Unternehmen müssen Kopierabgabe zahlen

Fast 7,5 Millionen Mark konnte die Verwertungsgesellschaft Wort 1996 als Kopier-Betreibervergütung für die Textautoren einnehmen (nicht zu verwechseln mit der Kopiergeräteabgabe). Künftig dürfte dieser Betrag steigen. Zahlen müssen diese Vergütung nach (section) 54a Urheberrechtsgesetz (UrhG) alle Großbetreiber von Kopiergeräten, also beispielsweise Copy-Shops, aber auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr in zwei Beschlüssen Verfassungsbeschwerden gegen die Kopier-Betreibervergütung zurückgewiesen hatte, konnte die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof ein weiteres positives Urteil für die Autoren erreichen.
Nach dem erst kürzlich veröffentlichten BGH-Grundsatzurteil vom 20. Februar 1997 (Az.: I ZR 13/95) müssen auch Bildungs- und Forschungseinrichtungen von privaten Unternehmen die Kopier-Betreibervergütung zahlen. In der Vergangenheit hatten große Unternehmen die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Gesetzestext würde nur öffentliche Einrichtungen betreffen, nicht aber die gewerbliche Wirtschaft. Nach dem BGH-Urteil macht das UrhG diese Unterscheidung nicht. Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung an die VG Wort sei lediglich, daß es sich um eine selbständige Einrichtung handele, die vom Produktionsbereich eines Unternehmens abgegrenzt sei. Den konkreten Fall der Klage gegen Forschungseinrichtungen der Siemens AG hat der BGH zur Überprüfung dieser Voraussetzung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »