kommentiert & aufgespießt: Hürden erhöht & Grünes Licht für Promi-Foto

Hürden erhöht

Von Peter Nowak | Das Berliner Verfassungsgericht hat Anfang September die Hürden für die Pflicht zum Abdruck von Gegendarstellungen von Behörden erhöht. Geklagt hatte die linksliberale taz.

Die wehrte sich damit gegen die wiederholte Einforderung von Gegendarstellungen durch den Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch, mit der er auf kritische Berichterstattung über seine Behörde reagierte. Damit stand die taz nicht allein. So unterschiedliche Medien wie die Berliner Morgenpost, der Focus und der Bayerische Rundfunk lagen mit dem Berliner Polizeipräsidenten deswegen im Clinch.
Die Richter betonten jetzt den Unterschied zwischen natürlichen Personen und staatlichen Stellen. Ein Anspruch auf Gegendarstellung „kommt danach für Behörden nur in Betracht gegenüber Tatsachenbehauptungen, die (…) in ähnlich gravierender Weise wie bei Einzelpersonen in ihre Rechtsstellung eingreifen und sich jenseits ihrer konkreten Einwirkungsmöglichkeiten auf das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit erheblich auswirken können“. Dies könne der Fall sein, wenn die Berichterstattung geeignet sei, „das unerlässliche Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen in Frage“ zu stellen „oder ihre Funktionsfähigkeit“ gefährde. Der „presserechtliche Schutz“ der öffentlichen Verwaltung, dürfe aber keinesfalls „dazu dienen, sachliche Kritik an ihrer Amtstätigkeit abzublocken oder sich gegen öffentliche Kritik abzuschirmen“, betonte das Gericht. Die „exzessive Inanspruchnahme“ des Gegendarstellungsrechts durch staatliche Stellen könne zudem „schon im Hinblick auf das beträchtliche, auch finanzielle Prozessrisiko zu einer Gefahr für eine freie Berichterstattung werden“.
In Zukunft hat eine Behörde zumindest in Berlin keinen Anspruch mehr, wegen einer kleinen Unzulänglichkeit der Berichterstattung, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Medienrechtler Udo Branahl sieht sogar bundesweite Auswirkungen des Urteils. Weil es bisher keine vergleichbaren Entscheidungen anderer Landes- oder Bundesgerichte zu den Gegendarstellungen gibt, spricht er dem Urteil Präzedenzcharakter zu.
Das wäre auch eine wichtige Unterstützung für die journalistische Arbeit. Schließlich ist die falsche Vorstellung noch immer weit verbreitet, dass ein Artikel, auf den eine Gegendarstellung folgt, nicht seriös ist.
Das Mittel der Gegendarstellung als Schutz vor falschen Pressemeldungen ist natürlich unbestritten. Aber es darf nicht zur Diskreditierung kritischer Berichterstattung missbraucht werden. In diesem Sinne hat das Berliner Urteil die Pressefreiheit und das Schutzrecht der Gegendarstellung gestärkt.

Grünes Licht für Promi-Foto

Von Gisela Sonnenburg | Im Hause der Axel Springer AG knallten wohl die Champagnerkorken: Das Oberlandesgericht in Hamburg hat TV-Moderator Günther Jauch eine schallende Ohrfeige und dem Zeitungskonzern grünes Licht erteilt.

Jauch hatte wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn beim Sektempfang nach seiner Trauung vor der Kirche zeigt, sowohl den Axel Springer Verlag als auch die Ullstein GmbH, die das Springer-Blatt Berliner Morgenpost herausbringt, verklagt: auf jeweils 130.000 Euro, wovon 100.000 Euro als so genannte fiktive Lizenz und 30.000 Euro als Schmerzensgeld berechnet waren.
Das Landgericht Hamburg hatte schon im Januar die Klagen abgewiesen. Doch Jauch, der gegen den Springer-Konzern manche Schlacht via einstweiliger Verfügung gewann, ging in Berufung – um jetzt ein Urteil zu bezahlen, das ihm sogar die Revision beim Bundesgerichtshof untersagt. Carsten Erdmann, derzeit Chefredakteur der Berliner Morgenpost, sieht darin eine Stärkung der Pressefreiheit.
Man ist überrascht. Zumal in den letzten Jahren die medialen Persönlichkeitsrechte von Prominenten gerichtlich eher höher als ganz niedrig hingen. Dabei blieb meist eine Frage offen: Welches Recht hat die Öffentlichkeit (also die Presse), sich im Privatleben ihrer gesellschaftlichen Ikonen auszukennen? Marilyn Monroe sagte immer, sie verdanke alles ihren Fans.
Und wirklich: Ohne den Boulevard, ohne bunte Seiten bei den Seriösen, ohne diesen öffentlichen Klatsch und Tratsch, der Bekanntheitsgrade drastisch steigert, würden TV-Stars wie Günther Jauch deutlich weniger Einnahmen haben. Haben deshalb die Konsumenten, deren Aufmerksamkeit die Stars reich an Geld und Einfluss macht, einen Anspruch, bezüglich grundlegender Dinge wie Hochzeiten zu erfahren, was ihre hoch gejubelten Lieblinge für Menschen sind? Oder hatte sich Jauch nur unvorsichtig aus dem geschützten Bereich der Kirche an die öffentlich einsehbare Pforte gewagt?
Man mag weiter fragen, wer verlogener ist: VIPs wie Angelina Jolie, die ihre Fotos mit Baby lukrativ an die Presse verkaufte – oder Promis, die zwar vom Interesse der Massen leben, aber jedes Foto kontrollieren wollen. Moralisch zweifelhaft sind beide. Und ob die Pressefreiheit viel gewinnt, wenn vermehrt Hochzeitsfotos verbreitet werden dürfen – auch daran darf man zweifeln. Wichtigere Sachen werden juristischen Einzelfallprüfungen unterzogen. Dabei ist nicht immer klar, in welche Richtung sich das Spannungsverhältnis Pressefreiheit – Persönlichkeitsschutz bewegt. Vom Promi-Foto bis zur Pressefreiheit ist der Weg allerdings länger, als manche Chefredakteure denken.

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