Aktiengeschenk: Döpfners Steuercoup

Berliner Verlagsgebäude
Foto: Axel Springer Verlag

Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Springer-Erbin Friede Springer dem Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner einen großen Teil ihrer Aktien geschenkt hat. Steuern entrichten will dieser dafür aber wohl nicht. Das wäre mal eine Bild-Schlagzeile gewesen: „Springer-Chef prellt den Staat um eine halbe Milliarde“. Schöner Traum. Ist ja wohl auch alles legal. Dabei ragt der Steuercoup an der Spitze des Axel-Springer-Konzerns auch im skandalreichen Deutschland weit hervor.

Verlegerin Friede Springer (78), die Witwe von Unternehmensgründer Axel Springer, teilte am 24. September 2020 mit, für wen sie sich als ihren Nachfolger entschieden hat. Der Glückliche heißt Mathias Döpfner und ist bislang Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE. Er hat von ihr 4,1 Prozent Konzernaktien für 276 Millionen Euro gekauft. 2,8 Prozent gehörten ihm schon vorher. Zusätzlich bekam er von seiner Gönnerin ein Aktienpaket von 15 Prozent geschenkt – ein in diesem Umfang einmaliger Vorgang. Die großzügige Gabe ist rund eine Milliarde Euro wert, Döpfners Kapitalanteil an der Gesellschaft europäischen Rechts (SE) liegt danach bei 21,9 Prozent.

Für solche Transaktionen sind grundsätzlich hohe Einkommen- und Schenkungssteuern fällig. Dazu haben die Dame und der Herr aber keine Lust. Frau Springer hatte deshalb eine Woche vor dem Verkauf besagte 4,1 Prozent an ihre Friede-Springer-Stiftung übertragen. Die ist als gemeinnützig anerkannt und muss weder Schenkungs- noch Einkommenssteuer zahlen. Döpfner hat seine Anteile formal von der Stiftung gekauft, der Fiskus geht leer aus.

Bei ihm selbst war es etwas komplizierter. Da die Schenkung außerhalb der Familie geschah, wäre der höchste Steuersatz von 50 Prozent fällig. Nur ein kleiner Freibetrag von 20.000 Euro könnte geltend gemacht werden. Ausnahmeregeln für Betriebsvermögen greifen nicht, wenn es um weniger als 25 Prozent des Unternehmens geht. Aber für reiche Leute finden sich fast immer Um- und Auswege. In diesem Fall sind das die sogenannten Poolverträge. Friede Springer hat Döpfner nicht nur 15 Prozent Aktien geschenkt, sondern ihm auch das Stimmrecht für ihre verbleibenden Anteile von rund 22 Prozent eingeräumt. Der Manager kontrolliert damit mehr als 44 Prozent und kommt über die 25-Prozent-Schwelle. Und deshalb kann er eine »Verschonungsbedarfsprüfung« beantragen. Wenn sein Privatvermögen kleiner ist als der fällige Steuerbetrag, kann dieser erlassen werden. So wird es wohl kommen, da sind sich alle Beobachter einig.

Vermutlich ist das bisherige Privatvermögen von Herrn Döpfner tatsächlich kleiner als die Schenkungssteuer von 500 Millionen Euro. Deswegen muss diese Forderung noch lange nicht unzumutbar sein. Im Steuerrecht gibt es großzügige Tilgungsmöglichkeiten und Ratenzahlungen. Und der Topmanager – zugleich Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) – ist ja kein armer Mann. Im vergangenen Jahr hat er Schätzungen zufolge rund 6,6 Millionen Euro Gehalt, 2,1 Millionen Versorgungszulagen und 15 Millionen Euro Boni kassiert. Dazu kommen künftige Dividenden: Mit seinen knapp 22 Prozent Kapitalanteil hätte Döpfner im vergangenen Jahr rund 50 Millionen Euro einstreichen können.

Übrigens hat der Trick in ähnlicher Form schon vor acht Jahren funktioniert. Im August 2012 verschenkte die Verlegerin ein Aktienpaket von 2,8 Prozent im Wert von 73 Millionen Euro an ihren Mathias. Auch dafür musste er kaum Schenkungssteuer bezahlen, wie der Deutsche Steuerberaterverband damals vermutete. Genaues weiß man nicht, denn es gilt ja das heilige Steuergeheimnis.

Die Auguren in der Fachpresse (in der allgemeinen Öffentlichkeit fand der Vorgang ein erstaunlich leises Echo) suchten nach Positivem und wurden fündig. Döpfner könne mögliche Steuervergünstigungen nur behalten, wenn er in den kommenden fünf Jahren keine wesentlichen Unternehmensteile verkauft oder im großen Stil Stellen streicht. Für die Belegschaft müsse das beruhigend sein, meint man.

Friede Springer habe zudem mit Döpfner vertraglich vereinbart, dass beide einvernehmlich abstimmen. Damit wolle sie das »publizistische Erbe« gesichert sehen, insbesondere den Bestand des hochdefizitären Blattes Die Welt als Printprodukt. Ob diese Hoffnung trägt, darf allerdings bezweifelt werden, denn da gibt es ja noch einen anderen Mitspieler: Der US-Finanzinvestor KKR hat sich in den vergangenen Monaten Aktien von knapp unter 50 Prozent zusammengekauft und kontrolliert mehr Kapital als Mathias Döpfner. Für die Anteile der Axel-Springer-Enkel (sechs Prozent) besitzt er zudem ein Vorkaufsrecht. Finanzinvestoren sind ihren Kapitalgebern hohe Renditen schuldig und pflegen für Mätzchen wie ein publizistisches Erbe wenig Verständnis zu zeigen. Der Druck auf den neuen »Verleger«, den Konzern beschleunigt auf Kosteneffizienz zu trimmen, dürfte steigen.

Döpfner hat zudem schon bewiesen, dass er auf verlegerische Traditionen pfeift, wenn es ums Geld geht. So hat er 2013 sämtliche Regionalzeitungen, Frauen- und Fernsehzeitschriften verkauft – darunter Titel aus der Gründungszeit des Verlags wie das Hamburger Abendblatt und die Hörzu. Der Erlös von 930 Millionen Euro war als Argument stärker als irgendein publizistisches Erbe.

Dieser Artikel erschien zuerst am 15. Oktober in der „Jungen Welt“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

Buchtipp: Fotografieren, was ist

Einfacher und präziser, als mit den Worten „Fotografieren, was ist“, lässt sich das Grundprinzip bildjournalistischen Arbeit wohl kaum erfassen. Ebenso treffend ist die Entscheidung des Göttinger Steidl-Verlags, einem Fotobuch über das Werk des deutschen Reportagefotografen und Bildjournalisten Dirk Reinartz den selben Titel zu geben. Für den Band wurden Einzelbilder und Bildstrecken zum Teil neu zusammengestellt. Ein eindrucksvolles bildjournalistisches Dokument ist entstanden.
mehr »