Urheberrecht aktuell

Urhebervertragsrecht den Weg gebracht

In erster Lesung hat der Bundestag am 28. Juni 2001 über die Reform des Urhebervertragsrechts beraten. Mit dem am 30. Mai von der Bundesregierung (siehe M 7/2001) auf den Weg gebrachten „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ (Bundestags-Drucksache 14/6344) soll insbesondere für freie Journalisten, Fotografen, Autoren, Übersetzer und Künstler ein Rechtsanspruch auf eine „angemessene Vergütung“ und ein Auskunftsanspruch über die Verwertung ihrer Werke eingeführt werden.

„Das ist ein positives Signal“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies. „Damit setzt die Regierung ein deutliches Zeichen, dass sie ihr Versprechen einhalten will, die dringend notwendige Stärkung der Rechte vor allem unserer freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen zügig anzugehen.“

Demgegenüber nutzten die Verbände von Verlegern und privaten Rundfunkveranstaltern die erste Lesung erneut, um die geplante Neuregelung heftig zu kritisieren. Obwohl seit langem über die Reform debattiert wird, warfen sie Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin gleichlautend ein „Hauruck-Verfahren“ vor.

In der Bundestagsdebatte lehnte die CDU/CSU den Gesetzentwurf ab, die FDP meldete Beratungsbedarf an und die PDS signalisierte Zustimmung. Nach der Beratung im Bundesrat am 13. Juli kann der Gesetzentwurf erneut nach der parlamentarischen Sommerpause ab 12. September zur zweiten und abschließenden dritten Lesung im Bundestag behandelt werden. Gerd Nies forderte Regierung und Parlament auf, die Novellierung bis Ende dieses Jahres zu verwirklichen und keinerlei Verwässerungen vorzunehmen.


CD-Brenner-Vergütung: Niederlage für Industrie

Im Streit um eine pauschale Urhebervergütung für CD-Brenner hat Hewlett-Packard (HP) eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Stuttgart forderte den IT-Konzern in einem Teilurteil vom 21. Juni 2001 (Az.: 17 O 519/00) auf, Auskunft über die Anzahl der verkauften CD-Brenner von Februar 1998 bis April 1999 zu geben.

Damit bejahten die Stuttgarter Richter zumindest mittelbar eine grundsätzliche Vergütungspflicht für CD-Brenner, ohne allerdings schon deren genaue Höhe festzulegen. Das Urteil erging, nachdem HP einen am 21. November 2000 geschlossene gerichtlichen Vergleich nicht angenommen hatte (M 5/2001).

Danach hätten für jeden CD-Brenner 12 Mark für die Audio- und Video-Rechte gezahlt werden sollen, die zum Großteil den von der GEMA vertretenen Musikurhebern zugute gekommen wären.

Der Ausgang des Verfahrens hat Auswirkungen auf die gesamte Branche und künftige Urhebervergütungen für PCs und Peripheriegeräte. Obwohl im Mai ein Mediationsverfahren zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) einerseits und den Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und Bild-Kunst andererseits mit Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin angelaufen ist (M 7/2001), hat HP sofort gegen das Stuttgarter Urteil Berufung eingelegt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »

Der Rotstift beim Kinderfernsehen

ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“
mehr »

Neue Perspektiven für Klimajournalismus

Besondere Zeiten brauchen einen besonderen Journalismus – ein Motto, dass das im Juli gelaunchte deutschsprachige Medienprojekt „Neue Zukunft“ nicht aus werbestrategischen Gründen ausgegeben hat. Die Klimakrise und die Klimagerechtigkeitsbewegung erhalten in vielen Medien der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ihrer Meinung nach nicht genügend Aufmerksamkeit. Gerade Gerechtigkeitsfragen erhöhen den Handlungsdruck im Zusammenhang mit den Folgen menschlichen Raubbaus an Ressourcen und Umwelt.
mehr »