Geschmäckle bei essen & trinken

Über tausend Beschwerden gehen jährlich beim Deutschen Presserat ein, der viermal im Jahr tagt. Meist sind es Leser, die sich über die Medien beschweren. Erstmalig aber in der langen Geschichte des Presserates: Ein Betriebsrat beschwert sich über seinen eigenen Verlag.


Frischer Wind weht an der Elbe beim Verlagshaus Gruner + Jahr am Baumwall in Hamburg. Vorstandschef Bernd Buchholz hat das Sonnendeck verlassen müssen, neue Verlagschefin ist Julia Jäkel. Und kaum an Bord gibt es die erste steife Brise – ausgerechnet beim eher gemütlichen essen & trinken: Als Beilage zu der Juni-Ausgabe erschien mit e&t-Logo ein Extraheft zur Gastronomie der „Autostadt“ in Wolfsburg. Hinweis auf der Titelseite: „In Kooperation mit Autostadt“ und daneben das Logo der VW Erlebnis- und Abholstätte.
Nun wäre es nicht Besonderes, wenn sich ein Essmagazin mit biologisch geführten Gaststätten unter den Gesichtpunkten „Biologisch – Nachhaltig – Fair“, so die Unterzeile, beschäftigt. Mehr als ein Geschmäckle bekommt die Sache aber, wenn dem Kooperationspartner auf gut zwölf von insgesamt 26 Seiten des Extraheftes überschwängliches Lob entgegenwabert, wenn in den „redaktionellen“ Texten zwei Biobetriebe positiv namentlich genannt werden, die sich dafür jeweils mit einer ganzseitigen Anzeige bedanken dürfen, wenn durch einen kurzen Blick auf die Internetseite der Autostadt ersichtlich wird, dass ein großer Teil der Fotos von der Autostadt stammen, dies aber in den Foto-Credits nicht gekennzeichnet ist. Und wenn schließlich mit neun namentlichen Erwähnungen in den unterschiedlichen „Artikeln“ auf die Kreativdirektorin der Autostadt, auf Dr. Maria Schneider das hohe Lied der Wichtigkeit und Kreativität gesungen wird, wenn sich auf der letzten Seite noch einmal eine lobende Zusammenfassung aller neun Restaurants findet mit Formulierungen, wie sie auch auf der hauseigenen Internetseite des Autohauses stehen, so kann das alles kein Zufall sein und ist weit mehr als ein Geschmäckle.
Bei Gruner + Jahr gilt der Bertelsmann Verhaltenskodex, der „Code of Conduct“. Im Punkt 4.5 zur „Unabhängigen und verantwortungsvollen Berichterstattung“ heißt es im dritten Spiegelstrich: „Wir halten uns an bestehende Regeln zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.“ Genau dies aber sah der g+j-Betriebsrat im Fall des e&t-Extraheftes als nicht gegeben und wandte sich an den Compiance-Ausschuss, einer Art hausinterner Schlichtungsstelle. Der Ausschuss reagierte mit einem lapidaren Schreiben: „Die Beratungen und das Ergebnis derselben sind zum Schutz der Beteiligten vertraulich.“
Zu vertraulich für den BR, der diese „Taktik des Herumlavierens nicht hinnehmen“ will. Er reichte Ende September eine Beschwerde beim Presserat ein. Sollte dieser die Beschwerde zulassen, wird er sie auf seiner nächsten Sitzung im Dezember behandeln.

 

Weitere aktuelle Beiträge

dju: Mehr Schutz für Journalist*innen

Anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit am 3. Mai fordert die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di von Arbeitgeber*innen und Auftraggeber*innen in Rundfunk und Verlagen, den Schutz angestellter und freier Medienschaffender zu verbessern.
mehr »

ROG: Rangliste der Pressefreiheit 2025

Es ist ein Historischer Tiefstand. Die neue Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigt: Nur in sieben Ländern ist die Lage "gut", alle liegen in Europa. Deutschland rutscht auf Platz 11 ab. Neben einer fragilen Sicherheitslage und zunehmendem Autoritarismus macht vor allem der ökonomische Druck den Medien weltweit zu schaffen.
mehr »

Studie: Soziale Folgen von KI in den Medien

Soziale Ungleichheiten, Diskriminierungen und undemokratische Machtstrukturen: Eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung untersucht, wie soziale Folgen von KI in den Medien verhandelt werden. Warum dies generell eher oberflächlich und stichwortartig geschieht, hängt auch damit zusammen, dass die Berichterstattung bei KI-Themen von Ereignissen und Akteuren aus Technologie-Unternehmen dominiert wird.
mehr »

Joakim Medin in der Türkei verurteilt

Am Nachmittag des 30. April 2025 wurde im türkischen Ankara der Prozess gegen Joakim Medin eröffnet. Medin erhielt elf Monate und 20 Tage auf Bewährung. Der schwedische Journalist, Sonderkorrespondent des schwedischen Mediums Dagens ETC war, im Zuge seiner Berichterstattung über die Inhaftierung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu, am 27. März direkt nach seiner Ankunft in Istanbul festgenommen und drei Tage später in das Hochsicherheitsgefängnis Marmara in Silivri verlegt worden.
mehr »