Falscher Reisejournalist akzeptiert Geldstrafe

BREMEN. Der ehemalige niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Thümler muss endgültig 900 Euro Strafe wegen Betruges mithilfe eines Presseausweises bezahlen. Dieses Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist nunmehr rechtskräftig, nachdem er seine zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat.


Thümler hatte sich bei Hotels in Mecklenburg-Vorpommern als Reisejournalist ausgegeben, um dort mit seiner Lebensgefährtin günstig übernachten zu können – mal gratis, mal verbilligt. Der dafür nötige Presseausweis, ausgestellt und jährlich verlängert vom DJV Brandenburg, stammte noch aus einer früheren Mitarbeit bei einem Bauernblatt. Bei seinen Buchungen soll Thümler auch fremde Reiseberichte als eigene Arbeitsproben eingereicht haben. Als die Oldenburger Nordwest-Zeitung den falschen Reisejourna­listen im Frühsommer 2005 enttarnte, legte der damals 34-Jährige alle politischen Ämter nieder.
Die Staatsanwaltschaft wollte gegen ihn zunächst einen Strafbefehl über 6.000 Euro erwirken. Auf seinen Einspruch hin verurteilte ihn das Amtsgericht Oldenburg dann aber nur zu 900 Euro. Dagegen legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während der Verhandlung vorm Oldenburger Landgericht einigten sich dann aber beide Seiten darauf, alle Rechtsmittel zurückzunehmen und die Geldstrafe rechtskräftig werden zu lassen.

stg.
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