ver.di weist CDU-Pläne zum Rundfunk zurück

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland - eine Säule der Demokratie
Fotos: ARD /Grafik: Petra Dreßler

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) weist die Versuche der CDU in Sachsen-Anhalt entschieden zurück, Stimmung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu machen oder und gar die Abschaffung des „Ersten“ der ARD zu betreiben. Es gelte das Grundrecht zur Rundfunkfreiheit sowie die Staatsferne und Programmautonomie von Rundfunk-Redaktionen, betont die Gewerkschaft zu gerade bekanntgewordenen Plänen aus dem sachsen-anhaltinischen Landtag.

„Die wiederholten Angriffe der CDU auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind verantwortungslos und stehen in Form und Inhalt im Konflikt mit dem Grundgesetz. Trotz der kürzlichen Zurechtweisung der Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht wollen Minister und Fraktionsspitze der CDU in Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit weiter angreifen. Sie wollen durch den Geldhahn im großen Stil Einfluss auf das ARD-Programm nehmen und sogar die gewählte Sprache in den Rundfunk-Redaktionen bestimmen. Was treibt eigentlich diese Landespolitiker um, gerade die beliebtesten Rundfunkprogramme der ARD streichen zu wollen?“, erklärte und fragt Christoph Schmitz, für Medien und Rundfunk zuständiges Mitglied im ver.di Bundesvorstand, in einer Pressemitteilung.

Die gestern bekanntgewordenen Pläne wären ein massiver Einschnitt in das Programmangebot. Dementgegen wurde aktuell von allen Landesregierungen in der Rundfunkkommission einstimmig – einschließlich Sachsen-Anhalt – ein Vorschlag zur Programmbeauftragung vorgelegt, in dem sich ein solch weitgehender Einschnitt nicht wiederfindet, weil er offenbar auch in der Rundfunkpolitik der Länder nicht annähernd mehrheitsfähig wäre.

Aus der Landesregierung und CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt kommen Vorhaben, die dem Verfassungsrecht widersprechen. Erst im vergangenen Juli hatte das höchste Gericht den Vorstoß der Landesregierung, die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit mehr als einem Jahrzehnt zu verhindern, kassiert und die Beitragserhöhung auf 18,36 Euro festgesetzt. Schon dabei gab es den Versuch, Druck zugunsten einer Ansiedelung von ARD-Gemeinschaftseinrichtungen in diesem Bundesland auszuüben und Einschnitte bei der Programmgestaltung mit der Weigerung zur Beitragserhöhung zu erzwingen. Diese Einflussnahme wurde vom Bundesverfassungsgericht deutlich als mangelnde Staatsferne und Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit gewertet.

Weitere aktuelle Beiträge

Türkei: Regierung schaltet TV-Sender ab

In der Türkei ist einer der populärsten regierungskritischen TV-Sender für zehn Tage abgeschaltet worden. Gegen Sözcü TV sei eine Strafe wegen wiederholten „Verstößen gegen Sendevorschriften“ verhängt worden, schrieb der Chef der Rundfunkbehörde (Rtük), Ebubekir Sahin, auf der Plattform X. Der Sender kritisiert das Vorgehen als Zensur.
mehr »

Für ein digitales Ökosystem

Markus Beckedahl, Journalist und Gründer des Online-Portals www.netzpolitik.org, erkennt  im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ort, wo alternative digitale Infrastrukturen gut entwickelt werden können.
mehr »

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

KI macht Druck auf Suchmaschinen

Die Künstliche Intelligenz frisst den Traffic: Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) meldet massive Einbrüche bei der Suchmaschinen-Nutzung aufgrund von Chatbots bei Google oder ChatGBT. Weil viele Nutzer*innen sich mit den Zusammenfassungen von KI zufrieden geben, klicken sie nicht mehr weiter zu den Websites, von denen die Informationen bezogen werden.
mehr »