Erstes Urteil zum Zeugnisverweigerungsrecht

Das Amtsgericht Freiburg hat nach Angaben des Südwestfunks (SWR) erstmals in einem wichtigen Fall das für die Presse erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht angewendet. Damit habe das Gericht die Beschlagnahme von SWR-Filmmaterial rückgängig gemacht. Ein Kamerateam vom Studio Freiburg hatte Anfang März während einer Schlägerei am Rande des sogenannten Türsteherprozesses in Offenburg gedreht. Die Polizei erhoffte sich von den Aufnahmen Aufschluss über die Identität der Täter. Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhielt vom Amtsgericht Freiburg per Anordnung grünes Licht für die Beschlagnahme der Kassette. Später hob das Gericht diese Entscheidung mit Blick auf die Novelle zur Strafprozessordnung auf.

Das erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht der Presse trat im Februar in Kraft. Es war ausdrücklich auf selbst recherchiertes Material erweitert und damit das Redaktionsgeheimnis als Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Medien gestärkt worden. In dem Prozess wurde der Türsteher einer Diskothek wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Hintergrund der Tat war ein Bandenkrieg.

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