Synchronproduzenten dürfen Schauspieler nicht als Selbstständige abrechnen

Hauptberufliche Synchronschauspieler sind nicht als Selbstständige zu beschäftigen, sondern als „unständig Beschäftigte“ einzustufen und gegenüber der Sozialversicherung abzurechnen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. April 2016 hervor, die jetzt veröffentlicht wurden. „Wenn Synchronproduzenten jetzt einfach weiter auf Basis der Selbstständigkeit abrechnen, setzen sie sich der Gefahr von Nachzahlungen aus, bei denen sie dann neben dem Arbeitgeber- auch den Arbeitnehmeranteil tragen müssen“, warnt Till Völger, Vorstand des Interessen-Verbands Synchronschauspieler (IVS).

Die Entscheidung des Bundesgerichts wird „aufgrund der günstigen Rechtsfolgen für diesen Sonderstatus“ von Völger sehr begrüßt. Damit seien verpflichtend Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und Synchronschauspieler bzw. -schauspielerin zu entrichten.

Nach den entscheidenden Passagen für alle Betroffenen muss man in der Begründung des 12. Senats des Bundessozialgerichts allerdings lange suchen. In erster Linie geht es darin darum, warum der Revisionsantrag der Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge gegen zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2014 „nicht entscheidungsreif“ ist. Beide Verfahren laufen bereits seit 2012, wobei der Einsatz des klagenden Synchronschauspielers (Az.: B 12 KR 16/14 R) bei verschiedenen, teils bereits insolventen Produktionsfirmen in den Jahren 2007 und 2008 erfolgte, der der Synchronschauspielerin (Az.: B 12 KR 17/14 R) im Jahre 2008. Geladen zur mündlichen Verhandlung in Kassel waren auch Vertreter der Künstlersozialkasse und der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die sich allerdings nicht äußerten.

Erst ganz zum Schluss seiner achtseitigen Ausführungen sind die für die Synchronbranche entscheidenden Passagen zu finden: Die Entscheidungen des LSG, dass bei den Synchroneinsätzen im Rechtssinne „Beschäftigung“ vorgelegen hat, sei „revisionsrechtlich nicht zu beanstanden“, denn die Kläger/in „war in den jeweiligen Betrieb der Synchronisationsunternehmen eingegliedert und unterlag unter Vorgabe von Terminen und zeitlicher Abfolge für die Aufnahmen, von Räumlichkeiten sowie Dialog- bzw. Synchronbüchern im Einzelnen den Weisungen der von den Unternehmen gestellten Regisseure, Cutter und Tonmeister.“ Zweiter entscheidender Punkt der BSG-Entscheidungen: Die Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronsprechern aus dem Jahr vom 30.9.2005 sei „schon vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse nach Annahme des einzelnen Einsatzangebots ohne Belang.“

Derzeit befinden sich acht weitere Verfahren zu dieser Frage vor verschiedenen Gerichten. Nun werden diese teils ruhend gestellten Verfahren wieder aufgenommen. – Daneben gibt es bereits drei rechtskräftige Urteile des Sozialgerichts Berlin, des Landessozialgerichts Potsdam und des Landessozialgerichts München, wonach die Tätigkeit eines Synchronschauspielers nicht selbstständig, sondern als unständige Beschäftigung abzurechnen ist.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Übergriffe im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ging mit einem bislang  beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die dju in ver.di zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt. 
mehr »

Was braucht junger Journalismus?

Zehn Landesverbände, 15.000 Mitglieder, rund 300 Veranstaltungen im Jahr, das ist die Bilanz der Jugendpresse Deutschland, die Clara Hoheisel, Geschäftsführende Bundesvorständin beim Sommerfest der Jugendpresse Deutschland am Freitag in Berlin-Neukölln bekannt gab. Zur Eröffnung gab es ein Gespräch mit ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner über das Thema „Was braucht junger Journalismus“.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Filmtipp: Vaterland

Der optisch wie inhaltlich gleichermaßen faszinierende polnisch-deutsche Film „Vaterland“ erzählt von Thomas Manns erstmaliger Rückkehr in die einstige Heimat nach 16 Jahren im amerikanischen Exil. Mit Hanns Zischler ist die Hauptrolle perfekt besetzt. Sandra Hüller bestätigt als Tochter Erika einmal mehr ihre Ausnahmestellung unter den deutschen Schauspielerinnen.
mehr »