Scheinselbstständigkeit?

Funke-Mediengruppe stellt „Arbeitsverhältnisse” ihrer Freien auf den Prüfstand

Spätestens zum 1. Januar 2016 soll bei allen Titeln der Funke Mediengruppe (FMG) in der gesamten Republik die neue „Richtlinie Freie Mitarbeiter in den Redaktionen der Funke Mediengruppe (FMG)”, gelten. Sie betrifft insbesondere feste Freie und Pauschalisten, die bisher und oft über Jahre wie festangestellte Redakteure in den Redaktionsbetrieb integriert waren.

Diese „Freien” nehmen an den Redaktionskonferenzen teil, haben Funkemedien-E-Mail-Adressen und eigene Arbeitsplätze in den Redaktionen. Sie werden auf den Dienstplänen geführt und konnten sich mit Mitarbeiter- oder Betriebsausweisen als FMG-Beschäftigte ausweisen. Diese arbeitsrechtlich nur noch zum Schein selbstständigen Beschäftigungsverhältnisse soll es künftig in den Funke Redaktionen nicht mehr geben. Die neue Richtlinie erläutert „verbindlich” in mehr als 15 Unterpunkten über mehr als zwei Din A4 Seiten detailliert, wie die Arbeitsverhältnisse zwischen tatsächlich Freien und Redaktionen auszusehen haben, damit bei den Zollämtern, die Unternehmen auf scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse überprüfen, kein Verdacht auf Hinterziehung von Sozialabgaben aufkommen kann. Andere Medienhäuser wie HNA oder DuMont sind schon in der jüngsten Vergangenheit Ziel groß angelegter Ermittlungen der zuständigen Zollbehörden gewesen oder haben sich, wie Springer, selbst angezeigt.
Aus der Umsetzung der neuen Freien-Richtlinie bei der FMG werden sich zahlreiche Verschlechterungen für bisherige Pauschalisten ergeben, die zukünftig zum Beispiel keine Honorarfortzahlung im Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr erhalten und nur noch bis zu 12 Tage im Monat beschäftigt werden sollen.
Seit Bekanntwerden der neuen Praxis wird in zahllosen Einzelgesprächen zwischen Chefredakteuren, Lokal und Ressortchefs versucht, „individuelle Lösungen” zu erarbeiten. Angeblich, so ist von Verlagsseite zu hören, soll niemand schlechter gestellt werden. Was allerdings angesichts der drei Varianten, die derzeit unter den Betroffenen die Runde machen. Der klare Schnitt: Überhaupt keine Weiterbeschäftigung mehr. Zweitens: die freie Mitarbeit nach Zuruf vom Homeoffice aus ohne direkte Anbindung an die Redaktion, ohne personalisierten Zugang zu Redaktionssystemen, die Abrechnung erfolgt über Anstrich oder bei Pauschalen durch Rechnungslegung. Oder Drittens: eine Festanstellung in Teil- oder Vollzeit zu für den Verlag günstigen Konditionen, sprich also unter Tarif. Die FMG soll allein in NRW etwa 7000 freie Mitarbeiter beschäftigen; in diese Zahl sind auch Rentner, Schüler und Studenten eingerechnet.
Für nicht wenige der Pauschalisten dürfte eine Klage auf Festanstellung beim Verlag mit Rechtsschutz durch ver.di eine gangbare Option sein. „Das müssen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen für sich entscheiden, ob sie sich auf Angebote der Arbeitgeberseite einlassen und mit einem Kompromiss weiterleben können oder ob sie eine saubere arbeitsgerichtliche Klärung des Sachverhalts anstreben, die sich allerdings über mehrere Instanzen hinziehen kann”, so Christof Büttner, ver.di-Mediensekretär für NRW. Die Erfolgsaussichten solcher Klagen seien schwer einzuschätzen – jedoch, nach der Umsetzung der Richtlinie werden sie gegen Null gehen. „Grundsätzlich begrüßen wir es als dju in ver.di, wenn dem Übel der Scheinselbstständigkeit auf den Grund gegangen wird. Einige Großverlage haben sich viel zu lange erfolgreich einer angemessenen Bezahlung nach Tarif entziehen können”, so Büttner.

 

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