Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Rundfunkanstalten mit Logos

Foto: ver.di

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.

Der Verwaltungsrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat nun erstmals Beratungsergebnisse aus seinen internen Sitzungen veröffentlicht. Im WDR-Gesetz und in der WDR-Satzung sind keine Transparenzvorgaben für den Verwaltungsrat enthalten. Sie gibt es im WDR-Gesetz nur für den Rundfunkrat, der öffentlich tagt. Im vorigen Jahr habe der Verwaltungsrat trotzdem entschieden, ab 2024 über die Ergebnisse seiner Sitzungen zu berichten, erklärte die WDR-Verwaltungsratsvorsitzende Claudia Schare auf Nachfrage.

Am 20. Februar hat der Verwaltungsrat im Internet die Ergebnisse seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 veröffentlicht. In der Sitzung, die am 2.Februar stattfand, wurden demnach unter anderem mehrere TV-Produktionsverträge behandelt. Es gehe darum, mit der Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse einen Teil dazu beizutragen, „Einblick in die Verwendung der Rundfunkbeiträge“ zu geben, so Schare weiter. Es sei „eine zunehmende Erwartungshaltung insbesondere bei den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern“ festzustellen, transparent über die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks informiert zu werden: Diese Erwartungshaltung halte der Verwaltungsrat für berechtigt. Man wolle nun zeigen, „wie umfangreich und intensiv der Verwaltungsrat die Geschäftstätigkeit des Intendanten kontrolliert“.

Dem Verwaltungsrat gehören laut dem WDR-Gesetz „sieben sachverständige Mitglieder“ an. Sie werden vom Rundfunkrat gewählt. Außerdem entsendet der WDR-Personalrat zwei Mitglieder. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des WDR-Intendanten. Das gilt aber nicht für Programmentscheidungen. Dafür ist der Rundfunkrat zuständig. Der Verwaltungsrat prüft beispielsweise die Haushaltspläne, stellt den Jahresabschluss fest und genehmigt den Geschäftsbericht. Der Verwaltungsrat schließt ferner den Arbeitsvertrag mit dem Intendanten ab. Senderchef ist noch bis Ende 2024 Tom Buhrow. Den Dienstverträgen mit den Direktoren und den außertariflich bezahlten Beschäftigten muss der Verwaltungsrat zustimmen. Gleiches gilt für den Abschluss von Tarifverträgen und außerplanmäßigen Ausgaben des WDR. Das Gremium tagt laut Schare „in der Regel alle sechs Wochen mit Ausnahme der Schulferienzeiten“.

Genehmigte Transparenz

Auch wenn die Sitzungen des Verwaltungsrats nichtöffentlich und vertraulich stattzufinden hätten, stünde dies „einer Veröffentlichung der Ergebnisse von Sitzungen nicht grundsätzlich entgegen“, erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende. Diese Vorgaben dienten dazu, beispielsweise die Rechte der Beschäftigten des WDR und der Vertragspartner des Senders zu schützen. Daher werde es in den Sitzungsergebnissen auch keine personen- oder unternehmensbezogenen Angaben geben, so Schare. Ferner seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des WDR wie seiner Vertragspartner zu wahren.

Der WDR-Verwaltungsrat könne „die Sitzungsergebnisse grundsätzlich in Eigenregie veröffentlichen“, erklärte die Vorsitzende. Die Intendanz erhalte aber „aus Gründen der Good Governance“ vor der Veröffentlichung die Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse zur Kenntnis. Die Intendanz könne dann mitteilen, ob sie bei einzelnen Punkten Bedenken etwa rechtlicher Art habe.

Nicht veröffentlichen will der Verwaltungsrat seine Sitzungstermine und Tagesordnungen. Wann die Sitzungen stattfänden, halte der Verwaltungsrat für „zweitrangig“, sagte Schare. Entscheidend für die Öffentlichkeit seien die Sitzungsergebnisse. Bei den Tagesordnungen sei ebenfalls zu prüfen, was veröffentlicht werden könne, um Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der zeitliche Aufwand dafür wäre hoch, weil sich der Verwaltungsrat mit vielen Themen und Vorlagen befasse. Stattdessen sollten nun nach den jeweiligen Sitzungen die Ergebnisse möglichst zeitnah veröffentlicht werden, so Schare. Abzuwarten bleibt, ob die Regierungskoalition von CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen die Initiative des WDR-Verwaltungsrats aufgreift und bei einer Novellierung des WDR-Gesetzes Transparenzvorgaben für das Gremium gesetzlich verankert. Bislang sah die Regierungskoalition dazu keine Veranlassung.

Die Verwaltungsräte bei den übrigen acht ARD-Landesrundfunkanstalten, beim ZDF und dem Deutschlandradio tagen ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch die meisten dieser Gremien veröffentlichen die Tagesordnungen und die wesentlichen Beratungsergebnisse ihrer Sitzungen. Entweder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wie beim Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) aufgrund satzungsrechtlicher Vorgaben.

Reformen auch für Verwaltungsräte

Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) informiert bislang nicht über seine Sitzungsergebnisse. Pflicht wird dies erst, wenn sich Anfang 2026 der Verwaltungsrat für die neue Amtsperiode konstituiert. So ist es im neuen RBB-Staatsvertrag geregelt, der Mitte Dezember verabschiedet wurde. Seine Sitzungstermine veröffentlicht der RBB-Verwaltungsrat nun aber schon im Internet.

Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gibt es für den Verwaltungsrat bisher im MDR-Staatsvertrag keine Transparenzvorgaben. Somit veröffentlicht das Gremium auch keine Sitzungsergebnisse direkt. Aber über den MDR-Rundfunkrat gibt es Informationen aus dem Verwaltungsrat. Im öffentlichen Teil der Rundfunkratssitzungen berichtet die Verwaltungsratsvorsitzende Birgit Diezel über Beratungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats. Diese Informationen finden sich dann auch in der Zusammenfassung der jeweiligen Rundfunkratssitzung wieder, die online veröffentlicht wird.

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