Kölner Urteil stärkt Status der Freien an Zeitungen

Das Landgericht Köln erklärte in einem aktuellen Urteil die Honorarbedingungen der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft für unwirksam. Es gab damit einer Klage des DJV und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di Recht.

Als einen weiteren Erfolg der freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen haben DJV und dju in ver.di das jetzt veröffentlichte rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln gegen die Rheinische Redaktionsgemeinschaft begrüßt. Darin werden die Honorarbedingungen für unwirksam erklärt, die als Grundlage für die Mitarbeit der Freien beim Kölner Stadt-Anzeiger und bei der Kölnischen Rundschau dienen sollten (Az. 33 O 92/15). „Der dreiste Versuch der Verlage DuMont und Heinen, die Freien auf den Status von Nebenberuflern zu drücken, ist damit gescheitert“, lobte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Und Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, betonte: „Die Kölner Richter haben dem Honorardumping auf Kosten der Freien die rote Karte gezeigt.“

Die vom Landgericht Köln für ungültig erklärten Honorarbedingungen sahen vor, dass sich Freie als nebenberuflich tätige Mitarbeiter einstuften, selbst wenn sie es nicht waren. Damit hätten sie anerkannt, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfreie, die Mindesthonorare vorsehen, für sie nicht gelten.

Der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di forderten die Verantwortlichen der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft und aller anderen Tageszeitungsredaktionen auf, endlich durchgängig die Gemeinsamen Vergütungsregeln zur Grundlage ihrer Geschäftsbeziehungen mit den Freien zu machen.

PM

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Grenzen der KI im Journalismus

Immer mehr Verlage und Medienunternehmen nutzen Künstliche Intelligenz ohne verbindliche Regeln. Immer mehr Redaktionen setzen generative KI im Arbeitsalltag ein. Die Bundesgeschäftsführerin der dju in Danica Besmail fordert daher einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Journalismus.
mehr »

Presseförderung mit Journalismus-Check

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die Förderung journalistischer Presseangebote. Vorrangig ist dabei die Entwicklung neuer digitaler Angebote. Der Bundesverband der Digitalpublisher (BDZV) verlangte dazu konkrete Zusagen der Bundesregierung sowie bei Gesetzesvorhaben einen „Presse-Check“. Für ver.di ist klar: Wer gefördert wird, muss auch einen Journalismus-Check absolvieren.
mehr »

Lokaljournalismus: Die Welt vor der Haustür

"Echte Reporter*innen sitzen nicht in der Bundespressekonferenz, sondern schießen um 11 Uhr Fotos beim Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr, schauen sich nachmittags das Kindertheater in der Turnhalle an und schreiben am Abend bei der Hauptversammlung des Geflügelzuchtvereins mit.“ Wer nach einer Definition von Lokaljournalismus sucht: Das wäre eine.
mehr »

Wenn freie Medien „Lieblingsfeinde“ sind

Freie Medien als Garanten für Demokratie stehen im Fadenkreuz der Rechten. Was bedeutet das für einen Journalismus, der ausgewogen berichten will? Wie können antidemokratische Prozesse gestoppt und umgekehrt werden? Darüber wurde auf der diesjährigen Medienpolitischen Tagung „Lieblingsfeind Freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“, von ver.di und DGB in Berlin diskutiert.
mehr »