Von Transparenz hält man in der sächsischen Politik wenig. Nicht von ungefähr gehört Sachsen zu den Bundesländern, die noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Behörden und Politik können so Auskünfte leicht verweigern. Und wenn es notwendig ist, werden bestehende Gesetze auf diese Intransparenz zugeschnitten. Indiz dafür ist der Umgang mit einem der jüngsten Auskunftsersuchen von Greenpeace.
Seit 2017 verlangt die Umweltschutzorganisation Einblick in ein Gutachten des Sächsischen Rechnungshofes, das angeblich besagt, dass die Landesregierung dem Kohlekonzern LEAG nicht genügend Auflagen macht, um die Finanzierung der Renaturierung der Kohleabbaugebiete zu sichern. Im September 2018 reichte Greenpeace Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig ein, um an das Gutachten zu kommen, denn der Rechnungshof hatte die Herausgabe verweigert.
Der Klage begegnete die Landesregierung daraufhin offenbar auf grundsätzliche Weise. Im Dezember beschlossen die Regierungsfraktionen das aktuelle Haushaltsbegleitgesetz. Darin ist in Paragraf 24 festlegt, dass der Rechnungshof im Sächsischen Umweltinformationsgesetz von der Auskunftspflicht ausgenommen wird.
Diese neue Rechtslage sei nun wohl bei der Klage maßgeblich, sagt Manfred Redelfs von Greenpeace. Er hofft letztlich auf eine europarechtliche Anfechtung der Einschränkung des Umweltinformationsgesetzes in Sachsen. Diese Möglichkeit werde derzeit juristisch geprüft.
Nachdem Kritik an der Gesetzesänderung laut geworden war, erklärte die SPD-Fraktion: „Die Tragweite dieser Entscheidung und der Zusammenhang mit einer Klage auf Herausgabe eines Sonderberichtes waren der SPD-Fraktion nicht bewusst.“ Inhaltlich steht die Fraktion aber zu dem Schritt, denn: „Bestünde ein weitreichender Auskunftsanspruch gegenüber dem Rechnungshof, könnte er seinen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachgehen.“ Es gehe dabei um „die Belange Dritter, zum Beispiel von Unternehmen“. Warum ein Dokument des Rechnungshofes nicht mit Schwärzungen eventueller Geschäftsgeheimnisse von Firmen veröffentlicht werden können soll, erschließt sich allerdings nicht – schon gar nicht bei einer Einrichtung, die der Kontrolle der Regierung dient.
Laut MDR geht es aber auch darum, dass das Umweltinformationsgesetz bisher Artikel 51 der sächsischen Verfassung ausgehebelt habe, wonach die Landesregierung die Beantwortung von Fragen von Abgeordneten unter bestimmten Umständen ablehnen kann.
Zum Hintergrund erklärt die SPD, der Rechnungshof sei an die CDU-Fraktion herangetreten, und die habe die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Das ist umso bezeichnender, als das Umweltinformationsgesetz „erst im April 2018 umfassend novelliert“ worden war, wie das Umweltinstitut München festhält. Es „verurteilt das Vorgehen der sächsischen Staatsregierung scharf und fordert eine Transparenzoffensive“.
„Ich wundere mich nicht“, sagt Michael Kopp. Der Leiter des ver.di-Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verweist (wie übrigens auch Greenpeace) darauf, dass Sachsen zu den letzten drei Bundesländern gehört, die weder ein Informationsfreiheitsgesetz noch ein Transparenzgesetz haben. „Dieses Vorgehen passt also zur Regierungslinie“, lautet sein Kommentar. „Es ist auch nicht das erste Mal. Vor ein paar Jahren war im Haushaltsgesetz die Privatisierung der Landesbühnen Sachsen Radebeul versteckt.“ Kopp nennt weitere Beispiele: Journalisten wollten von einem Landkreis Hintergrund-Informationen zu angemeldeten Demonstrationen haben. Das sei ihnen das verweigert worden. Als sie auf Herausgabe klagten, habe der Landkreis einen juristischen Vergleich vorgeschlagen und die Informationen herausgerückt, damit es zu keinem Urteil kam. Offenbar wollte man keinen Präzedenzfall schaffen. Und als Gewerkschaftssekretär Kopp bei der Landesdirektion – eine dem Innenministerium nachgeordnete Behörde – anfragte, ob in einem bestimmten Betrieb der Arbeitsschutz gewährleistet sei, wurde ihm die Auskunft mit der Begründung verweigert, er sei nicht unmittelbar betroffen. Kopps Fazit: „In Sachsen ist das Behördenhandeln beim Thema Transparenz gewöhnungsbedürftig.“ Den Rechnungshof von der Auskunftspflicht auszunehmen, findet er „absurd“.