Gegen illegale Angebote im Netz

Börsenverein durch Urteil gegen RapidShare bestätigt

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ein wegweisendes erstinstanzliches Urteil des LG Hamburg vom 14. Januar 2011 bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandel e.V vom 14. März. Dem Sharehoster RapidShare bleibe es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte Sprachwerke der beiden Verlage De Gruyter und Campus über seinen Speicherdienst zur Verfügung stellen zu lassen. Der Börsenverein hatte das Verfahren als Musterverfahren unterstützt. Damit sollte geklärt werden, welche Verpflichtungen ein solcher Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern – insbesondere Buchverlagen – hat, deren Werke über diesen Dienst massenweise illegal zur Verfügung gestellt werden.
Das Urteil bestätige, dass RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte über seinen Dienst ergreifen müsse. Das habe RapidShare bislang nicht ausreichend getan. Insbesondere reiche es für den Betrieb eines solchen Dienstes nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr sei RapidShare verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung wirksam verhindere.
„Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ist ein wegweisender Schritt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Internetplattformen könnten sich dann nicht mehr aus der Verantwortung stehlen und mit illegalen Angeboten anonymer Nutzer finanziellen Profit erzielen.“
RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster. „Gleichzeitig mit der Entscheidung für die Verlage erging ein entsprechendes Urteil in einem parallelen Verfahren der GEMA, mit welchem RapidShare auch die Zurverfügungstellung von GEMA-Repertoire untersagt wird.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »