Gegen illegale Angebote im Netz

Börsenverein durch Urteil gegen RapidShare bestätigt

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ein wegweisendes erstinstanzliches Urteil des LG Hamburg vom 14. Januar 2011 bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandel e.V vom 14. März. Dem Sharehoster RapidShare bleibe es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte Sprachwerke der beiden Verlage De Gruyter und Campus über seinen Speicherdienst zur Verfügung stellen zu lassen. Der Börsenverein hatte das Verfahren als Musterverfahren unterstützt. Damit sollte geklärt werden, welche Verpflichtungen ein solcher Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern – insbesondere Buchverlagen – hat, deren Werke über diesen Dienst massenweise illegal zur Verfügung gestellt werden.
Das Urteil bestätige, dass RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte über seinen Dienst ergreifen müsse. Das habe RapidShare bislang nicht ausreichend getan. Insbesondere reiche es für den Betrieb eines solchen Dienstes nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr sei RapidShare verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung wirksam verhindere.
„Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ist ein wegweisender Schritt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Internetplattformen könnten sich dann nicht mehr aus der Verantwortung stehlen und mit illegalen Angeboten anonymer Nutzer finanziellen Profit erzielen.“
RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster. „Gleichzeitig mit der Entscheidung für die Verlage erging ein entsprechendes Urteil in einem parallelen Verfahren der GEMA, mit welchem RapidShare auch die Zurverfügungstellung von GEMA-Repertoire untersagt wird.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Buchtipp: Sprache des Kapitalismus

Über gendersensible Sprache läuft schon seit Jahren eine hochemotionale Debatte. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden gilt seit dem 1. April sogar ein Genderverbot. Über Begrifflichkeiten wie „steigende Preise“ oder Finanzkrisen, die wie ein „Tsunami“ über uns kommen, wird dagegen weniger gestritten. Sie beherrschen längst unser Denken und Sprechen, sind in unseren Alltag eingedrungen. Wer in diesem Wirtschaftssystem sozialisiert wurde, nutzt sie automatisch, ohne weiter darüber nachzudenken.
mehr »

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »

Italien: Neun Jahre Haft für Recherche?

Drei Reporter*innen der italienischen Tageszeitung Domani müssen mit bis zu neun Jahren Gefängnis rechnen. Die Staatsanwaltschaft Perugia ermittelt gegen sie, weil sie vertrauliche Dokumente von einem Beamten angefordert und erhalten und das Geheimhaltungsprinzip der Ermittlungen verletzt haben sollen. Die dju-Bundesvorsitzende Tina Groll kritisierte, dass „hier investigative Berichterstattung über Mitglieder der italienischen Regierung unterdrückt werden soll."
mehr »