Die Urheberrechtsreform (sog. „2. Korb“) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit werden Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten möglich.
Durch eine Übergangsvorschrift (§ 137l UrhG) werden die Rechte an unbekannten Nutzungsarten sogar rückwirkend ab 1966 an die Inhaber der wesentlichen ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Urheber können den zwischenzeitlich bekannten Nutzungen nur bis zum 31. Dezember 2008 widersprechen. Informationen, wie dies am besten gemacht wird und entsprechende Vordrucke gibt es ab Ende Januar 2008 im Internet unter: http://medien-kunst-industrie.verdi.de/medien und http://www.mediafon.net