ver.di weist CDU-Pläne zum Rundfunk zurück

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland - eine Säule der Demokratie
Fotos: ARD /Grafik: Petra Dreßler

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) weist die Versuche der CDU in Sachsen-Anhalt entschieden zurück, Stimmung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu machen oder und gar die Abschaffung des „Ersten“ der ARD zu betreiben. Es gelte das Grundrecht zur Rundfunkfreiheit sowie die Staatsferne und Programmautonomie von Rundfunk-Redaktionen, betont die Gewerkschaft zu gerade bekanntgewordenen Plänen aus dem sachsen-anhaltinischen Landtag.

„Die wiederholten Angriffe der CDU auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind verantwortungslos und stehen in Form und Inhalt im Konflikt mit dem Grundgesetz. Trotz der kürzlichen Zurechtweisung der Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht wollen Minister und Fraktionsspitze der CDU in Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit weiter angreifen. Sie wollen durch den Geldhahn im großen Stil Einfluss auf das ARD-Programm nehmen und sogar die gewählte Sprache in den Rundfunk-Redaktionen bestimmen. Was treibt eigentlich diese Landespolitiker um, gerade die beliebtesten Rundfunkprogramme der ARD streichen zu wollen?“, erklärte und fragt Christoph Schmitz, für Medien und Rundfunk zuständiges Mitglied im ver.di Bundesvorstand, in einer Pressemitteilung.

Die gestern bekanntgewordenen Pläne wären ein massiver Einschnitt in das Programmangebot. Dementgegen wurde aktuell von allen Landesregierungen in der Rundfunkkommission einstimmig – einschließlich Sachsen-Anhalt – ein Vorschlag zur Programmbeauftragung vorgelegt, in dem sich ein solch weitgehender Einschnitt nicht wiederfindet, weil er offenbar auch in der Rundfunkpolitik der Länder nicht annähernd mehrheitsfähig wäre.

Aus der Landesregierung und CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt kommen Vorhaben, die dem Verfassungsrecht widersprechen. Erst im vergangenen Juli hatte das höchste Gericht den Vorstoß der Landesregierung, die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit mehr als einem Jahrzehnt zu verhindern, kassiert und die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro festgesetzt. Schon dabei gab es den Versuch, Druck zugunsten einer Ansiedelung von ARD-Gemeinschaftseinrichtungen in diesem Bundesland auszuüben und Einschnitte bei der Programmgestaltung mit der Weigerung zur Beitragserhöhung zu erzwingen. Diese Einflussnahme wurde vom Bundesverfassungsgericht deutlich als mangelnde Staatsferne und Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit gewertet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Buchtipp: Sprache des Kapitalismus

Über gendersensible Sprache läuft schon seit Jahren eine hochemotionale Debatte. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden gilt seit dem 1. April sogar ein Genderverbot. Über Begrifflichkeiten wie „steigende Preise“ oder Finanzkrisen, die wie ein „Tsunami“ über uns kommen, wird dagegen weniger gestritten. Sie beherrschen längst unser Denken und Sprechen, sind in unseren Alltag eingedrungen. Wer in diesem Wirtschaftssystem sozialisiert wurde, nutzt sie automatisch, ohne weiter darüber nachzudenken.
mehr »

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »

Italien: Neun Jahre Haft für Recherche?

Drei Reporter*innen der italienischen Tageszeitung Domani müssen mit bis zu neun Jahren Gefängnis rechnen. Die Staatsanwaltschaft Perugia ermittelt gegen sie, weil sie vertrauliche Dokumente von einem Beamten angefordert und erhalten und das Geheimhaltungsprinzip der Ermittlungen verletzt haben sollen. Die dju-Bundesvorsitzende Tina Groll kritisierte, dass „hier investigative Berichterstattung über Mitglieder der italienischen Regierung unterdrückt werden soll."
mehr »