Überwachungsgesetz

Bundesrat für Vorratsdatenspeicherung – Verfassungsklagen in Vorbereitung

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Das Gesetz liegt Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vor.

Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hatte der Bundestag Mitte Oktober eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zehn Wochen aufbewahren sollen. Standortdaten von Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden.
Anfang November gab der Bundesrat seine Zustimmung für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar. Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen.
Dieses Gesetz schade dem Informantenschutz und schränkt dadurch die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in unvertretbarem Maße ein, hatten die Journalisten- und Medienorganisationen DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ und VPRT sowie die ARD an den Deutschen Bundestag vor der Abstimmung appelliert, mit nein zu stimmen. „Die vorgesehene Daten-Speicherung untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind.” Zu Recht habe der Europäische Gerichtshof an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten fehlte, hieß es in der Erklärung. „Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten.” Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreife.      wen

Eine Verfassungsbeschwerde

bereitet derzeit die Organisation Digitalcourage vor, sammelt Unterschriften und sucht prominente Unterstützung.
https://digitalcourage.de/weg-mit-vds
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

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