ZDF-Fernsehrat sieht Staatsferne in Gefahr

Screenshot: ZDF-Fernsehrat

ZDF-Intendant Thomas Bellut hat im Plenum des ZDF-Fernsehrates die Blockade des Medienänderungsstaatsvertrags durch das Land Sachsen-Anhalt verurteilt. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist offensichtlich zum Spielball der Politik geworden“, kritisierte Bellut. Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Corona-bedingt tagte der Rat erstmals per Videokonferenz. Und zum ersten Mal gab es für die Öffentlichkeit auch einen Livestream von der Sitzung.

Das unabhängige Gebührenfestsetzungsverfahren sei gerade geschaffen worden, um parteipolitische Einflussnahme in dieser Form zu verhindern, sagte Bellut. Daher habe das ZDF keine andere Möglichkeit gehabt, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die entsprechende Klage sei am 9. Dezember eingereicht worden. Falls der Rundfunkbeitrag nicht zum 1.1. 2021 angehoben werde, würden dem ZDF pro Jahr rund 150 Millionen Euro fehlen. Kurzfristige Einsparungen seien nur durch Kürzungen bei der Auftragsvergabe möglich. Ein Schritt, den das ZDF gern vermeiden würde.

Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, bezeichnete den vergangenen Dienstag als „schwarzen Tag der Medienpolitik in Deutschland“. Der Staatsvertrag sei bereits von 14 Länderparlamenten ratifiziert, mit Thüringen werde am 16.12. ein weiteres Land zustimmen. Der Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sender habe „sehr wahrscheinlich Aussicht auf Erfolg“. Bereits 2007 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine politische Einmischung im laufenden Gebührenverfahren unzulässig sei. Raab zeigte sich besorgt, dass auch einige Medien – sie nannte namentlich Die Welt und den Spiegel – Beiträge veröffentlicht hätten, „in denen die Grundausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angegriffen wird“. Raab: „Wir brauchen eine Lobby für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir müssen um Akzeptanz für ihn werben.“

Steffen Kampeter, Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, begrüßte die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Zugleich wandte er sich gegen das „Framing“ der Debatte. Nicht jeder, der sich gegen die Beitragserhöhung wende, sei ein „Spinner“, Feind der Demokratie oder rechts. Auch für viele Betriebe stelle die Erhöhung eine finanzielle Belastung dar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so Kampeter, brauche keine Lobby, sondern müsse sich „selbstkritisch fortentwickeln“. Auf diese Weise werde er für mehr Akzeptanz sorgen und nicht schlechter als RTL 2 abschneiden.

ZDF-Intendant Bellut entgegnete, er habe sich nie „Illusionen darüber gemacht, dass Teile der Bevölkerung keine Beitragserhöhung wünschen“. Er könne „nicht bestätigen, dass wir hinter RTL 2 zurückgefallen sind“. Die beste Art, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu werben, sei das Programm. Die Corona-Diskussion habe gezeigt: „Wir sind die Plattform für die Gesellschaft.“

ver.di-Bundesvorsitzender Frank Werneke begrüßte die Verfassungsklage des ZDF. Er erlebe die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht, wie von einigen Fernsehräten unterstellt, als „selbstgefällig“. Vielmehr sehe er sowohl beim ZDF als auch bei der ARD ein „ständiges Nachdenken darüber, wie Akzeptanz erhöht, wie das Programm verbessert werden kann“. Werneke registriert eine „neue Qualität in der rundfunkpolitischen Auseinandersetzung“ der letzten Monate oder auch Jahre.  Erstmals seien politische Kräfte mit einer starken parlamentarischen Verankerung im Land vertreten, „die keine vielfältige, plurale Medienlandschaft in Deutschland haben wollen, mit Qualitätsmaßstäben auch im Journalismus“. Damit meine er nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „Es gibt eine Ablehnung von Qualitätsmedien insgesamt.“ Für die politische Taktiererei von Rechtspopulisten sei das „Leben in einer Filterblase deutlich komfortabler als eine aufgeklärte Bevölkerung, die am demokratischen Diskurs teilnimmt und die sich breit informiert über eine vielfältige Medienlandschaft. Werneke forderte einen breiten gesellschaftlichen Diskurs, um die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft klarer zu machen und für ihn zu werben.  „Alle Gruppen, die für die demokratische Vielfalt in diesem Lande stehen, müssen hier Haltung beweisen.“

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verurteilte der Fernsehrat die Nichtratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags als „offensichtlich sachfremde politische Entscheidung“. Damit würden der „öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne beschädigt“. Der Rat begrüßte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Intendanten. Dieser Schritt sei notwendig, „um die unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die wirtschaftlichen Grundlagen für eine auftragsgemäße Programmarbeit des ZDF zu sichern“.

Hinweis

Die nächste Sitzung des Fernsehrates findet am 11. Dezember 2020 per Videokonferenz statt. Die Videokonferenz kann ab 09:00 Uhr in einem Livestream verfolgt werden.

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