Auf dünnem Eis

Knapper Sieg für den SWR im Rechtsstreit gegen Daimler

Im juristischen Streit um einen TV-Beitrag über Arbeitsbedingungen beim Autobauer Daimler ging auch in der zweiten Instanz der Südwestrundfunk (SWR) als Sieger hervor: Das OLG Stuttgart wies die Unterlassungsklage ab, die dem Sender die weitere Ausstrahlung der Doku „Hungerlohn am Fließband” verbieten sollte. Das öffentliche Interesse überwiege die illegale Bildbeschaffung, so die Richter. Der Fall zeigt, auf welch dünnem Eis sich investigative Journalisten bewegen.

Gewöhnlich vertragen sich die beiden. Daimler schaltet Werbespots, im SWR-Fuhrpark stehen Autos mit dem Stern. Doch dann trafen sie sich vor dem Kadi wieder. Der Konzern verklagte den Sender, eine TV-Doku über fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse nicht erneut zu senden. Das darin verwendete, heimlich aufgenommene Bildmaterial verletze das Hausrecht der Daimler AG und stelle einen Eingriff in deren Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar. Bislang vergeblich: Im vergangenen Herbst wies das Landgericht Stuttgart die Klage gegen „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden” ab. Und auch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht unterlag jetzt der Nobelkarossen-Hersteller. Mit Urteil vom 8. Juli 2015 (Az. 4 U 182/14) hält der zuständige 4. OLG-Zivilsenat in Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Rundfunkfreiheit die Ausstrahlung des Beitrags trotz illegal beschafften Bildmaterials für rechtskonform.

Um was geht es? Vor zwei Jahren gab sich der SWR-Reporter Jürgen Rose als arbeitssuchender Familienvater von vier Kindern aus. Über Leiharbeitsfirma und Logistikdienstleister landete Rose als Werkvertrags-Mitarbeiter im Daimler-Werk Untertürkheim. Heimlich filmte er, wie er Hand in Hand mit der Daimler-Stammbelegschaft arbeitete, vergleichbare Tätigkeiten wie diese machte – und dennoch mit 8,19 Euro die Stunde nicht einmal die Hälfte dessen verdiente, was der Konzern eigenem Personal zahlte. Damit wurde der Undercover-Arbeiter zum Hartz-IV-Aufstocker. Die Videos vom Fließband waren am 13. Mai 2013 in der ARD zu sehen, gleich nach der „Tagesschau”.

Wie die Erstinstanz beriefen sich nun auch die OLG-Richter auf das „Wallraff-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts von 1984. Dies hatte enge Grenzen für investigativ arbeitende Journalisten gesetzt. Demnach dürfen Rechercheergebnisse grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, wenn die Informationen durch Täuschung in der Absicht beschafft wurden, sie gegen den Getäuschten zu verwerten. Eine Ausnahme davon ließen die Verfassungsrichter nur zu, wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegen, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich zieht.

Im strittigen Fall seien die Vorgaben des höchstrichterlichen Urteils erfüllt, urteilte das OLG. Die Daimler AG entgehe der Entlohnung von Stammarbeitern und legalen Leiharbeitern, indem es „Arbeitsschritte aus dem Fertigungsprozess heraustrennt und als ‘Werk’ definiert und dadurch Kosten spart”. Das sei zwar durchaus legal. Zugleich verdiene aber ein bei Daimler eingesetzter Werkvertragsarbeiter mit einem Nettolohn von monatlich 991 Euro viel weniger als die Stammbelegschaft. Und er sei – „erst recht mit vier Kindern” – auf Sozialleistungen angewiesen, um ein annähernd „angemessenes Leben zu fristen”. Dass ein Unternehmen seine Produktionskosten auf Kosten der Allgemeinheit reduziere, sei „ein erheblicher Missstand”, befand das Gericht.
Während der mündlichen Verhandlung hatten die Richter aber auch unüberhörbar den SWR kritisiert. Nur „mit Bauchweh” seien die Richter der Meinung, dass nur das illegale Bildmaterial die Authentizität im Beitrag herstelle. Und nicht etwa nachgestellte Szenen, anonymisierte Interviews oder andere dramaturgische Mittel. Die Zurückweisung der Klage öffne „auch nicht Tür und Tor” für eine Berichterstattung mit illegal erlangtem Material. Zudem belegten weder Bilder noch die Doku insgesamt, dass der Autohersteller unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung duldet. Diesen Vorwurf hatte der Koblenzer Arbeitsmarktforscher Stefan Sell im TV-Beitrag geäußert. Was Rose und der Sender gemacht haben, sei „gerade noch zulässig”. „Mir wäre als SWR nicht wohl gewesen”, betonte der Kammervorsitzende.

Mit dem Urteil sieht sich der SWR bestätigt, dass ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Filmaufnahmen bestand und besteht. „Auch das weitreichende Echo auf den Film und die damit ausgelöste gesellschaftspolitische Diskussion bestätigen dies nachdrücklich”, so SWR-Sprecher Wolfgang Utz. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Daimler AG eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einreichen. Während des Verfahrens hatte deren Rechtsbeistand angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen.

M berichtete.

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