Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Urteil gegen eine Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte gefasst. Nach der negativen Entscheidung vom Dezember 2007 über Drucker urteilte der I. Zivilsenat am 17. Juli, dass für Kopierstationen keine Urhebervergütung zu zahlen ist. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort. Mit Kopierstationen können keine fotomechanischen Ablichtungen eines Werkstücks angefertigt werden, sondern damit würden CDs, CD-ROMs und DVDs digital vervielfältigt, so der BGH.