VG Wort schüttet weiter an Autoren und Verlage aus

Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort haben beschlossen, die Dezember-Ausschüttung an Autoren und Verlage gemäß den Regelungen ihres Verteilungsplans unter dem Vorbehalt einer späteren Korrektur durchzuführen.

Ausgeschüttet werden für den Bereich audio- und audiovisuelle Werke rund 11,5 Millionen Euro. Zuvor hatten die VG-Wort-Gremien die Auswirkungen des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 17. Oktober 2013 eingehend geprüft. Im sogenannten Vogel-Prozess hatte das Gericht eine pauschalierte Ausschüttung nach festen Quoten an Verlage (folglich auch an Autoren), wie sie der Verteilungsplan der VG Wort seit jeher vorsieht, als rechtlich unzulässig beurteilt (siehe M 7/2013).
Die VG Wort hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt und will auch „weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um auch in Zukunft Ausschüttungen vornehmen zu können“, wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt. So wird der Verwaltungsrat der VG Wort im Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um auf der Grundlage weiterer rechtlicher Prüfungen das Vorgehen für die Hauptausschüttung 2014 festzulegen.
Dieser Tage wird von einigen die Forderung erhoben, gegenüber Wahrnehmungsberechtigten Verjährungsverzichtserklärungen abzugeben. Dem will die VG Wort nicht nachkommen. Hintergrund hierfür sei insbesondere, dass der Verteilungsplan der VG Wort (§ 6) bereits eine Regelung zur Korrektur von Verteilungsfehlern auf kollektiver Basis vorsieht, die in dem Fall greifen würde, dass auch der BGH die Verteilung der VG Wort für unzulässig erachten sollte. Individuelle Verzichtserklärungen würden dagegen zur Bevorzugung einzelner Berechtigter bei etwaigen späteren Korrekturmaßnahmen führen und dies sei nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu vereinbaren.
Außerdem seien „die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken sehr schwer kalkulierbar und könnten nur durch hohe, zusätzlich noch zu bildende Rückstellungen abgemildert werden.“ Sprich: Würde die VG Wort sich darauf einlassen, müsste sie über einen längeren Zeitraum auf jegliche Ausschüttungen verzichten.

Weitere aktuelle Beiträge

Für ein digitales Ökosystem

Markus Beckedahl, Journalist und Gründer des Online-Portals www.netzpolitik.org, erkennt  im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ort, wo alternative digitale Infrastrukturen gut entwickelt werden können.
mehr »

Rechte Influencerinnen im Netz

Rechtextremismus und rechte Parolen verbinden viele Menschen automatisch mit testosterongesteuerten weißen Männern. Diese Zielgruppe füttert AfD-Politiker Maximilian Krah mit simplen Parolen wie: „Echte Männer sind rechts.“ Das kommt an bei Menschen, die im Laufe der Zeit irgendwann beim „Gestern“ stecken geblieben sind. Inzwischen verfangen solche rechten Klischees auch bei Frauen. Vor allem im Internet.
mehr »

KI macht Druck auf Suchmaschinen

Die Künstliche Intelligenz frisst den Traffic: Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) meldet massive Einbrüche bei der Suchmaschinen-Nutzung aufgrund von Chatbots bei Google oder ChatGBT. Weil viele Nutzer*innen sich mit den Zusammenfassungen von KI zufrieden geben, klicken sie nicht mehr weiter zu den Websites, von denen die Informationen bezogen werden.
mehr »

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »