BERLIN. Die Eckpunkte für die Vergabekriterien für das neue Modell zur Erstattung von Produktionskosten stehen fest. Im Topf sind ab 1. Januar 2007 60 Millionen Euro jährlich ( M 9 / 2006). Nach dem Modell ist eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vorgesehen. Erstattungsfähig sind Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von einer Million Euro sowie Dokumentar- und Animationsfilme, die für das Kino bestimmt sind. Unter anderem müssen mindestens 25 Prozent des Produktionsbudgets in Deutschland ausgegeben werden und der Film muss einen „kulturellen Eigenschaftstest“ erfüllen. Das neue Modell wird von der Filmförderungsanstalt ausgeführt werden. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die Genehmigung durch die Europäische Kommission. www.kulturstaatsminister.de