IT-Industrie lässt Mediation für PC-Vergütung scheitern

Urhebern entgehen Millionen / Gefahr für Privatkopie

Vier Tage vor dem geplanten dritte Spitzengespräch bei Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat der Unternehmerverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) am 28. Februar das Mediationsverfahrens mit den Verwertungsgesellschaften für gescheitert erklärt. Damit ist eine vertragliche Regelung über pauschale Urhebervergütungen für Privatkopien durch PCs und Peripheriegeräte wie Drucker und CD-Brenner zunächst nicht mehr in Sicht.

Die Mediation war auf BITKOM-Wunsch im Mai vergangenen Jahres aufgenommen worden (M 7/2001), nachdem langwierige Verhandlungen zwischen Industrie und Urhebervertretern ebenso gescheitert waren wie ein gerichtlicher Vergleich über eine Urhebervergütung für CD-Brenner. In dem hatte sich Hewlett-Packard zunächst zur Zahlung von 12 Mark pro Gerät für die Audio- und Video-Rechte bereiterklärt. Den überraschenden Rücktritt von bereits fixierten Kompromissen verkündete damals wie jetzt HP- und BITKOM-Spitzenmann Jörg Menno Harms.

Der Affront – „fünf Meter vor dem Ziel“, wie es in einer Pressemitteilung des Justizministeriums heißt – zeigt, dass die IT-Industrie auf Zeit spielt.

Mit zwei Zielen: Zum einen spart sie viele hundert Millionen Euro an Vergütungen, die so den Autoren, Musikern und Filmschaffenden entgehen. Die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst und die GEMA waren deshalb in den Gesprächen – so hört man – bis zu Kompromissen an der Schmerzgrenze bereit. Am Jahresende schien deshalb eine Einigung so gut wie sicher und auch das Justizministerium konstatierte, dass „sich die Vorstellungen der Parteien zur Höhe der Gerätevergütungen wesentlich angenähert“ hatten.

Zum anderen hofft die IT-Industrie, sich des ganzen Systems der pauschalen Urhebervergütungen für Privatvervielfältigungen entledigen zu können, das für zum Beispiel Kassetten- und Videorekorder sowie Kopierer schon seit 1965 bzw. 1985 im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert ist. Dies will sie ersetzen durch technische Schutzmechanismen und ein Einzelabrechnungssystem für jede Nutzung.

Da es heute noch keine zuverlässigen so genannten Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) gibt, hofft die Industrie auf den Faktor Zeit – nicht nur technisch, sondern auch politisch. Denn die EU plant eine Richtlinie zu DRM. Und ob sich hier die Interessen der Urheber oder der Industrie durchsetzen, ist ungewiss.

Schluss also mit der Privatkopie. Jedes Brennen einer CD und jedes Speichern eines Textes aus dem Internet soll überwacht, einzeln genehmigt und bezahlt werden. Ein gigantisches Überwachungssystem und eine Geldmaschine für die Kontrolleure und Abrechner, von deren Erlösen bei den Schöpfern der Werke erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil ankommen wird.

Dieses „zukunftsorientierte Vergütungssystem“ wollte BITKOM im Mediationsergebnis festgeschrieben haben. Da sich die Verwertungsgesellschaften darauf nicht einlassen konnten, wurde das Scheitern erklärt. Es geht hier um die berechtigten Zukunftsinteressen der Kreativen einerseits und das Recht des Verbrauchers auf privates Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke andererseits. Deshalb haben GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst am 13. März eine breit angelegte Informationskampagne unter dem Slogan „Ja zur privaten Kopie“ gestartet (www.privatkopieren.de).

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