Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di und der Fotografenvereinigung FreeLens beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag beantragt. Damit soll dem Verlag die Nutzung der neuen Honorarregelungen gegenüber freien Journalistinnen und Journalisten untersagt werden.
Die 16. Zivilkammer des Berliner Landgerichts wird am 17. April (nach Redaktionsschluss) über den Antrag verhandeln. „Mit dem Mittel der Verbandsklage gehen die drei Verbände einen neuen Weg zur Durchsetzung angemessener Honorarregelungen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Bisher hätten die Verbände auf die Verhandlung angemessener Vergütungsregelungen gesetzt, die auch fortgesetzt werden. Der Axel Springer Verlag sei der Aufforderung allerdings nicht gefolgt, die Ergebnisse der Verhandlungen abzuwarten, sondern bestehe auf seinen einseitig festgelegten Honorarregelungen.
Die dju in ver.di hatte den Springer-Konzern nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die erheblich verschlechterten neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den geltenden Bestimmungen des Urhebervertragsrechts, den Honorierungsgrundsätzen im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie und den Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nicht zu vereinbaren seien. Unabhängig von der Verbandsklage haben zahlreiche freie Journalisten dem Verlag bereits ihren Widerspruch gegen die Bedingungen mitgeteilt.