Vergabekriterien für Filmproduktionszuschüsse

BERLIN. Die Eckpunkte für die Vergabekriterien für das neue Modell zur Erstattung von Produktionskosten stehen fest. Im Topf sind ab 1. Januar 2007 60 Millionen Euro jährlich ( M 9 / 2006). Nach dem Modell ist eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vorgesehen. Erstattungsfähig sind Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von einer Million Euro sowie Dokumentar- und Animationsfilme, die für das Kino bestimmt sind. Unter anderem müssen mindestens 25 Prozent des Produktionsbudgets in Deutschland ausgegeben werden und der Film muss einen „kulturellen Eigenschaftstest“ erfüllen. Das neue Modell wird von der Filmförderungsanstalt ausgeführt werden. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist die Genehmigung durch die Europäische Kommission. www.kulturstaatsminister.de

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Die Hängepartie um Finanzierung und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) geht weiter. Nach wie vor sträuben sich ein halbes Dutzend Ministerpräsidenten, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zu folgen. Bis Oktober wollen die Länder einen Reformstaatsvertrag vorlegen, um künftig über Sparmaßnahmen Beitragsstabilität zu erreichen. Einzelne ARD-Sender streichen bereits jetzt schon ihre Hörfunkprogramme zusammen.
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