Caroline-Urteil weiter umstritten

Die Bundesregierung hat es in der Kabinettsitzung am 1. September 2004 abgelehnt, gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im sogenannten „Caroline-Urteil“ Rechtsmittel einzulegen. Dazu hatten sie Journalisten- und Verlegerverbände aufgefordert (siehe M 8 – 9/2004).

Dieses Urteil aus Straßburg hatte sehr unterschiedliche Bewertungen und Reaktionen auch innerhalb der Verbände hervorgerufen. Sahen die einen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit oder eine Behinderung des investigativen Journalismus und befürchteten nun „Hofberichterstattung“ und „Kommuniqué-Journalismus“ (VDZ), so beschrieben andere eher eine „Phantomdebatte“ (Hoffmann-Riem) und warnten vor „Schreckenszenarien“, die da verbreitet würden. Bedroht sei nicht der investigative, sondern der „Kloakenjournalismus“ (Holthoff-Pförtner – beide zitiert nach der SZ vom 1.9.04).

Bundesjustizministerin Zypries, die in der Kabinettsitzung für das Einlegen von Rechtsmitteln votiert hatte, erläuterte vor der Presse den Beschluss des Kabinetts. Die Entscheidung habe keine unmittelbare Verbindlichkeit für deutsche Gerichte. Das Urteil sei lediglich „ein Beitrag zur Diskussion, wie die Grenzen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht verlaufen“.

Wie die höchst kontrovers geführte Debatte zeigt, gehen die Ansichten über die Auswirkungen des Urteils und diese Grenzziehung so weit auseinander, dass Journalisten durchaus einen Zustand der Rechtsunsicherheit beklagen. Die dju hatte sich dem Votum des Presserats angeschlossen und dafür plädiert, dass die Regierung zur Klarstellung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Sie wird sich in ihrer Bundesvorstandssitzung Ende September noch einmal ausführlich mit dem Urteil und der Entscheidung des Bundeskabinetts beschäftigen.

UMF

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »