Autorenversorgung: Mit 55 Antrag stellen

Das Autorenversorgungswerk der VG Wort wurde Ende 1995 aus finanziellen Gründen für Neuzugänge geschlossen. Durch die Nachzahlung für Multifunktionsgeräte konnte das „alte“ AVW jetzt ausfinanziert werden. Für diese AVW-Zuschüsse zur Altersvorsorge müssen künftig also nicht mehr die aktuellen Einnahmen der VG Wort herangezogen werden.
Sie dienen ab 2011 zur Finanzierung des AVW II, das am 1. Januar 2010 neu eröffnet wurde. Freie Autorinnen und Autoren, die über die KSK rentenpflichtversichert sind, können im 55. Lebensjahr einen Antrag auf Zuschuss zu einer Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder zu Sparverträgen stellen, deren Versicherungs- bzw. Anlagesumme zum Ende der Laufzeit mindestens 5.000 Euro betragen muss. Derzeit ist ein Zuschuss des AVW von mindestens 2.500 Euro vorgesehen. Für Autoren der Jahrgänge 1942 bis 1954, die bisher keine AVW-Zuschüsse erhalten haben, gibt es eine Sonderregelung.
In Jahr 2010 können Autorinnen und Autoren der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1944 und 1955 einen Antrag stellen. Die Auszahlungen erfolgen dann im November 2011.

 

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