Synchronproduzenten dürfen Schauspieler nicht als Selbstständige abrechnen

Hauptberufliche Synchronschauspieler sind nicht als Selbstständige zu beschäftigen, sondern als „unständig Beschäftigte“ einzustufen und gegenüber der Sozialversicherung abzurechnen. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. April 2016 hervor, die jetzt veröffentlicht wurden. „Wenn Synchronproduzenten jetzt einfach weiter auf Basis der Selbstständigkeit abrechnen, setzen sie sich der Gefahr von Nachzahlungen aus, bei denen sie dann neben dem Arbeitgeber- auch den Arbeitnehmeranteil tragen müssen“, warnt Till Völger, Vorstand des Interessen-Verbands Synchronschauspieler (IVS).

Die Entscheidung des Bundesgerichts wird „aufgrund der günstigen Rechtsfolgen für diesen Sonderstatus“ von Völger sehr begrüßt. Damit seien verpflichtend Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und Synchronschauspieler bzw. -schauspielerin zu entrichten.

Nach den entscheidenden Passagen für alle Betroffenen muss man in der Begründung des 12. Senats des Bundessozialgerichts allerdings lange suchen. In erster Linie geht es darin darum, warum der Revisionsantrag der Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge gegen zwei Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2014 „nicht entscheidungsreif“ ist. Beide Verfahren laufen bereits seit 2012, wobei der Einsatz des klagenden Synchronschauspielers (Az.: B 12 KR 16/14 R) bei verschiedenen, teils bereits insolventen Produktionsfirmen in den Jahren 2007 und 2008 erfolgte, der der Synchronschauspielerin (Az.: B 12 KR 17/14 R) im Jahre 2008. Geladen zur mündlichen Verhandlung in Kassel waren auch Vertreter der Künstlersozialkasse und der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die sich allerdings nicht äußerten.

Erst ganz zum Schluss seiner achtseitigen Ausführungen sind die für die Synchronbranche entscheidenden Passagen zu finden: Die Entscheidungen des LSG, dass bei den Synchroneinsätzen im Rechtssinne „Beschäftigung“ vorgelegen hat, sei „revisionsrechtlich nicht zu beanstanden“, denn die Kläger/in „war in den jeweiligen Betrieb der Synchronisationsunternehmen eingegliedert und unterlag unter Vorgabe von Terminen und zeitlicher Abfolge für die Aufnahmen, von Räumlichkeiten sowie Dialog- bzw. Synchronbüchern im Einzelnen den Weisungen der von den Unternehmen gestellten Regisseure, Cutter und Tonmeister.“ Zweiter entscheidender Punkt der BSG-Entscheidungen: Die Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronsprechern aus dem Jahr vom 30.9.2005 sei „schon vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse nach Annahme des einzelnen Einsatzangebots ohne Belang.“

Derzeit befinden sich acht weitere Verfahren zu dieser Frage vor verschiedenen Gerichten. Nun werden diese teils ruhend gestellten Verfahren wieder aufgenommen. – Daneben gibt es bereits drei rechtskräftige Urteile des Sozialgerichts Berlin, des Landessozialgerichts Potsdam und des Landessozialgerichts München, wonach die Tätigkeit eines Synchronschauspielers nicht selbstständig, sondern als unständige Beschäftigung abzurechnen ist.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »

Politische Ausladung: ZDF sagt Auftritt ab

Ein neues Lied von Igor Levit und Danger Dan heißt "Keine Angst" und erscheint zum 17. Juli 2026. Es handelt vom möglichen Widerstand gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Faschisisierung, wie sie weltweit und auch in Deutschland zu beobachten ist. Ein Auftritt der Künstler mit dem Song sollte ebenfalls für die 100. Sendung von "Die Anstalt" aufgezeichnet werden, die am 21. Juli 2026 erscheint. Dann lud das ZDF Danger Dan und Igor Levit kurzfristig aus.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »

Österreichs „Standard“ in Deutschland

Kann eine österreichische Tageszeitung im zehnmal größeren deutschen Markt bestehen? Während viele Medienhäuser bei Expansionsversuchen viel Geld investierten und scheiterten, verfolgt der Wiener „Standard“ seit Jahren einen anderen Weg. Die deutsche Website derstandard.de ist weniger Angriff auf etablierte Anbieter als vielmehr ein strategisches Versuchslabor. Dort testet der Verlag Technologien, Geschäftsmodelle und digitale Strategien – mit erstaunlichen Erkenntnissen.
mehr »