Gericht meint: Neue Medien sind gar nicht neu!

Im Urheberrechtsstreit FreeLens/“Spiegel“ steht es 0:1

Kurzer Kommentar einer Kollegin nach einer kurzen, aber schmerzhaften Urteilsverkündung: „Da haben wir den Salat!“ Das Wort virtuell – „der Möglichkeit nach“ steht im Wörterbuch – bekommt in der Medienwirtschaft eine neue, sinnhafte Bedeutung. Virtuell müssen wir nämlich in Zukunft mit allem möglichen rechnen …

Unter „www fr-aktuell.de“ zum Beispiel kann man rund 150 Artikel über den „deutschen Herbst 1977“ anschauen. Hätten die Autorinnen und Autoren vor 20 Jahren ahnen müssen, daß ihre „Werke“ irgendwann im Internet rumhängen? Wenn es nach dem Hamburger Richter Wolfgang Neuschild geht, vielleicht.

Im Rechtsstreit der Fotografenorganisation FreeLens („M“ berichtete) gegen den „Spiegel“ um die Nachhonorierung von über 7000 Fotos – es geht um schlappe 152000 Mark – befand die 8. Kammer des Landgerichts Hamburg, eine CD-ROM sei im Prinzip kein neues Medium, sondern der herkömmlichen Archivierung auf Microfiches gleichzusetzen. Bei den silbernen Scheiben handele es sich lediglich um ein „substituiertes Medium“, meinte Richter Neuschild. Gegen die Archivierung hätte man bisher schließlich auch nichts einzuwenden gehabt. Unterdessen fragen sich Experten, wie weltfremd dieser Richter ist. „Wer nicht erkennt, daß die Nutzungsmöglichkeiten der SPIEGEL-CD-ROM gegenüber der Microverfilmung einem Quantensprung gleichkommt, lebt offenbar im medialen Mittelalter“ sagt FreeLens zu dem Urteil. Sollte der Urteilsspruch rechtskräftig werden, könnte das für alle Urheber unangenehme Folgen haben: Ihnen geht es ans Portemonnaie.

Die dju/IG Medien in Hamburg wertet den Richterspruch als „Ermutigung für Foto-Piraten“ und befürchtet nicht nur eine Entwertung fotografischer Tätigkeit, sondern jeder journalistischen Arbeit. Der Grund: Die digitale Technik ermöglicht heutzutage fast alles und jeder PC-Besitzer hat Zugriff auf Archive und Datenbanken. Mit dem Material lassen sich dann Zeitungen, Vereinsblätter, Prospekte und CDs gestalten und vermarkten. Die Urheber der Ausgangsprodukte – JournalistInnen, Autoren, Karikaturisten, Fotografen – sehen in den entstehenden multimedialen Kiosken Selbstbedienungsläden, in denen für sie keine Kasse bereit steht.

In der mündlichen Urteilsbegründung verwies Richter Neuschild auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom Frühjahr des Jahres. Die Kartellkammer des BGH hatte die Buchpreisbindung auf CD-ROMs ausgedehnt. Im Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Verlag C. H. Beck verwarf das BGH die Argumentation des Kartellamts, wonach es sich bei einer CD-ROM um ein qualitativ anderes Produkt als ein Buch handele. Erna Kronthaler von der Rechtsabteilung der IG Medien bezeichnet die Bezugnahme des Hamburger Gerichts auf die BGH-Entscheidung als „nicht zulässig“, da über „grundverschiedene Sachverhalte“ zu entscheiden war. Die schriftliche Urteilsbegründung stelle zudem allgemein anerkannte Grundsätze des Urheberrechts zugunsten der Verwerter auf den Kopf.

Auf jeden Fall folgt eine Fortsetzung. FreeLens-Anwalt Dirk Feldmann hat Berufung angekündigt. Unterdessen hat die Hamburger Entscheidung auch einige schreibende Kolleginnen und Kollegen auf den Plan gerufen. „Wir werden beklaut“, war das Motto einer Veranstaltung, bei der es darum ging, wie dem Artikelklau – also das „Ablegen“ in Datenbanken – zu begegnen sei.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreichs Rechte greift den ORF an

Eines muss man Herbert Kickl lassen – einen Hang zu griffigen Formulierungen hat er: „Die Systemparteien und die Systemmedien gehören zusammen, das ist wie bei siamesischen Zwillingen,“ sagte der FPÖ-Spitzenkandidat auf einer Wahlkampfveranstaltung im September. „Die einen, die Politiker, lügen wie gedruckt, und die anderen drucken die Lügen. Das ist die Arbeitsteilung in diesem System“. Seinen Zuhörenden legte Kickl mit seinen Worten vor allem eins nahe: Die rechte FPÖ könne dieses dubiose System zu Fall bringen oder zumindest von schädlichen Einflüssen befreien.
mehr »

Die Entstehung des ÖRR in Deutschland

Im Jahr 1945 strahlten die deutschen Radiosender Programme der Militärregierungen aus. Zum Beispiel Norddeutschland. Dort hatte der nationalsozialistische Reichssender Hamburg am 3. Mai seine Tätigkeit eingestellt. Nur wenige Stunden später besetzten britische Soldaten das Funkhaus und schon am 4. Mai erklang eine neue Ansage: „This is Radio Hamburg, a station of the Allied Military Government.”
mehr »

KI sitzt am Redaktionstisch

Erst vor wenigen Jahren hat ein Großteil der Menschen überhaupt erfahren, was Künstliche Intelligenz (KI) in der Praxis bedeutet. Genauer gesagt: Viele Menschen haben mit ChatGPT einen ersten Eindruck davon bekommen, wie Maschinen Texte formulieren, Prüfungsaufgaben in Sekundenbruchteilen lösen oder umfangreiche Artikel in wenigen Sekunden auf wesentliche Inhalte zusammenfassen. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zieht die generative KI seitdem ein.
mehr »

Klimajournalismus im Aufwind

Noch immer wird zu wenig über den Klimawandel und seine Folgen informiert. Daran tragen auch Medien eine Mitschuld. Das Netzwerk Klimajournalismus will  Klima-Wissen in die Redaktionen bringen und ermöglicht Austausch unter Journalist*innen und Medienschaffenden. Wir sprachen im M-Podcast mit Jürgen Döschner.
mehr »