Ein Schritt zu mehr Transparenz

Zieleinlauf in letzter Minute: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die Bundesratssitzung am 8. Juli ohne Einspruch passiert. Es wird zum Januar 2006 in Kraft treten. Das Bündnis von Deutscher Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Deutschem Journalisten-Verband (DJV), Netzwerk Recherche, Transparency Deutschland sowie der Humanistischen Union bezeichneten diesen Schritt zu mehr Transparenz als „notwendig und überfällig“.

Damit sind wir ein Stück weiter gekommen auf dem Weg zu einer „offenen Gesellschaft“ kommentierte dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen. „Das nützt nicht nur dem einzelnen Bürger, das hilft vor allem auch der Arbeit von Journalisten in Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe. Und bei Gewöhnung wird man auf allen Seiten erkennen, dass Transparenz – von Vorgängen, von Entscheidungen und ihren Grundlagen – keine Last ist, sondern ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Das IFG führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen nicht freigeben zu können.

Konstruktive Kritik der Medien werde immer wichtiger, so Dr. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche. „Das IFG bietet für hintergründigen und fundierten Journalismus ein wichtiges Instrument der Informationsbeschaffung.“ Gleichzeitig hätte er sich ein mutigeres Gesetz gewünscht: „Leider zeigt der lange Katalog der Ausnahmen vom Transparenzgebot, wie erbittert der Widerstand aus der Verwaltung gewesen ist.“ So wurden etliche Klauseln in das Gesetz aufgenommen, die eine Informationsverweigerung zulassen.

Frühere Versuche, ein IFG auf Bundesebene einzuführen, waren stets am Widerstand der Verwaltung gescheitert, obwohl das Reformprojekt 1998 und erneut 2002 in die Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Daraufhin hatte das Aktionsbündnis aus den fünf Organisationen im April 2004 einen eigenen Gesetzentwurf an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten verschickt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
mehr »

Neue Aufgaben im Community-Management

In der plattformdominierten Öffentlichkeit sind neue Berufsfelder entstanden – wie das Community-Management, das zwischen Redaktion und Publikum vermitteln soll. Obwohl diese Aufgabe in journalistische Ausbildungspläne integriert ist, prägen mangelnde Wertschätzung und prekäre Arbeitsbedingungen die Praxis in den Medien.
mehr »

Pressefreiheit ist keine Weltmeisterschaft

Deutschland ist in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit einige Plätze abgestiegen und rangiert 2026 nur noch auf Platz 14. „Na und?“, werden einige jetzt sagen, „Das ist doch immer noch nicht schlecht!“ Doch, das ist es.
mehr »

Vor Desinformation schützen

Zu den Kommunal- und Landtagswahlen 2026 setzen die Deutsche Presse-Agentur (dpa), die Günter-Holland-Journalistenschule (GHJS) der Augsburger Allgemeinen und die Jugendmedienorganisation Medienebene e.V. gemeinsam auf die Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen.
mehr »