| Schleichwerbung ist verboten. Wer erwischt wird, erhält zumindest vom Deutschen Presserat eine Zurechtweisung. So bekam der Weser-Kurier Mitte März eine „öffentliche Rüge“ für sein „Objekt der Woche“ im Immobilien-Teil der Zeitung. Hier werden jeden Samstag neue Häuser und Projekte angepriesen mit Fotos sowie Hinweisen auf Vertriebsfirma und Servicedaten. Was wie Werbung wirkte, aber nicht als solche gekennzeichnet war, sondern im selben Layout wie redaktionelle Beiträge erschien, stieß einem Leser auf. Er reichte Beschwerde beim Presserat ein.
„Verleger und Redakteure … achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“, regelt Ziffer 7 des Pressekodex. Die Werbung müsse für den Leser erkennbar sein. Die Grenze zur Schleichwerbung dürfe nicht überschritten werden. Das jedoch war beim WK nach Ansicht des Presserates der Fall. „Ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in dieser detailliert-positiven Form in Verbindung mit Nennung des Vertriebspartners war nicht erkennbar. Mit dem Beitrag wurden die kommerziellen Interessen des Anbieters gefördert“, so die Begründung.
Schleichwerbung liegt erst recht dann vor, wenn „von dritter Seite bezahlt wird“. Auch davon war keine Rede in der Auskunft des WK gegenüber dem Presserat. Im Gegenteil, laut Presserats-Protokoll versicherte die Zeitung, die Auswahl der Objekte erfolge „durch von der Zeitung beauftragte Redakteure“. „Individualinteressen wirtschaftlich Beteiligter“ hätten darauf keinen Einfluss. Zudem werde die Seite als Verlagssonderseite gekennzeichnet.
Für die taz war das „faustdick gelogen“. Sie fand heraus, dass ein Anzeigen-Akquisiteur Immobilienfirmen angeboten habe, für 2.850 Euro ein solches „Objekt der Woche“ zu buchen. Foto oder Computervisualisierung, eine Objektbeschreibung und Anbieterdaten waren anzuliefern. Auch ein „Korrekturabzug“ der fertigen Texte konnte eingesehen werden, war das Angebot der „Anzeigenabteilung“.
Die Rüge wurde bis zum Redaktionsschluss von M nicht abgedruckt, aber seit Ostersamstag sind die umstrittenen Immobilienberichte eindeutig als Anzeigen gekennzeichnet. Na, wenn das kein Eingeständnis ist?