß diese schon fröhlich durchs Netz wanderten. Ein Verlust, den zu beziffern erst noch ansteht.

Per Rechtsanwalt machte König ProSieben und Kabel 1 auf die Verletzung seiner Urheberrechte aufmerksam und wies zudem die Nutzer darauf hin, sich eine Freistellungserklärung von ProSieben zu besorgen. Der „Erfolg“: ProSieben erklärte diesen – aus Königs Sicht nicht korrekt -, man führe Gespräche mit dem Ziel des Einvernehmens. Tatsächlich machte man König von ProSieben-Seite ein Angebot, ein für König inakzeptables Angebot. Einige Nutzer verzichteten auf Königs Texte, andere nutzen sie bis heute. Seit Monaten zieht er täglich seine Texte aus dem Internet, 1340 allein bis Mitte April – und das überwiegend bei Nutzern, die nie seine Abnehmer waren. Bis Mitte Mai, mit Prozeßbeginn, wird diese Zahl um wohl noch einiges angewachsen sein.

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