Vergeblich verklagt:  IRT verliert Prozess

Kein Schadenersatz für das Institut für Rundfunktechnik (IRT), das derzeit abgewickelt wird. Foto: Bayerischer Rundfunk

Ein trauriger Fall vor Gericht und ein weiteres Desaster für die ohnehin gebeutelte ARD: Klaus Ott beschreibt in der „Süddeutschen Zeitung“, wie das Institut für Rundfunktechnik (IRT), eine Tochterfirma der neun ARD-Anstalten, des ZDF, von Deutschlandradio, der Deutsche Welle sowie des Österreichischen und Schweizer Rundfunks, sich Millionen entgehen lässt und den Prozess darum verliert. Es ging um die Vermarktung von Patentrechten in Höhe von fast 227 Millionen Euro und inklusive der geltend gemachten Zinsen letztlich um 317 Millionen Euro.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem 68-seitigen Urteil eine Berufung des IRT gegen ein vorhergehendes Gerichtsurteil zurückgewiesen. Das einstige Vorzeige-Institut habe bei Gericht auf Schadenersatz in Höhe von 276,9 Millionen Euro plus 40 Millionen Euro Zinsen geklagt. Die Summe sollte das italienische Unternehmen Sisvel zahlen. Es soll bei der Vermarktung des so genannten MPEG-Verfahrens das IRT kräftig hintergangen haben. Das Urteil, so Ott, lese sich so, als habe das IRT versagt. „Ein Kaufmann, gemeint ist das IRT, müsse selbst für seine ´eigenen Interessen einstehen´“.

Das MPEG-Verfahren führte bei der Verbreitung digitaler Musik zu Erlösen in Milliardenhöhe. Beim Institut, einem der drei Patentinhaber, habe man offenbar verkannt, welches Juwel man besaß. Dort waren nur 13,75 Millionen Euro angekommen. Das große Geschäft machten nicht die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrem IRT, sondern andere, beschreibt Ott in der „Süddeutschen Zeitung“. 

Das IRT hat seinen Betrieb vor anderthalb Jahren eingestellt und wird derzeit abgewickelt. Ott beschreibt, wieviel Geld die ARD bei einer besseren Vermarktung ins Programm hätte stecken können. Zumal die Träger in den vergangenen Jahrzehnten mehrere hundert Millionen Euro in das 1956 gegründete Institut gesteckt hatten.

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