Im Rechtsstreit um die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Springer Verlages konnten der DJV und ver.di, die sich an den Prozesskosten beteiligt, im Hauptsacheverfahren erneut einen Teilerfolg erzielen. (Az: 16 O 8/08) Das Landgericht Berlin folgte mit seiner Entscheidung der bereits im Juli 2007 angeordneten Einstweiligen Verfügung (M 06/07 2007).
Nunmehr darf Springer wichtige Teile seiner im Januar 2007 neu formulierten AGB für freie Journalisten nicht mehr anwenden. Als unzulässig wurde zum Beispiel bemängelt, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt ist. Auch der Regelung, die es bei gewerblicher Nutzung freistellt, ob der Beitrag vergütet werden muss, erteilte das Gericht eine Absage. Die Gewerkschaften werden Berufung einlegen, da die umfangreiche Rechteübertragung durch die Springer-AGB grundsätzlich nicht infrage gestellt wurde.