Falscher Reisejournalist akzeptiert Geldstrafe

BREMEN. Der ehemalige niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Thümler muss endgültig 900 Euro Strafe wegen Betruges mithilfe eines Presseausweises bezahlen. Dieses Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist nunmehr rechtskräftig, nachdem er seine zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat.


Thümler hatte sich bei Hotels in Mecklenburg-Vorpommern als Reisejournalist ausgegeben, um dort mit seiner Lebensgefährtin günstig übernachten zu können – mal gratis, mal verbilligt. Der dafür nötige Presseausweis, ausgestellt und jährlich verlängert vom DJV Brandenburg, stammte noch aus einer früheren Mitarbeit bei einem Bauernblatt. Bei seinen Buchungen soll Thümler auch fremde Reiseberichte als eigene Arbeitsproben eingereicht haben. Als die Oldenburger Nordwest-Zeitung den falschen Reisejourna­listen im Frühsommer 2005 enttarnte, legte der damals 34-Jährige alle politischen Ämter nieder.
Die Staatsanwaltschaft wollte gegen ihn zunächst einen Strafbefehl über 6.000 Euro erwirken. Auf seinen Einspruch hin verurteilte ihn das Amtsgericht Oldenburg dann aber nur zu 900 Euro. Dagegen legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während der Verhandlung vorm Oldenburger Landgericht einigten sich dann aber beide Seiten darauf, alle Rechtsmittel zurückzunehmen und die Geldstrafe rechtskräftig werden zu lassen.

stg.
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

dju fordert Schutz für Medienschaffende

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert nach dem erschreckend milden Urteil im Verfahren zum Angriff auf Journalist*innen in Dresden-Laubegast staatlich garantierten Schutz für Medienschaffende. Über zehn Männer hatten im Februar 2022 in Dresden-Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalist*innen und ihren Begleitschutz angegriffen.
mehr »

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »

EU ringt um digitale Regulierung

Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
mehr »