Total-Buy-out abgelehnt

AGB der Tageszeitung Nordkurier teilweise rechtswidrig

Die mecklenburg-vorpommersche Tageszeitung Nordkurier darf ihren freien Mitarbeitern nicht weiterhin sämtliche Nutzungsrechte an ihren Beiträgen gegen eine einmalige Pauschalvergütung abpressen. Die entsprechenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Zeitung stellen eine „unangemessene Benachteiligung der freien Journalisten“ dar und dürfen deshalb nicht weiter verwendet werden, urteilte das Landgericht Rostock am 14. Mai.

Eine entsprechende einstweilige Verfügung hatte das Landgericht Rostock auf Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) bereits im Jahre 2009 erlassen. Das Gericht untersagte nunmehr in ihrer Entscheidung dem Nordkurier (formell der „Nordost-Mediahouse GmbH“), weiterhin per AGB festzulegen, dass

  • die Zeitung bestellte Artikel auch aus „inhaltlichen, qualitativen und rechtlichen Gründen“ zurückweisen darf und dann kein Honoraranspruch besteht,
  • generell nur die gedruckten Zeilen und Fotos bezahlt werden – und nicht die bestellten bzw. gelieferten,
  • bei „außergewöhnlichen Leistungen mit erheblich über dem Normalfall liegendem (Recherche-)Aufwand“ ein erhöhtes Honorar nur dann gezahlt zu werden braucht, wenn das vorher „in Schrift- oder Textform“ vereinbart wurde,
  • die Zeitung „das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung der Beiträge“ hat,
  • mit dem vereinbarten Honorar alle „zuvor aufgeführten Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten“ sind,
  • freie Journalisten gegenüber der Zeitung haften, falls diese wegen unklarer Urheberrechte an den Beiträgen in Regress genommen wird.

fünf weitere Klauseln, die der DJV angegriffen hatte, ließ das Rostocker Landgericht dagegen passieren. Darin geht es um den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, das Eigentum an gelieferten Manuskripten und Fotos sowie darum, dass sich die Zeitung nicht verpflichtet sieht, bestellte und gelieferte Beiträge zu verwerten. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Nach den Urteilen gegen den Axel-Springer-Verlag und den Bauer-Verlag ist dies das dritte Urteil, das Total-Buy-out-AGB von Printmedien als rechtswidrig eingestuft und deren weitere Verwendung untersagt hat. Neben den Namen der verurteilten Verlage ist übrigens auch interessant, wer an ihrer Seite gegen die Interessen der freien Journalisten gestritten hat: Rechtsvertreter der Nordost-Mediahouse GmbH in diesem Verfahren war Prof. Johannes Weberling, der sich erst unlängst mit seiner „Frankfurter Honorarliste“ (M 4–5/2011) als engagierter Streiter gegen angemessene Journalistenhonorare ans Licht der Öffentlichkeit gedrängt hat.

www.mediafon.net

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »

Diese Fernsehsender werden eingestellt

Zum Jahresende werden die Sender Tagesschau24, One und ARD-alpha eingestellt, das verkündeten heute ARD und ZDF. Anlass ist der seit Dezember geltende Reformstaatsvertrag, der den Sendern unter anderem auftrug, zwei der linearen Informationssender und einen ihrer Sender für junge Zielgruppen zu streichen.
mehr »

Eine Debatte jenseits von Plattformen

Damit öffentlich-rechtliche Medien auch in einer veränderten medialen Öffentlichkeit als zentraler Ort für journalistische Professionalität wahrgenommen werden, braucht es plattformunabhängige Dialogräume. Das ist eine der zentralen Ideen der Studie „Dialogfunktion von Public Service Media – Impulse einer Zukunftswerkstatt für die Medienpolitik“ im Auftrag der gemeinnützigen Denkfabrik „Agora Digitale Transformation“.
mehr »