Lügen haben kurze Beine

 | Schleichwerbung ist verboten. Wer erwischt wird, erhält zumindest vom Deutschen Presserat eine Zurechtweisung. So bekam der Weser-Kurier Mitte März eine „öffentliche Rüge“ für sein „Objekt der Woche“ im Immobilien-Teil der Zeitung. Hier werden jeden Samstag neue Häuser und Projekte angepriesen mit Fotos sowie Hinweisen auf Vertriebsfirma und Servicedaten. Was wie Werbung wirkte, aber nicht als solche gekennzeichnet war, sondern im selben Layout wie redaktionelle Beiträge erschien, stieß einem Leser auf. Er reichte Beschwerde beim Presserat ein.

„Verleger und Redakteure … achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“, regelt Ziffer 7 des Pressekodex. Die Werbung müsse für den Leser erkennbar sein. Die Grenze zur Schleichwerbung dürfe nicht überschritten werden. Das jedoch war beim WK nach Ansicht des Presserates der Fall. „Ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung in dieser detailliert-positiven Form in Verbindung mit Nennung des Vertriebspartners war nicht erkennbar. Mit dem Beitrag wurden die kommerziellen Interessen des Anbieters gefördert“, so die Begründung.

Schleichwerbung liegt erst recht dann vor, wenn „von dritter Seite bezahlt wird“. Auch davon war keine Rede in der Auskunft des WK gegenüber dem Presserat. Im Gegenteil, laut Presserats-Protokoll versicherte die Zeitung, die Auswahl der Objekte erfolge „durch von der Zeitung beauftragte Redakteure“. „Individualinteressen wirtschaftlich Beteiligter“ hätten darauf keinen Einfluss. Zudem werde die Seite als Verlagssonderseite gekennzeichnet.
Für die taz war das „faustdick gelogen“. Sie fand heraus, dass ein Anzeigen-Akquisiteur Immobilienfirmen angeboten habe, für 2.850 Euro ein solches „Objekt der Woche“ zu buchen. Foto oder Computervisualisierung, eine Objektbeschreibung und Anbieterdaten waren anzuliefern. Auch ein „Korrekturabzug“ der fertigen Texte konnte eingesehen werden, war das Angebot der „Anzeigenabteilung“.

Die Rüge wurde bis zum Redaktionsschluss von M nicht abgedruckt, aber seit Ostersamstag sind die umstrittenen Immobilienberichte eindeutig als Anzeigen gekennzeichnet. Na, wenn das kein Eingeständnis ist?

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schrittmacher für den Lokaljournalismus

Im Lokalen schlägt das Herz des Journalismus, hier ist er für die Menschen besonders gut erlebbar.“ So Netzwerk Recherche, das Lokaljournalist*innen mit einem Fellowship Lokale Recherche und einem Support Desk unterstützt, da sie unter wachsendem Druck Demokratie und mediale Glaubwürdigkeit verteidigen müssen.
mehr »

Programmreform mit der Brechstange

Die Programmstruktur des Deutschlandfunks soll sich ab Dezember 2027 tiefgreifend verändern. Dagegen regt sich Widerstand. Der Verein „Informationsqualität“ klagt nun dagegen. Man kann nur hoffen, dass das Verwaltungsgericht Köln im Sinne der Kläger eine einstweilige Verfügung erlässt und damit die für den 30. November angekündigte Programmrefom des Deutschlandfunks stoppt.
mehr »

Warum Brokkoli wichtiger ist als Möpse

Stellen Sie sich einen Supermarkt vor. Schokolade liegt vorne am Eingang. Und noch einmal an der Kasse. Das Gemüse steht hinten im Lager. Wer Brokkoli will, muss fragen. Nach einem Jahr schaut sich der Geschäftsführer die Verkaufszahlen an und sagt: Na bitte! Die Menschen wollen nur Schokolade. 
mehr »

Presseförderung mit Journalismus-Check

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die Förderung journalistischer Presseangebote. Vorrangig ist dabei die Entwicklung neuer digitaler Angebote. Der Bundesverband der Digitalpublisher (BDZV) verlangte dazu konkrete Zusagen der Bundesregierung sowie bei Gesetzesvorhaben einen „Presse-Check“. Für ver.di ist klar: Wer gefördert wird, muss auch einen Journalismus-Check absolvieren.
mehr »