Weiterer Erfolg gegen Springer-AGB

Im Rechtsstreit um die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Springer Verlages konnten der DJV und ver.di, die sich an den Prozesskosten beteiligt, im Hauptsacheverfahren erneut einen Teilerfolg erzielen. (Az: 16 O 8/08) Das Landgericht Berlin folgte mit seiner Entscheidung der bereits im Juli 2007 angeordneten Einstweiligen Verfügung (M 06/07 2007).


Nunmehr darf Springer wichtige Teile seiner im Januar 2007 neu formulierten AGB für freie Journalisten nicht mehr anwenden. Als unzulässig wurde zum Beispiel bemängelt, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt ist. Auch der Regelung, die es bei gewerblicher Nutzung freistellt, ob der Beitrag vergütet werden muss, erteilte das Gericht eine Absage. Die Gewerkschaften werden Berufung einlegen, da die umfangreiche Rechteübertragung durch die Springer-AGB grundsätzlich nicht infrage gestellt wurde.

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Streik bei TikTok wird fortgesetzt

TikTok-Beschäftigte in Berlin legten heute ihre Arbeit nieder und fuhren mit einem Streikboot direkt an ihrer Geschäftsführung vorbei. Nachdem ver.di zum Streik aufgerufen hatte, waren zahlreiche Beschäftigte gefolgt. Es ist der erste Streik bei einer Social-Media-Plattform in Deutschland überhaupt, an dem sich rund 100 von ungefähr 400 Beschäftigten bei TikTok in Berlin beteiligten. Und es geht weiter: Für kommenden Montag ist bereits der nächste Streiktag geplant.
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Tarifeinigung bei Tageszeitungen 

In der zehnten Verhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag für Redakteur*innen bei Tageszeitungen geeinigt. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert haben.
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Proteste bei TiKTok in Berlin

Rund 150 Beschäftigten der Trust and Safety-Abteilung (Content-Moderation) von TiKTok und einem Teil der Beschäftigten aus dem Bereich TikTok-Live (rund 15 Beschäftigte) in Berlin droht die Kündigung. Das  chinesische Unternehmen plant die Content-Moderation künftig verstärkt durch Large-Language-Models (Künstliche Intelligenz) ausführen zu lassen und die Arbeit an andere Dienstleister auszulagern. Dagegen protestierten vor der TikTok-Zentrale in Berlin Beschäftigte und Unterstützer*innen. Ein Warnstreik folgte.
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Der Clickbait mit den miesen Botschaften

„Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“, nach diesem Motto bewertete einst Helmut Thoma, der kürzlich verstorbene ehemalige RTL-Chef, den Erfolg von Programmformaten. Dieses für private Sender typische Prinzip findet inzwischen seine Fortsetzung in immer mehr digitalen Nachrichtenportalen. Das untermauert eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung (MPIB) in Berlin nach der Auswertung von 40 Millionen Schlagzeilen.
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